07.2020 in Geschäftsräume der Südzucker AG, Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Südzucker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung  
Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2020
in Geschäftsräume der Südzucker AG, Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                              
                                                                               
25.05.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700                                              
ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung                                  
zur                                                                            
ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung am Donnerstag, 16. Juli 2020, 10:00  
Uhr                                                                            
                                                                               
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 16. Juli 2020, 10:00 Uhr,     
ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der       
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden                           
ordentlichen Hauptversammlung                                                  
ein.                                                                           
                                                                               
HINWEIS:                                                                       
                                                                               
Die ordentliche Hauptversammlung am 16. Juli 2020 wird vor dem Hintergrund der 
aktuellen COVID-19-Pandemie gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und     
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (im Folgenden: 'COVID-19-Gesetz") ohne  
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle      
Hauptversammlung abgehalten.                                                   
                                                                               
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in Abschnitt III. unter 'WEITERE ANGABEN  
ZUR EINBERUFUNG UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG ".                           
                                                                               
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume   
der Gesellschaft, Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. TAGESORDNUNG                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts           
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1            
Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2019/20, des gebilligten              
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der             
Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das     
Geschäftsjahr 2019/20 und des Berichts des Aufsichtsrats                       
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20       
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20   
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2020/21 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische           
Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen                               
                                                                               
6. Beschlussfassung über Änderungen von § 15 der Satzung                       
                                                                               
7. Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Südzucker AG und der    
Freiberger Holding GmbH                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts        
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1            
Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2019/20, des gebilligten              
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der             
Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für         
das Geschäftsjahr 2019/20 und des Berichts des Aufsichtsrats                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2020 den vom Vorstand        
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss                             
bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu                                     
diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker AG für  
das Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 47.251.973,89                            
€ wie folgt zu verwenden:                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Ausschüttung einer Dividende von 0,20 € je Aktie auf 40.836.658,40 €           
204.183.292 Stückaktien                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) 6.415.315,49 €                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bilanzgewinn 47.251.973,89 €                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten       
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung                
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,   
der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter                     
Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der      
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss                        
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 21. Juli 2020.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das  
Geschäftsjahr 2019/20 Entlastung zu erteilen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für  
das Geschäftsjahr 2019/20 Entlastung zu erteilen.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das        
Geschäftsjahr 2020/21 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische           
Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses  
gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr.                                   
537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über     
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung                              
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses   
2005/909/EG der Kommission (EU Abschlussprüferverordnung),                     
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer                    
für das Geschäftsjahr 2020/21 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische    
Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen                               
für das Geschäftsjahr 2020/21 und für das erste Quartal des Geschäftsjahres    
2021/22 zu bestellen.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von    
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist                                  
und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung   
genannten Art auferlegt wurde.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
TOP 6 Beschlussfassung über Änderungen von § 15 der Satzung                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur      
Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis                              
werden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom
12. Dezember 2019 (ARUG II) geändert. Bei                                      
Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123    
Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz zukünftig für die Teilnahme                         
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des     
Letztintermediärs gemäß des neu eingefügten § 67c                              
Abs. 3 Aktiengesetz ausreichen. Nach dem bisherigen § 15 Abs. 2 der Satzung der
Südzucker AG ist der Nachweis der Berechtigung                                 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch Vorlage einer in Textform und in   
deutscher oder englischer Sprache erstellten                                   
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen.
Die zur Beschlussfassung vorgeschlagene Neufassung                             
der in § 15 Abs. 2 der Satzung enthaltenen Bestimmung trägt der                
Gesetzesänderung Rechnung.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Übrigen soll die Möglichkeit der Teilnahme an der Hauptversammlung          
modernisiert und zugleich erleichtert werden. Zu diesem                        
Zweck sollen im Anschluss an den unverändert bestehend bleibenden Absatz 3 der 
aktuellen Fassung des § 15 zwei neue Absätze                                   
4 und 5 aufgenommen werden.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die gesetzlichen Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz und der neu   
vorgesehene § 67c Aktiengesetz finden erst ab                                  
dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach  
dem 3. September 2020 einberufen werden. Um                                    
ein ab diesem Zeitpunkt mögliches Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis  
für die Teilnahme an der Hauptversammlung der                                  
Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu        
vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung der Satzung                        
beschlossen werden. Der Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum        
Handelsregister sicherstellen, dass die unter Tagesordnungspunkt               
6 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Satzungsänderungen erst ab dem 3.       
September 2020 wirksam werden.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  § 15 Abs. 2 der Satzung wird geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  '(2) Zum Nachweis der Berechtigung nach Absatz 1 reicht die Vorlage eines    
Nachweises des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß §  
67c Abs. 3 Aktiengesetz aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.      
Tages vor der Versammlung zu beziehen."                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
  § 15 wird wie folgt durch zwei neue Absätze 4 und 5 ergänzt:                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  '(4) Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre an der          
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen             
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz      
oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können             
(Online-Teilnahme). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang  
und zum Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen. Eine etwaige Nutzung des    
Verfahrens gemäß Satz 1 sowie die dazu getroffenen Bestimmungen gemäß Satz 2   
sind jeweils mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen."      
                                                                               
