Mit 1.1.2017 ist ein eigenes Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten, wodurch alle wesentlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in ein formal neues Gesetz transferiert wurden. Unter Lohn- und Sozialdumping ist jedoch nicht nur die klassische und gewollte Unterentlohnung zu verstehen, vielmehr können in der täglichen Lohnabrechnungspraxis auch diverse 'Fallen' lauern, die zu Gesetzesverletzungen und erheblichen Strafen für Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände führen. Eine sorgsame, fachkundige Durchsicht kann davor schützen.

Vorrangiges Ziel des LSD-BG soll nicht die Verhängung von Geldstrafen sein, vielmehr soll durch die Entfaltung einer präventiven Wirkung erreicht werden, dass alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer/innen jenes Mindestentgelt erhalten, das ihnen zusteht. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten daher sowohl für inländische Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen oder zur Durchführung von Dienstleistungen nach Österreich entsenden oder überlassen.

Im Falle der Unterentlohnung können Strafen zwischen € 1.000 und - bei mehreren Dienstnehmern bzw. im Wiederholungsfall - € 50.000 verhängt werden. Einem ausländischen Arbeitgeber kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Ausübung der Dienstleistung untersagen.

Volksbank Vorarlberg e. Gen. veröffentlichte diesen Inhalt am 03 Januar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 03 Januar 2018 16:25:02 UTC.

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