Konzernmeldung

  • Keine Hinweise auf Manipulation, Vertuschung oder eine bewusste Verzögerung der Sachverhaltsklärung
  • Deloitte: Nebenkostenabrechnung von Vonovia ist sachgerecht, ordnungsgemäß und nachvollziehbar

Bochum, 18.Juli 2018 - Die unabhängige Sonderuntersuchung durch Deloitte zur Praxis der Nebenkostenabrechnung von Vonovia wurde am 13.7.2018 abgeschlossen. Das Gutachten, dessen Zusammenfassung Vonovia heute veröffentlicht hat, kommt zu dem Ergebnis, dass 'der allgemeine Prozess zur Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung, einschließlich der implementierten Kontrollen, grundsätzlich einen sachgerechten, ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Ablauf der Abrechnung sicherstellt'. Es gebe 'keine Hinweise auf Manipulation, Vertuschung oder Verzögerung'.

Im Jahr 2015 hatte es in Köln-Bayenthal ungewöhnliche hohe Differenzen zwischen gelieferten und durch Messdienstleister abgelesenen Energiemengen gegeben. Im Juni dieses Jahres wurden Vorwürfe der Manipulation bei der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten gegenüber Vonovia laut. Vonovia wies die Vorwürfe zurück und beauftragte in Folge die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, den gesamten Abrechnungsprozesses zu überprüfen, um gegenüber Mietern und der Öffentlichkeit Transparenz zu schaffen.

Das Gutachten stellt fest:

  • Es gibt keine Hinweise auf eine Manipulation der Heizkostenabrechnung durch Vonovia. Die Abrechnung von Wärmekosten stellt für das Unternehmen einen reinen durchlaufenden Posten ohne ökonomischen Ertrag dar. Die Untersuchung der Abrechnungsdokumentation belegt die reine Weiterbelastung der Kosten.
  • Es gibt keine Hinweise auf Vertuschung von Unregelmäßigkeiten und möglichen Fehlern in der Heizkostenabrechnung 2015 durch Vonovia.
  • Es hat keine bewusste Verzögerung der Sachverhaltsklärung durch Vonovia gegeben. Unmittelbar nach Bekanntwerden von Auffälligkeiten hat Vonovia begonnen, den Sachverhalt aufzuklären.
  • Vonovia hat alle Mieter pro-aktiv über die Sachverhaltsklärung von möglichen Fehlern bei der Heizkostenabrechnung 2015 informiert und die Zahlungsaufforderungen an die Kunden so lange ausgesetzt.
  • Die Ermittlung von Verbrauchsmengen und abgerechneten Wärmekosten durch den beauftragten Wärmelieferanten RheinEnergie bei Liegenschaften von Vonovia beruht in mehr als 90% der Fälle auf Ablesungen tatsächlicher Verbräuche. Schätzungen werden nur in Einzelfällen anhand einer allgemein anerkannten Methodik durchgeführt.
  • Die Untersuchung von Deloitte legt allerdings auch dar, dass die Kommunikation zwischen Vonovia und den Dienstleistern RheinEnergie AG und Techem sehr zeitaufwändig war und die Aufklärung des Sachverhalts effektiver hätte erfolgen können. Deloitte empfiehlt, die Arbeitsabläufe weiter zu optimieren und die Qualitätssicherung weiterzuentwickeln.

'Das Gutachten zeigt, dass die erhobenen Vorwürfe grundlos sind', sagt Klaus Freiberg, Mitglied des Vorstands bei Vonovia. 'Auch der Vorwurf, wir würden durch erhöhte Vorauszahlungen zusätzliche Gewinne erzielen wollen, trifft nicht zu. Energiekosten waren und sind für uns stets ein durchlaufender Posten, den wir eins-zu-eins an den Lieferanten weiterleiten.'

Hinsichtlich der konkret beanstandeten Abrechnung der Warmwasser- und Heizkosten im Wohnpark Köln-Bayenthal im Jahr 2015 stellt das Gutachten fest, dass die Abweichung zwischen der vom Wärmelieferanten RheinEnergie abgerechneten Liefermenge und der vom Wärmemessdienstleister Techem ermittelten Menge ein Sonderfall sei. Die Analysen lassen darauf schließen, dass die angewendete zulässige und branchenübliche Schätzung im vorliegenden Fall zu einem Ergebnis geführt hat, welches über dem tatsächlichen Verbrauch gelegen hat. Die Jahre 2013, 2014 und 2016 dagegen zeigen für den Wohnpark Köln-Bayenthal keine auffälligen Differenzen.

'Im Zentrum unseres unternehmerischen Handelns stehen unsere Kunden. Wir werden uns daher im Interesse unserer Mieter für eine kulante Lösung bei RheinEnergie einsetzen. Kein Mieter soll durch die zeitaufwändige Klärung des Sachverhalts Nachteile haben', sagt Klaus Freiberg.

Vonovia SE veröffentlichte diesen Inhalt am 18 Juli 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 Juli 2018 13:23:04 UTC.

Originaldokumenthttps://www.vonovia.de/ueber-vonovia/presse/pressemitteilungen/180718_deloitte-gutachten-nebenkosten

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