  '(5) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen,    
auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege       
elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist      
auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Briefwahl zu treffen. Eine     
etwaige Nutzung des Verfahrens gemäß Satz 1 sowie die dazu getroffenen         
Bestimmungen gemäß Satz 2 sind jeweils mit der Einberufung der                 
Hauptversammlung bekannt zu machen."                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen gemäß Tagesordnungspunkt  
6 erst nach dem 3. September 2020 zur Eintragung                               
ins Handelsregister anzumelden.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
TOP 7 Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Südzucker AG und der 
Freiberger Holding GmbH                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag zwischen   
der Südzucker AG und der Freiberger Holding GmbH                               
mit Sitz in Berlin (nachfolgend 'FH GmbH') vom 8. Mai 2020 zuzustimmen.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den wesentlichen Inhalt des nach § 293 Abs. 2 Aktiengesetz der Hauptversammlung
zur Zustimmung vorgelegten Gewinnabführungsvertrags                            
(nachfolgend auch der 'Vertrag') machen wir gemäß § 124 Abs. 2 Satz 3          
Aktiengesetz wie folgt bekannt:                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Die FH GmbH ist gemäß § 1 Abs. 1 des Vertrages verpflichtet, während der     
Dauer des Vertrages ihren ganzen Gewinn an die Südzucker AG abzuführen.        
Gewinn ist - vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Gewinnrücklagen      
nach Abs. 2 und 3 des Vertrages - der ohne die Gewinnabführung entstehende     
Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um    
den nach § 268 Abs. 8 Handelsgesetzbuch ausschüttungsgesperrten Betrag. Die    
Gewinnabführung darf den in § 301 Aktiengesetz analog in seiner jeweils        
gültigen Fassung genannten Betrag nicht überschreiten.                         
                                                                               
* Die FH GmbH kann gemäß § 1 Abs. 2 des Vertrages mit Zustimmung der Südzucker 
AG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in andere Gewinnrücklagen (§  
272 Abs. 3 Handelsgesetzbuch) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig   
und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.  
                                                                               
                                                                               
* Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 
3 Handelsgesetzbuch) sind gemäß § 1 Abs. 3 des Vertrages auf Verlangen der     
Südzucker AG aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen  
aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3                    
Handelsgesetzbuch) an die Südzucker AG, die vor Beginn dieses Vertrages        
gebildet wurden, oder aus der Verwendung eines Gewinnvortrages (§ 266 Abs. 3   
A. IV. Handelsgesetzbuch), der vor Beginn dieses Vertrages bereits entstanden  
ist, ist ausgeschlossen. Beträge aus der Auflösung von Kapitalrücklagen (§     
272 Abs. 2 Handelsgesetzbuch) dürfen, unabhängig davon, ob sie vor oder        
während der Vertragslaufzeit gebildet wurden, nicht als Gewinn abgeführt       
werden.                                                                        
                                                                               
