KARLSRUHE (dpa-AFX) - Am Freitag (9.30 Uhr) klärt sich, ob Studenten und andere junge Leute wegen der Kosten für ihre erste Ausbildung künftig mehr Steuern sparen können. Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzliche Regelung geprüft und veröffentlicht in Karlsruhe seine Entscheidung. Angestoßen hat das Verfahren der Bundesfinanzhof. Die Richter dort halten die Vorschrift für verfassungswidrig.

Seit 2004 können die Kosten - anders als beim Zweitstudium - meistens nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Der Vorteil von Werbungskosten ist, dass sie noch Jahre im Nachhinein auf die spätere Einkommensteuer angerechnet werden können. Gerade Studenten haben ja noch keine größeren Einkünfte. Beanstanden die Verfassungsrichter die Regelung, müsste sie geändert oder gestrichen werden. (Az. 2 BvL 22/14 u.a.)/sem/DP/stw