Mietgericht folgt in wesentlichen Punkten der Argumentation von Swiss Life

Die heute in einer Medienmitteilung gemachte Aussage von Manor, das Mietgericht gebe «Manor bezüglich Zürich Bahnhofstrasse grundsätzlich Recht», ist falsch und inhaltlich irreführend.

Das Gericht gibt Swiss Life in zwei von drei wesentlichen Punkten Recht. Zum einen folgt es unserer Argumentation, dass sich die Erneuerung des Mietvertrags nicht auf die gesamte Fläche bezieht und die selbständige Liegenschaft Bahnhofstrasse 77, die bisher Teil des Mietvertrags war, von einer künftigen Offerte ausgenommen werden kann. Zudem wurde die Festlegung eines marktüblichen Mietpreises, entgegen der Forderung von Manor, nicht vom Gericht bestimmt.

Was die Offerte für die Weiternutzung unserer Liegenschaft an der Bahnhofstrasse betrifft, so sind wir nach wie vor der Meinung, dass wir Manor bereits eine Offerte unterbreitet haben, die den Wert der Liegenschaft reflektiert und marktüblichen Konditionen für einen derart lukrativen Standort entspricht. In diesem Punkt sind wir mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht einig und werden in dieser Frage an das Zürcher Obergericht Berufung einreichen. Unverändert bleibt, dass das Mietverhältnis unter allen Umständen im Jahr 2019 auslaufen wird.

Wir erachten es als unsere Pflicht, für die Gelder unserer Kunden einen marktgerechten Zins zu erwirtschaften. Es kann nicht sein, dass Swiss Life einen wirtschaftlich erfolgreichen Konzern massiv subventioniert, indem sie von ihm keine marktübliche Miete verlangt.

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