SRE Group Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß Regel 13.49(1) und Regel 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln verpflichtet ist, spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens, d.h. am oder vor dem 31. März 2024, eine Bekanntmachung in Bezug auf die vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (die "Jahresergebnisse 2023") zu veröffentlichen.d.h. am oder vor dem 31. März 2024, und seinen Jahresbericht für das am 31. Dezember 2023 zu Ende gegangene Geschäftsjahr (der "Jahresbericht 2023") spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 30. April 2024, zu versenden. Da SHINEWING erst kürzlich, am 4. März 2024, zum neuen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft ernannt wurde, wird SHINEWING zusätzliche Zeit benötigen, um seine Prüfungsarbeiten am Jahresergebnis 2023 und am Jahresbericht 2023 abzuschließen, so dass sich die Veröffentlichung weiter verschieben wird.