Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats

22.06.2022 / 08:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Anlässlich der 33. Ordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2022 waren 60.2% des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:

  • Genehmigung des Geschäftsberichts 2021/22, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
  • Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
  • Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 23.06.2022)
  • Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  • Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats sowie des Präsidenten
  • Wiederwahl der bestehenden Mitglieder in den Vergütungsausschuss
  • Wahl der neuen Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG
  • Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
  • Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

 

Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023.



Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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EQS News ID: 1380783

 
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