Zürich (awp) - Nachfolgend eine Auswahl von Artikeln zu wirtschaftsrelevanten Themen aus der Presse vom Wochenende:

AXPO: Der Stromkonzern Axpo rechnet laut einem Medienbericht hierzulande künftig mit einem höheren Potential für Windenergie und stützt sich dabei auf eine Studie des Bundesamts für Energie (BFE). In seinem aktuellen Energieszenario geht der grösste Schweizer Stromproduzent davon aus, dass die Schweiz 2050 rund 86,3 Terawattstunden Strom benötigen wird, wie die "NZZ am Sonntag" schreibt. Davon sollen nur gerade 3,4 Terawattstunden aus der Windenergie stammen, also knapp 4 Prozent. "Diesen Wert werden wir in den nächsten Wochen erhöhen", sagte Axpo-Energieökonomin Lara Lück der Zeitung. Basis für die Anpassung ist laut dem Bericht eine Studie im Auftrag des BFE, welche zum Schluss komme: Dank technischem Fortschritt und besseren politischen Rahmenbedingungen sei das Potenzial der Windkraft massiv höher als lange gedacht. (NZZaS, S.29)

ENERGIE: Wirtschaftsminister Guy Parmelin schliesst eine "Rückkehr" zur Atomkraft in der Schweiz nicht aus: "Neue nukleare Technologien könnten interessant sein", sagte er der "Sonntagszeitung". Ich beobachte, dass in vielen Ländern, darunter auch in Frankreich, immer noch Kernenergie genutzt wird." Er glaube für die Zukunft zwar nicht an die heutige Generation der AKW. "Aber wir haben seit dem Entscheid, das AKW Kaiseraugst nicht zu bauen, die eigene Energieproduktion viel zu wenig gefördert. Darum haben wir jetzt einen Mangel. Um den kurzfristig zu beheben, braucht es die Förderung von alternativen Energien wie Solaranlagen und Windkraft, und dann, wenn wir die bestehenden AKW abschalten, stellt sich auch die Frage nochmals, wie wir sie ersetzen." (SoZ, S.1,3,39ff.)

IMMOBILIEN: Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat mehr und preisgünstigeren Wohnraum gefordert. Er prüft derzeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen verschiedene Massnahmen, etwa bezüglich des Mietrechts und der Raumplanung, wie die "Sonntagszeitung" schreibt. Parmelin warnte davor, dass ein ungenügendes Wohnungsangebot die Entwicklung der Wirtschaft einschränkt. Zudem seien sozialpolitische Spannungen möglich. "Wir müssen Wege finden, um die Rahmenbedingungen zu verbessern", sagte Parmelin der Zeitung. Er rechne damit, dass jährlich rund 50'000 neue Wohnungen benötigt werden. Die Tendenz war zuletzt sinkend: Im Jahr 2021 waren 46'000 Wohnungen gebaut worden. Laut Prognosen waren es 2022 weniger. (SoZ, S.1,3,39ff.; siehe auch separate Meldung)

MEDIEN I: Der Generaldirektor der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), Gilles Marchand, warnt vor der Volksinitiative zur Halbierung der Rundfunkgebühren "200 Franken sind genug". Sollte sie angenommen werden, würden sich Fläche und Budget der SRG halbieren. "Es würde auch sehr bedeutende Arbeitsplatzverluste geben", sagte Marchand in einem Interview mit der Westschweizer Zeitung "Le Temps" vom Samstag. Der Text des von Bürgerlichen lancierten Volksbegehrens sei zwar weniger radikal als die 2018 deutlich abgelehnte "No Billag"-Initiative, erweise sich aber dennoch als "brutal und radikal". Bei einem Ja würde sich das Budget der SRG auf 700 bis 750 Millionen Franken halbieren. Das würde bedeuten, dass die SRG einen ihrer beiden Westschweizer Standorte in Genf und Lausanne opfern müsste. Programme, insbesondere Sport-, Musik- und Spielfilmsendungen, müssten stark eingeschränkt werden. ("Le Temps"; siehe auch separate Meldung)

