KARLSRUHE (dpa-AFX) - Für langjährige Kunden von Lebensversicherungen fällt die Ausschüttung am Laufzeit-Ende oft magerer aus als einmal erhofft - an diesem Mittwoch urteilt darüber der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hat der Bund der Versicherten (BdV). Ihm geht es um die Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven in der historischen Niedrigzinsphase. (Az. IV ZR 201/17)

Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um Gewinne, die Versicherer erwirtschaften, indem sie die Kundengelder am Kapitalmarkt anlegen, größtenteils in festverzinslichen Papieren wie Staatsanleihen. Wird die Lebensversicherung fällig, steht dem Versicherten grundsätzlich sein Anteil an diesen Gewinnen zu. Diese Beteiligung an den Bewertungsreserven ist eine Komponente der Gesamtverzinsung - neben Garantiezins, laufendem Zinsüberschuss und Schlussüberschuss.

Hintergrund des Streits ist die anhaltende Zinsflaute. Sie macht es Versicherern schwerer, die hohen Garantiezusagen der Vergangenheit einzuhalten. Ältere, höher verzinste Staatsanleihen in den Büchern sind in dieser Situation ein Stabilitätsanker. Um ausscheidenden Kunden ihren Anteil an den Bewertungsreserven auszahlen zu können, müssen die Unternehmen diese Anleihen aber am Markt zu Geld machen - zum Nachteil aller Versicherten mit neueren Verträgen, die noch länger auf eine solide finanzielle Aufstellung angewiesen sind.

Im Zuge einer Reform 2014 hat der Gesetzgeber diese Ausschüttungen deshalb gedeckelt. Seither dürfen die Kursgewinne nur noch in einem Maß ausgezahlt werden, das die Garantiezusagen für alle übrigen Versicherten nicht gefährdet. Die Gewinne aus Immobilienanlagen und Aktiengeschäften sind von der Kappung nicht betroffen.

Der BdV kritisiert diese Einschnitte als verfassungswidrige "Enteignung". Im Fall eines Kunden der zum Ergo-Konzern gehörenden Victoria Lebensversicherung will er ein höchstrichterliches Urteil erstreiten. Der Mann hatte anstelle der einmal in Aussicht gestellten 2821,35 Euro nur 148,95 Euro aus den Bewertungsreserven erhalten.

Für den BdV ein Fall von vielen: "Es geht um Milliarden im zweistelligen Bereich, die den Versicherten vorenthalten werden sollen", sagt Vorstandssprecher Axel Kleinlein laut Mitteilung.

In der Verhandlung am 13. Juni hatte sich abgezeichnet, dass die Richter die Neuregelung tendenziell für verfassungsgemäß halten. Sie dürften aber bemängeln, dass für den betroffenen Kunden nicht zu durchschauen ist, ob die Kürzungen in diesem Umfang tatsächlich durch die wirtschaftliche Situation der Versicherung gerechtfertigt waren./sem/DP/zb