dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP Stimmrechtsmitteilung: Ströer SE & Co. KGaA
Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1, 43 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
04.12.2020 / 19:41
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Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 2. Dezember 2020 von Herrn Thomas Toporowicz,
Deutschland, unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 37 Abs. 1,
33 Abs. 1 S. 1 WpHG vom 26. November 2020 die nachfolgende Mitteilung gemäß §§
37 Abs. 1, 43 Abs. 1 WpHG erhalten:
'Am 26. November 2020 habe ich, Thomas Toporowicz, Ihnen nach §§ 37 Abs. 1, 33
Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass die von mir, der APM Media GmbH & Co. KG und
der APM Verwaltungs GmbH gehaltenen Stimmrechtsanteile an der Ströer SE & Co.
KGaA mit Sitz in der Ströer-Allee 1, 50999 Köln am 26. November 2020 die
Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten haben und die
Stimmrechtsanteile nun 41,75 %, mithin 23.620.191 Stimmrechte, betragen.
Vor diesem Hintergrund teile ich Ihnen entsprechend §§ 37 Abs. 1, 43 Abs. 1
WpHG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a. Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch die
Beteiligung von mir, der APM Media GmbH & Co. KG und der APM Verwaltungs GmbH
an einem Poolvertrag. Die im Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer
SE & Co. KGaA, die von Herrn Udo Müller, Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH
& Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG und der Delphi Beteiligungsgesellschaft
mbH gehalten werden, werden mir, der APM Media GmbH & Co. KG und der APM
Verwaltungs GmbH nach § 34 Abs. 2 WpHG jeweils in voller Höhe zugerechnet. Ich,
die APM Media GmbH & Co. KG und die APM Verwaltungs GmbH verfolgen keine
strategischen Ziele, die Beteiligungen dienen auch nicht der Erzielung von
Erträgen aus Ausschüttungen der Ströer SE & Co. KGaA.
b. Ich beabsichtige, innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere
Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA direkt oder indirekt über
Tochterunternehmen durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die APM
Media GmbH & Co. KG und die APM Verwaltungs GmbH beabsichtigen, gegebenenfalls
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co.
KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, sofern diese auf eine
andere natürliche oder juristische Person übertragen und von dieser beherrscht
werden.
c. Ich, die APM Media GmbH & Co. KG und die APM Verwaltungs GmbH streben
keineEinflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA an.
d. Ich, die APM Media GmbH & Co. KG und die APM Verwaltungs GmbH streben keine
wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere
im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die
Dividendenpolitik, an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch
Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gem. § 34
Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co. KGaA
wurden von mir, der APM Media GmbH & Co. KG und der APM Verwaltungs GmbH direkt
weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.'
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04.12.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ströer SE & Co. KGaA
Ströer Allee 1
50999 Köln
Deutschland
Internet: www.stroeer.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1153047 04.12.2020