DGAP-Media / 11.12.2018 / 16:16

Am heutigen Dienstagmittag ist dem Vorstand der ALBIS Leasing AG jetzt das schriftliche Verlangen des Minderheitsaktionärs Christoph Zitzmann gemäß § 122 AktG auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zugegangen, welches bereits Gegenstand einer Pressemitteilung der Zitzmann GmbH vom gestrigen Tage war. Nachdem dem Vorstand damit nunmehr ein formwahrendes Einberufungsverlangen vorliegt, wird er dessen Zulässigkeit juristisch pflichtgemäß prüfen. Wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Einberufungsverlangens erfüllt sind, wird er sodann unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.



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Emittent/Herausgeber: ALBIS Leasing AG


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756691  11.12.2018 

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