Wharf Real Estate Investment Company Limited gab die Ernennung von Frau Lai Yuen CHIANG ("Frau CHIANG") als zusätzliches unabhängiges, nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 bekannt. Frau Chiang, JP, im Alter von 57 Jahren, schloss ihr Studium am Wellesley College in den Vereinigten Staaten mit einem Bachelor of Arts ab. Sie ist derzeit die Vorsitzende und Chief Executive Officer der Chen Hsong Holdings Limited und ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Hang Seng Bank Limited, die beide in Hongkong börsennotiert sind. Frau Chiang ist Mitglied des Zwölften Provinzkomitees Guangdong der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes und Mitglied des Beirats für Lebensmittel- und Umwelthygiene der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong ("HKSAR"). Sie ist außerdem Vizepräsidentin der China Plastics Machinery Industry Association, Vizepräsidentin der Federation of Shenzhen Industries, Vizepräsidentin der China Shenzhen Machinery Association und Vizepräsidentin der Toys Manufacturers' Association of Hong Kong. Frau Chiang war von 2000 bis 2021 Mitglied des ständigen Ausschusses des Shenzhen-Komitees der Politischen Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes. Im Jahr 2004 wurde sie von der Federation of Hong Kong Industries mit dem "Young Industrialist Awards of Hong Kong" ausgezeichnet. Frau Chiang wurde 2012 von der Regierung der SVR Hongkong zur Friedensrichterin ernannt.
Abgesehen von den oben genannten Angaben hat Frau Chiang weder gegenwärtig noch in den letzten drei Jahren ein Mandat in einer anderen börsennotierten Aktiengesellschaft inne; sie steht in keiner Beziehung zu den Direktoren, der Geschäftsleitung oder wesentlichen oder kontrollierenden Aktionären der Gesellschaft und hat kein Interesse an den Wertpapieren der Gesellschaft im Sinne von Teil XV der Securities and Futures Ordinance. Frau Chiang erhält von der Gesellschaft ein Verwaltungsratshonorar in Höhe von 250.000 HKD pro Jahr, das dem der anderen Verwaltungsratsmitglieder (mit Ausnahme des Vorsitzenden) der Gesellschaft entspricht. Mit dem Wirksamwerden der Ernennung von Frau Chiang würde kein Dienstvertrag zwischen ihr und der Gesellschaft sowie ihren Tochtergesellschaften (die "Gruppe") bestehen, so dass die Gruppe ihr außer dem oben genannten Verwaltungsratshonorar keine weitere Vergütung zahlen wird.