Der Vorstand der Sundy Service Group Co. Ltd. hat bekannt gegeben, dass Herr Xu Rongnian (Herr Xu) mit Wirkung vom 24. November 2023 als unabhängiger, nicht geschäftsführender Direktor des Unternehmens und als Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses des Unternehmens zurückgetreten ist, um sich mehr seinen geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten zu widmen. Herr Xu hat bestätigt, dass er keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorstand hat und dass es keine weiteren Angelegenheiten im Zusammenhang mit seinem Rücktritt gibt, die der The Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börse") und den Aktionären des Unternehmens (die "Aktionäre") zur Kenntnis gebracht werden müssen.

Nach dem Rücktritt von Herrn Xu gab der Verwaltungsrat bekannt, dass Frau Ye Qian (Frau Ye) mit Wirkung vom 24. November 2023 als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied und Mitglied des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und des Nominierungsausschusses ernannt wurde. Frau Ye ist 38 Jahre alt und verfügt über mehr als 14 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der internen Kontrolle und der Rechnungsprüfung. Von September 2011 bis September 2013 arbeitete Frau Ye als Projektmanagerin in der Niederlassung von BDO China Shu Lun Pan Certified Public Accountants (LLP) in Peking.

Von Dezember 2014 bis Juni 2018 war sie Abteilungsleiterin in der Niederlassung von Xinghua Certified Public Accountants (LLP)* ("Xinghua") in Tianjin und anschließend Partnerin in der Hauptniederlassung von Xinghua in Peking. Seit Juni 2018 ist Frau Ye die Leiterin der Zhongjianhua Certified Public Accountants Limited Tianjin Branch. Seit September 2023 ist Frau Ye ein unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats der Guangdong Gaole Group Co.

Ltd. Frau Ye schloss ihr Studium an der Nankai Universität im Januar 2009 mit einem Bachelor-Abschluss in Jura und Management ab. Frau Ye ist derzeit als Wirtschaftsprüferin beim Chinese Institute of Certified Public Accountants registriert. Frau Ye hat bestätigt, dass sie die in Regel 3.13 der Börsenzulassungsregeln festgelegten Unabhängigkeitskriterien erfüllt.