* Die Südzucker AG kann gemäß § 1 Abs. 4 des Vertrages Vorababführungen von    
Gewinnen verlangen, wenn und soweit unter Beachtung der Vorschriften in § 1    
Abs. 1 des Vertrages eine Vorabgewinnausschüttung erfolgen könnte, keine       
zwingenden Vorgaben entgegenstehen und die Liquidität der FH GmbH solche       
Abschlagszahlungen zulässt. Solche Abschlagszahlungen sind unverzinslich.      
Dementsprechend sind auf den am Geschäftsjahresende abzuführenden Gewinn       
unterjährig geleistete Abschlagszahlungen ohne zusätzliche Zinsen              
anzurechnen. Etwaige Überzahlungen werden als verzinsliche Darlehensgewährung  
der FH GmbH an die Südzucker AG behandelt.                                     
                                                                               
* Die FH GmbH kann gemäß § 1 Abs. 5 des Vertrages unterjährige                 
Abschlagszahlungen auf den voraussichtlich auszugleichenden Jahresfehlbetrag   
verlangen, soweit dies rechtlich zulässig ist und die FH GmbH bei              
vernünftiger kaufmännischer Würdigung solche Abschlagszahlungen mit Rücksicht  
auf ihre Liquidität benötigt. Solche Abschlagszahlungen sind unverzinslich.    
Dementsprechend sind auf den am Geschäftsjahresende auszugleichenden           
Jahresfehlbetrag unterjährig geleistete Abschlagszahlungen ohne zusätzliche    
Zinsen anzurechnen. Etwaige Überzahlungen werden als verzinsliche              
Darlehensgewährung der Südzucker AG an die FH GmbH behandelt.                  
                                                                               
* Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht gemäß § 1 Abs. 6 des Vertrages zum 
Ende des Geschäftsjahres der FH GmbH und wird fällig mit Feststellung des      
Jahresabschlusses der FH GmbH für dieses Geschäftsjahr.                        
                                                                               
* § 301 Aktiengesetz in seiner jeweils geltenden Fassung gilt gemäß § 1 Abs. 7 
des Vertrages insgesamt entsprechend.                                          
                                                                               
* Die Vorschriften des § 302 Aktiengesetz in der jeweils gültigen Fassung - die
eine Verlustausgleichspflicht der Organträgerin, somit der Südzucker AG,       
anordnen - gelten gemäß § 2 Abs. 1 des Vertrages insgesamt entsprechend        
                                                                               
* Der Anspruch auf Verlustübernahme entsteht gemäß § 2 Abs. 2 des Vertrages zum
Ende des Geschäftsjahres der FH GmbH und wird zu diesem Zeitpunkt fällig.      
                                                                               
* Der Vertrag bedarf gemäß § 3 Abs. 1 des Vertrages zu seiner Wirksamkeit der  
Zustimmung der Hauptversammlung der Südzucker AG und der Zustimmung der        
Gesellschafterversammlung der FH GmbH sowie der Eintragung in das              
Handelsregister der FH GmbH. Er gilt gemäß § 3 Abs. 2 des Vertrages            
rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres der FH GmbH, in dem er in das        
Handelsregister eingetragen wird, frühestens jedoch zum 1. März 2020.          
                                                                               
* Der Vertrag wird gemäß § 3 Abs. 3 des Vertrages auf unbestimmte Zeit         
geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nur unter Einhaltung einer         
Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres der FH GmbH  
möglich, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die durch den Vertrag zu   
begründende körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft ihre             
steuerliche Mindestlaufzeit erfüllt hat, nach derzeitiger Rechtslage gemäß §§  
14, 17 Körperschaftsteuergesetz und § 2 Abs. 2 Satz 2 Gewerbesteuergesetz      
also nach Ablauf von fünf Zeitjahren seit Wirksamwerden dieses Vertrages       
gemäß § 3 Abs. 1 des Vertrages.                                                
                                                                               