MEDIEN II: Der Beschwerdeführer hat das Bundesgerichtsurteil über die Radio- und TV-Abgabe für Alleinstehende nicht akzeptiert. Er zieht den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter, wie die "Sonntagszeitung" schreibt. Der Beschwerdeführer findet es "ein starkes Stück", dass gemäss Urteil 1,3 Millionen Schweizer Alleinstehende als Einzelfälle gelten. Das Bundesgericht hatte im am Donnerstag publizierten Urteil keine Diskriminierung gegenüber alleinstehenden Personen festgestellt. Die von der Serafe AG erhobene Gebühr fällt pro Haushalt an, egal wie viele Personen in einem Haushalt leben. Der Gesetzgeber hat dies laut dem Urteil zugunsten der administrativen Verhältnismässigkeit so festgelegt. Für den Beschwerdeführer würde es kein Zusatzaufwand bedeuten, die Personen pro Haushalt zu ermitteln. Die Anzahl liege dem Einwohneramt vor. (SoZ, S.7; siehe auch separate Meldung)

RUSSLAND-SANKTIONEN: Der Schweizerische Anwaltsverband hat den Genfer Anwaltsverband in seiner Kritik gegen das achte Russland-Sanktionspaket der Schweiz unterstützt. Demnach dürfen Anwälte russische Firmen nicht mehr beraten. Dies verhindere den grundrechtlichen Zugang zur Justiz, kritisierten die Verbände gemäss der "NZZ am Sonntag". Der Genfer Verband schickte ein Protestbrief an Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Bundespräsident Alain Berset. Die Grundlagen der Schweizer Rechtsstaatlichkeit würden ausgehebelt, hiess es darin. Laut dem Schweizerischen Anwaltsverband ist es der Rechtssicherheit nicht zuträglich, dass das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft viele offene Punkte noch nicht beantwortet hat. (NZZaS, S.9)

CHINA-SANKTIONEN: Der Bundesrat hat anderthalb Jahre mit der Diskussion über die Übernahme von EU-Sanktionen gegen China zugewartet. Zuletzt, und zum zweiten Mal, diskutierte die Landesregierung anfangs Dezember darüber, wie die "NZZ am Sonntag" schreibt. Dabei entschied der Bundesrat, die bestehenden Rechtsgrundlagen noch vertiefter zu prüfen, wie das Wirtschaftsdepartement auf Anfrage der Zeitung schrieb. Die erste Diskussion fand laut der Zeitung am 7. September 2022 statt. Die EU hatte im Frühling 2021 Sanktionen verhängt. Im Sommer 2021 hatte die Koordinationsgruppe Sanktionspolitik des Bundes ein Grundlagenpapier zuhanden des Bundesrates fertig gestellt. Ziel war es, dem Bundesrat damit eine rechtliche Einschätzung zu geben. (NZZaS, S.9)

AFGHANISTAN: Die Schweiz bleibt in Afghanistan trotz des Verbots von Frauen in Hilfswerken humanitär engagiert. Zurzeit klärt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) ab, wie sie das Budget von 30 Millionen Franken am effizientesten einsetzen kann. "Jetzt, wo es am schwierigsten ist, brauchen sie uns am meisten", sagte Deza-Chefin Patricia Danzi im Interview mit der "NZZ am Sonntag". Zentral sei es, dass auch Frauen weiterhin für Hilfswerke arbeiten könnten. Es sei daher möglich, dass ein Teil der Gelder vermehrt in Regionen eingesetzt werden, wohin Afghaninnen und Afghanen flüchteten, wie beispielsweise in Pakistan. (NZZaS, S.12; siehe auch separate Meldung)

SICHERHEITSFIRMEN: Der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter hat sich gegen den zunehmenden Einsatz privater Sicherheitsfirmen bei polizeilichen Aufgaben gewehrt. Das Gewaltmonopol liege beim Staat, sagte die Verbandspräsidentin Johanna Bundi Ryser zum "Sonntagsblick". Nach Aussagen der Behörden gehen die Tätigkeiten des Sicherheitsdienstes nicht darüber hinaus, was eine private Person machen dürfe. Sicherheitsdienste werden laut der Zeitung auch in Gefängnissen eingesetzt. Zum Anforderungsprofil gehörten etwa Kenntnisse in Selbstverteidigung und teilweise stünden dem Personal Hand- und Fussfesseln zur Verfügung. ("Sonntagsblick", S.5ff.)

ys/