Der Vorstand (der "Vorstand") der Target Insurance (Holdings) Limited gab bekannt, dass sich die Veröffentlichung der Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2021 und der Versand des Jahresberichts 2021 aus folgenden Gründen verzögern werden: Wie von der Gesellschaft am 10. Januar 2022 bekannt gegeben, sind die Angelegenheiten, das Geschäft und das Eigentum der Target Insurance Company, Limited (die "Tochtergesellschaft"), die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist, gemäß der Anweisung der Versicherungsaufsichtsbehörde (die "IA") (die "Anweisung") mit Wirkung vom 7. Januar 2022 unter die Verwaltung der Joint and Several Managers gekommen (die "Übernahme"). Seit dem Inkrafttreten der Übernahme können der Chief Executive und die Direktoren der Tochtergesellschaft nicht mehr in ihrer Funktion als Chief Executive oder Direktor der Tochtergesellschaft tätig sein oder weiterhin tätig sein. Wie von der Gesellschaft am 21. Februar 2022 bekannt gegeben, hat die Gesellschaft beim Berufungsgericht für Versicherungen einen Antrag auf Überprüfung u.a. der Anweisung sowie einen Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs der besagten Anweisung gestellt (die "Anträge"). Nach Anhörung der Schriftsätze des Anwalts der IA und des Anwalts der Gesellschaft am 31. Januar 2022 und am 1. März 2022 hat der Vorsitzende des Insurance Appeals Tribunal angeordnet, dass die Anträge bei der nächsten für den 22. April 2022 anberaumten Anhörung gehört werden. Solange über die Anträge nicht entschieden ist, wird der Geschäftsführung der Gesellschaft im Wesentlichen jeglicher Zugang zu den Büchern und Unterlagen der Tochtergesellschaft verwehrt, solange die Übernahme in Kraft bleibt. Da der Gesellschaft der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr nicht vorgelegt wurde, ist es für die Gesellschaft nicht möglich, ihren konsolidierten Abschluss für das Jahresergebnis 2021 und den Geschäftsbericht 2021 zu erstellen und abzuschließen. Da der Vorstand der Tochtergesellschaft seit der Übernahme vom Dienst suspendiert ist, bleibt es für das Unternehmen unklar, wie der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft zu diesem Zeitpunkt effektiv erstellt und genehmigt werden kann. Der Vorstand ist sich bewusst, dass eine Verzögerung bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2021 und eine Verzögerung bei der Versendung des Jahresberichts 2021 als Verstoß gegen die Regeln 13.49(1) und 13.46(2) der Börsenzulassungsregeln angesehen werden kann. Die Gespräche mit dem Wirtschaftsprüfer dauern an und der Vorstand hat sich nach besten Kräften bemüht, den Wirtschaftsprüfer zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten, um den Prüfungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen. In der Zwischenzeit wird die Vorstandssitzung zur Genehmigung des Jahresergebnisses 2021 zu einem späteren, vom Vorstand festzulegenden Zeitpunkt stattfinden.