* § 3 Abs. 4 des Vertrages enthält Regelungen zur außerordentlichen Kündigung  
des Vertrages aus wichtigem Grund.                                             
                                                                               
* § 4 des Vertrages enthält übliche Schlussbestimmungen.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Vertrag ist im Vertragsbericht des Vorstands der Südzucker AG näher        
erläutert und begründet.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages ist die Südzucker AG alleinige     
Gesellschafterin der FH GmbH. Daher sind von der                               
Südzucker AG für außenstehende Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen zu     
leisten noch Abfindungen zu gewähren. Aus diesem                               
Grund sind auch eine Prüfung des Vertrages durch einen sachverständigen Prüfer 
(Vertragsprüfer) sowie die Erstellung eines                                    
Berichts über die Prüfung des Vertrages gemäß § 293b Abs. 1 Hs. 2 Aktiengesetz 
nicht erforderlich.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschafterversammlung der FH GmbH hat dem Vertrag mit                  
Gesellschafterbeschluss vom 12. Mai 2020 zugestimmt.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind auf der Website der           
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) neben weiteren auf die           
Hauptversammlung bezogenen Informationen insbesondere                          
folgende Unterlagen zugänglich:                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Gewinnabführungsvertrag;                                                     
                                                                               
* Jahresabschlüsse und Lageberichte der Südzucker AG für die letzten drei      
Geschäftsjahre;                                                                
                                                                               
* Jahresabschlüsse der FH GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre;            
                                                                               
* Bericht des Vorstands der Südzucker AG.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Unterlagen werden auf der Website der Gesellschaft auch während der        
Hauptversammlung der Südzucker AG zugänglich sein.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der     
Hauptversammlung 204.183.292 € und ist in 204.183.292                          
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine   
Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                              
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils        
204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung                
hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des          
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,                          
die sich bis spätestens 9. Juli 2020 (24:00 Uhr) unter der Adresse             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
c/o Deutsche Bank AG                                                           
                                                                               
Securities Production                                                          
                                                                               
- General Meetings -                                                           
                                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
                                                                               
60605 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 69 12012-86045                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
E-Mail: wp.hv@db-is.com                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des             
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht                      
haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 25. 
Juni 2020, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag - auch Record Date genannt) Aktionär   
der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis               
des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis        
spätestens 9. Juli 2020 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung                         
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache   
abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle                                  
der Südzucker AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle die als           
'Anmeldebestätigung" bezeichneten Zulassungsbestätigungen                      
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung übersandt. Um den         
rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen zur virtuellen Hauptversammlung  
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,                                     
möglichst frühzeitig eine Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung   
bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.                                 
Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch                                  
das depotführende Institut vorgenommen. Anmeldebestätigungen zur virtuellen    
Hauptversammlung sind reine Organisationsmittel.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die        
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen                      
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung                                   
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum   
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen                                   
im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.      
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag                      
erworben haben, können somit weder an der virtuellen Hauptversammlung          
teilnehmen noch ihr Stimmrecht ausüben, es sei denn,                           
sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.  
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet                                   
und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts                              
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der       
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit                
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle                   
Dividendenberechtigung.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
b) Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne       
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie mit       
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die                             
ordentliche Hauptversammlung am 16. Juli 2020 gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 i.V.m.
Abs. 6 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer   
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können demzufolge nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie haben vielmehr die in Buchstaben aa) bis dd)  
aufgezeigten Möglichkeiten zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung    
über das Aktionärsportal. Das Aktionärsportal erreichen Sie unter              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) mit dem Zugangscode, den Sie mit 
der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung                         
erhalten.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
aa) Bild- und Tonübertragung im Internet                                       
                                                                               
Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können      
die gesamte Hauptversammlung am 16. Juli 2020, ab 10:00 Uhr, per Bild- und     
Tonübertragung im Internet verfolgen. Bitte benutzen Sie dazu im               
Aktionärsportal (dazu oben unter Buchstabe b)) die Funktion 'Livestream'.      
                                                                               
Die interessierte Öffentlichkeit kann am 16. Juli 2020, ab 10:00 Uhr, die      
Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter         
sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden ohne Zugangsbeschränkung unter        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) live im Internet verfolgen.      
Dieser Teil steht auch nach der Hauptversammlung                               
als Aufzeichnung zur Verfügung.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
bb) Ausübung des Stimmrechts                                                   
                                                                               
Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können      
das Stimmrecht nur durch elektronische Briefwahl oder durch Vollmacht und      
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Zur            
Ausübung des Stimmrechts, zum Verfahren für die Stimmabgabe und zur            
Änderung einer Stimmrechtsausübung finden Sie unter den Buchstaben c), d)      
und e) weitere Erläuterungen.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
cc) Fragemöglichkeit                                                           
                                                                               
Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können      
bis 13. Juli 2020, 24:00 Uhr, Fragen einreichen. Dies ist ausschließlich       
über das Aktionärsportal (dazu oben unter Buchstabe b)) möglich. Bitte         
benutzen Sie dazu im Aktionärsportal die Funktion 'Frageneinreichung'.         
Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.              
                                                                               
Weitere Erläuterungen zur Fragemöglichkeit finden Sie in Abschnitt '3.         
Rechte der Aktionäre'.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
dd) Widerspruch gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung              
                                                                               
Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr    
Stimmrecht gemäß Buchstaben bb) ausgeübt haben, können während der             
Hauptversammlung, also längstens bis zum Schluss der Hauptversammlung          
Widerspruch gegen eine oder mehrere Beschlussfassungen der Hauptversammlung    
erheben. Dies ist ausschließlich über das Aktionärsportal (dazu oben unter     
Buchstabe b)) möglich. Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal die          
Funktion 'Widerspruch'.                                                        
                                                                               
Weitere Erläuterungen zur Widerspruchsmöglichkeit finden Sie in Abschnitt      
'3. Rechte der Aktionäre'.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
ee) Hinweis                                                                    
                                                                               
