Basel (awp/sda) - ChemChina hat das definitive Endergebnis für die Übernahme von Syngenta vorgelegt. Demnach hält der chinesische Staatskonzern 94,7% der Aktien. Das sind noch nicht genug für eine vollständige Einverleibung. Für das weitere Vorgehen stellen sich zwei Optionen.

Zudem bekräftigte ChemChina laut einer Mitteilung von Syngenta vom Mittwoch, auch in den Besitz der verbleibenden 5,3% der Aktien kommen zu wollen, die sich jetzt noch im Publikum befinden.

Dazu bieten sich ChemChina zwei Möglichkeiten. Die Einfachere setzt voraus, dass der Konzern mindestens 98% der Stimmrechte an Syngenta besitzt. Deshalb wollen die Chinesen nun zusätzliche Aktien an der Börse oder ausserhalb erwerben.

Sollte ChemChina auf die erforderlichen 98% kommen, kann ein Richter die verbleibenden 2% für kraftlos erklären. Die Inhaber dieser als kraftlos erklärten Papiere werden dann zum selben Preis entschädigt, den auch die anderen Syngenta-Aktionäre bekommen haben: 470 CHF pro Aktie inklusive einer Spezialdividende von 5 CHF.

Mit einem solchen sogenannten Squeeze-out stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein Unternehmen vollständig übernommen werden kann, auch wenn es einem Eingriff in die Eigentumsrechte von Aktionären gleichkommt.

ABFINDUNGSFUSIONEN SIND SELTEN

Sollte ChemChina nun aber nicht auf den erforderlichen Anteil von 98% kommen, dann strebt der Konzern eine sogenannte Squeeze-out- oder Abfindungsfusion an, wie es weiter in der Mitteilung heisst.

Ein solches Vorgehen ist in der Schweiz erst seit 2004 überhaupt möglich; zudem gibt es erst sechs Beispiele dafür. Dies, weil eine solche Abfindungsfusion rechtlich sehr komplex ist und für die betroffenen Aktionäre zu steuerlichen Nachteilen führt. Die Voraussetzung jedoch, dass ChemChina mindestens 90% der Stimmrechte halten muss, ist gegeben.

In einem solchen Fall würden ChemChina und Syngenta eine sogenannte Fusions-Aktiengesellschaft gründen, in die Syngenta hinein fusioniert würde. Die beteiligten Gesellschaften ChemChina und Syngenta würden dann im Fusionsvertrag vorsehen, dass kein Recht auf Anteile an der zu übernehmenden Gesellschaft bestehe und nur eine Abfindung ausgerichtet werden solle.

"In diesem Fall werden die verbleibenden Aktionäre von Syngenta entschädigt und keine Anteile an der Fusionsgesellschaft erhalten", bestätigt ein Syngenta-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Abfindung entspricht dem Angebotspreis, den auch die anderen Aktionäre erhalten.

Eine solche Abfindungsfusion würde die 43-Milliarden Dollar schwere Übernahme zwar nicht in Frage stellen, aber die unermüdlich wiederholte Ankündigung der Verantwortlichen, dass die Transaktion im ersten Halbjahr 2017 abgeschlossen werden soll, erwiese sich einmal mehr als Illusion.

cf/