Die Wai Hung Group Holdings Limited teilte mit, dass der Vorstand bekannt gegeben hat, dass es aufgrund der Umsetzung der verschärften Präventions- und Kontrollmaßnahmen und Quarantänebeschränkungen in Hongkong, Macau und auf dem chinesischen Festland, die durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie verursacht wurden, zu einer Verzögerung bei der Beschaffung notwendiger Dokumente und bestimmter externer Bestätigungen für die Prüfung kam. Der Prüfungsprozess des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft wurde dadurch beeinträchtigt. Da die notwendigen Verfahren für den Prüfungsprozess voraussichtlich nicht am oder vor dem Datum der Verwaltungsratssitzung abgeschlossen sein werden und der Wirtschaftsprüfer zusätzliche Zeit für die Durchführung seiner Prüfungsarbeiten benötigt, wird die Gesellschaft voraussichtlich nicht in der Lage sein, das geprüfte Jahresergebnis 2021 am oder vor dem 31. März 2022 gemäß den Regeln 13.49(1) und 13.49(2) der Börsenordnung zu veröffentlichen. Das Unternehmen wird die Prüfungs- und Berichterstattungsprozesse abschließen, nachdem es einen Konsens mit dem Wirtschaftsprüfer erzielt hat, und erwartet, die geprüften Jahresergebnisse 2021 so bald wie möglich, spätestens jedoch am 25. April 2022, zu veröffentlichen. Weitere Ankündigungen wird das Unternehmen zu gegebener Zeit machen. Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln sieht vor, dass ein Emittent, der nicht in der Lage ist, seine vorläufigen Ergebnisse bekanntzugeben, soweit die Informationen verfügbar sind, seine Ergebnisse für das Geschäftsjahr auf der Grundlage der Finanzergebnisse bekannt geben muss, die noch mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden müssen. Um die Aktionäre und potenziellen Anleger des Unternehmens über die Geschäftstätigkeit und die Finanzlage der Gruppe auf dem Laufenden zu halten, wird das Unternehmen voraussichtlich am 31. März 2022 die vorläufigen ungeprüften Jahresergebnisse für 2021 veröffentlichen, die vom Prüfungsausschuss des Unternehmens geprüft, aber noch nicht mit dem Abschlussprüfer abgestimmt wurden.