Die Gesellschaft kann keine Gewähr übernehmen, dass die Übertragung im         
Internet technisch ungestört verläuft und bei jedem ordnungsgemäß              
angemeldeten Aktionär bzw. Bevollmächtigen ankommt. Wir empfehlen Ihnen        
daher, frühzeitig von den oben genannten Teilnahmemöglichkeiten,               
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Stimmberechtigte Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht     
durch elektronische Briefwahl ausüben. Bitte benutzen                          
Sie dazu im Aktionärsportal (dazu unter Buchstabe b)) die Funktion 'per        
Briefwahl abstimmen." Die Möglichkeit zur Ausübung                             
des Stimmrechts durch Briefwahl besteht bis zum Beginn der Abstimmungen in der 
Hauptversammlung.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
d) Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht auch über            
Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung             
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu     
beachten:                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der     
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt                      
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere  
von diesen zurückweisen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen,                
Stimmrechtsberatern oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz                
gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel Besonderheiten  
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden                         
zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die Intermediäre,                
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen gemäß                   
§ 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen oder Institutionen mit der  
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,                                    
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an
die Adresse                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 89 309037-4675                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übermittelt werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den        
Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung              
zur virtuellen Hauptversammlung übersandt wird.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung
können auch elektronisch über das Aktionärsportal der Gesellschaft übermittelt 
werden. Das Aktionärsportal ist für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten    
zugänglich über                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung).                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dort finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung des Aktionärsportals. 
Vollmacht an Dritte kann über das Aktionärsportal                              
bis zum Ende der Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen   
werden. Bitte benutzen Sie hierfür im Aktionärsportal                          
(dazu unter Buchstabe b)) die Funktion 'Vollmacht an Dritte'.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch Bevollmächtigte können nicht selbst physisch an der Hauptversammlung      
teilnehmen, sondern sind auf die Teilnahmemöglichkeiten wie im Abschnitt       
'Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung              
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten" (oben unter   
Buchstabe b)) beschrieben, beschränkt. Sie müssen                              
ihre Stimmen entweder per elektronischer Briefwahl oder durch                  
Stimmrechtsvollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter                   
der Gesellschaft abgeben (dazu in den Abschnitten 'Verfahren für die           
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl" oben unter                          
Buchstabe c) sowie 'Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter   
der Gesellschaft" nachfolgend unter Buchstabe                                  
e)).                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
e) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären und deren Bevollmächtigten die        
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene                   
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der        
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits                           
vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu         
ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären                           
nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen          
Hauptversammlung übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten                      
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen 
ausdrückliche Weisungen zum Gegenstand der                                     
Beschlussfassung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,   
nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen;                        
sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an     
Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der                                 
Hauptversammlung, über Gegenanträge oder sonstige Anträge i.S.v. § 126         
Aktiengesetz und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 Aktiengesetz                      
teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine Aufträge zu    
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen                                 
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen    
entgegen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte                   
Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die notwendigen        
Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre                            
zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten            
Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre virtuell                     
an der Hauptversammlung teilnehmen (dazu unter Buchstabe b)).                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden Sie  
bitte per Post oder Telefax bis spätestens 15. Juli 2020 (18:00 Uhr Eingang) an
die folgende Adresse                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 89 309037-4675                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch über
das Aktionärsportal der Gesellschaft übermittelt werden. Das Aktionärsportal   
ist für die Aktionäre zugänglich über                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung).                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dort finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung des Aktionärsportals. 
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter                              
können über das Aktionärsportal auch noch während der Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmungen erteilt, geändert oder                                 
widerrufen werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bitte benutzen Sie dazu während der Hauptversammlung die Funktion 'Vollmacht   
mit Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft"                      
im Aktionärsportal (dazu unter Buchstabe b)).                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. RECHTE DER AKTIONÄRE                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals (das        
entspricht 10.209.164,60 € oder 10.209.165 Aktien)                             
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € des Grundkapitals (dies entspricht 
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen,                                   
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder                                     
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Südzucker AG zu richten und muss                                  
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag  
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung                                   
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 15. Juni    
2020, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht           
berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen            
an die folgende Adresse                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
Maximilianstraße 10                                                            
                                                                               
68165 Mannheim                                                                 
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der                                     
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das
Verlangen halten. § 121 Abs. 7 Aktiengesetz                                    
ist für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Für den Nachweis     
reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden                       
Instituts aus.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht      
bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung                               
bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im             
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung         
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information  
in der ganzen Europäischen Union verbreiten.                                   
Sie werden außerdem unter                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) bekannt gemacht.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 Aktiengesetz    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand   
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der                                
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern unterbreiten.  
Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge                           
sind ausschließlich an                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Investor Relations                                                             
                                                                               
Maximilianstraße 10                                                            
                                                                               
68165 Mannheim                                                                 
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax an Nr.: +49 621 421-449                                       
                                                                               
oder per E-Mail an: investor.relations@suedzucker.de                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu richten.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens am 1.    
Juli 2020 (24:00 Uhr), unter der vorstehenden Adresse zugegangene und          
ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden           
unverzüglich unter der Internetadresse                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich gemacht. Eventuelle   
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls                                 
unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines 
Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen,                                  
wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 Aktiengesetz vorliegt,  
etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag                                   
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
würde. Ein Wahlvorschlag muss auch nicht zugänglich                            
gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und   
den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.                                
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,  
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der   
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags                               
nachzuweisen.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mit der Veröffentlichung von Gegenanträgen und/oder Wahlvorschlägen            
entsprechend der vorstehend geschilderten Maßgaben kommt                       
die Gesellschaft ihrer gesetzlichen Pflicht nach §§ 126 Abs. 1, 127            
Aktiengesetz nach, da diese Vorschriften vom COVID-19-Gesetz                   
unberührt bleiben. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung 
über Gegenanträge oder Wahlvorschläge in der                                   
virtuellen Hauptversammlung nicht erfolgen wird, da diese in der virtuellen    
Hauptversammlung nicht gestellt werden können.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Fragemöglichkeit des Aktionärs                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes wird den Aktionären 
und ihren Bevollmächtigten eine elektronische                                  
Fragemöglichkeit eingeräumt (dazu unter 2. Buchstaben b) cc)). Der Vorstand hat
mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben,                                   
dass Fragen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder deren               
Bevollmächtigten bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung,            
also bis 13. Juli 2020, 24:00 Uhr, im Wege der elektronischen Kommunikation    
einzureichen sind (dazu unter 2. Buchstaben b) cc)). Nach Art. 2 § 1 Abs. 2    
Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,     
freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, Fragen            
zusammenzufassen und im Interesse aller Aktionäre Fragen                       
zur Beantwortung auszuwählen.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes wird den Aktionären 
und ihren Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht                                 
im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder über                 
Vollmachtserteilung ausgeübt haben - unter Verzicht auf das                    
Erfordernis des persönlichen Erscheinens in der Hauptversammlung - die         
Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse                           
der Hauptversammlung zu erklären (dazu unter 2. Buchstaben b) dd)).            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Weitergehende Erläuterungen                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz und Art. 2                                     
§ 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes finden Sie auf der Website der Gesellschaft   
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung).                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
IV. WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. HINWEIS AUF DIE WEBSITE DER GESELLSCHAFT                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung         
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen                   
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Website der Gesellschaft 
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich. Sämtliche der        
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden                            
Informationen sind auch während der Hauptversammlung dort verfügbar.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE UND BEVOLLMÄCHTIGTE               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Maximilianstraße 10                                                            
                                                                               
68165 Mannheim                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verarbeitet als verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU)  
2016/679 (Datenschutzgrundverordnung, 'DSGVO")                                 
die nachfolgend genannten personenbezogenen Daten (Name und Vorname, Anschrift,
ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, Aktienanzahl,                         
Besitzart der Aktien und Zugangsdetails für den Zugang zum Aktionärsportal;    
ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom Aktionär                            
benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze,    
insbesondere zu dem Zweck den Aktionären und Bevollmächtigten                  
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen  
der Hauptversammlung zu ermöglichen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die gesamte Hauptversammlung (einschließlich Beantwortung übermittelter Fragen)
wird in Bild und Ton in Echtzeit über das                                      
Aktionärsportal der Gesellschaft im Internet übertragen (Funktion              
'Livestream"). Dieses Aktionärsportal ist ausschließlich                       
für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und Bevollmächtigte zugänglich, die    
über die entspreche Anmeldebestätigung verfügen.                               
Auch für in die Organisation der Hauptversammlung eingebundene Mitarbeiter,    
ggf. für Organmitglieder, die an der Hauptversammlung                          
nicht physisch teilnehmen werden, für Gäste sowie für etwaige zur Durchführung 
der Hauptversammlung eingesetzte Dienstleister                                 
der Südzucker AG wird die Bild- und Tonübertragung über einen separaten,       
gesicherten Kanal verfügbar sein. Weitere Einzelheiten                         
zur Durchführung der Hauptversammlung können Sie dem obigen Abschnitt III.     
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG UND HINWEISE ZUR                               
HAUPTVERSAMMLUNG entnehmen. Das Aktionärsportal ist auf der Website der        
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bitte beachten Sie ergänzend zu diesen Datenschutzhinweisen die                
Datenschutzhinweise, die unter dieser Internetadresse vom                      
Betreiber der Internetseite hinterlegt sind.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Einzelnen:                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten ist für die        
Vorbereitung, Durchführung und die Teilnahme der Aktionäre                     
und Bevollmächtigten an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung von deren  
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung und zur                                  
Erfüllung aktienrechtlicher Vorgaben (z.B. für die Erstellung eines            
Teilnehmerverzeichnisses) zwingend erforderlich; Rechtsgrundlagen              
für diese Verarbeitung sind das Aktiengesetz und die relevanten Vorschriften   
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie                  
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, jeweils in Verbindung mit Art. 
6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Ferner verarbeiten                              
wir diese personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer   
gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher                     
Vorgaben sowie wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher                     
Aufbewahrungspflichten; Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind              
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1  
lit. c) DSGVO. Ferner verarbeiten wir personenbezogene                         
Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, wie die rechtskonforme Vorbereitung 
und Durchführung der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage                         
hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Werden uns personenbezogene    
Daten in Zusammenhang mit einer Anfrage übermittelt,                           
ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO zum
Zweck der Beantwortung.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können nach der virtuellen Hauptversammlung die zu allen Teilnehmern 
der Hauptversammlung erfassten Daten nach §                                    
129 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz einsehen.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sofern wir die oben genannten personenbezogenen Daten nicht direkt vom         
betroffenen Aktionär erhalten, werden uns diese von                            
Finanz- oder Kreditinstituten zur Verfügung gestellt.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dienstleister der Südzucker AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der      
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von                               
der Südzucker AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung 
der beauftragten Dienstleistung erforderlich                                   
sind und verarbeiten die personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung   
der Südzucker AG. Jede/r unserer Mitarbeiter/Innen                             
und alle Mitarbeiter/Innen von Dienstleistern, die Zugriff auf die oben        
genannten personenbezogenen Daten haben und/oder diese                         
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Südzucker AG kann unter Umständen verpflichtet sein, personenbezogene Daten
an weitere Empfänger zu übermitteln, die die                                   
personenbezogenen Daten in eigener Verantwortung verarbeiten (Art. 4 Nr. 7     
DSGVO), insbesondere an öffentliche Stellen wie                                
etwa die zuständige Aufsichtsbehörde.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten        
gespeichert und anschließend gelöscht, soweit nicht                            
ein berechtigtes Interesse der Südzucker AG eine längere Speicherung           
rechtfertigt (etwa im Falle drohender oder tatsächlicher                       
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten in Zusammenhang mit der   
Hauptversammlung).                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre bzw. Bevollmächtigte haben in Bezug auf die Verarbeitung             
personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen                 
ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-   
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung                                  
ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß den  
Artikeln 15 bis 22 der DSGVO.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Rechte können gegenüber der Südzucker AG unentgeltlich über die          
E-Mail-Adresse datenschutz@suedzucker.de oder über die                         
folgenden Kontaktdaten unserer betrieblichen Datenschutzbeauftragten geltend   
gemacht werden:                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Datenschutzbeauftragte                                                         
                                                                               
Maximilianstraße 10                                                            
                                                                               
68165 Mannheim                                                                 
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem steht den Aktionären bzw. Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei den   
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO                               
zu.                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausführlichere Datenschutzhinweise sind auf der Website der Gesellschaft unter 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) verfügbar.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. ABSTIMMUNGSERGEBNISSE                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der 
Website der Gesellschaft unter                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) veröffentlicht.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mannheim, im Mai 2020                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
25.05.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                              

Unternehmen: Südzucker AG                         

             Maximilianstraße 10                  

             68165 Mannheim                       

             Deutschland                          

Telefon:     +49 621 421-240                      

Fax:         +49 621 421-449                      

E-Mail:      investor.relations@suedzucker.de     

Internet:    http://www.suedzucker.de/de/Homepage/

ISIN:        DE0007297004                         

WKN:         729700                               

Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt    







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

1054807  25.05.2020