DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

06.08.2019 / 15:01
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München, den 06.08.2019

Im Zeitraum vom 29. Juli 2019 bis einschließlich 30. Juli 2019 hat die Allianz SE insgesamt 188.607 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: 

                      
Datum
29.07.2019
Stück              
 907  
Aktien Durchschnittskurs (EUR)
211,9480
30.07.2019 187.700   210,4516


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04. März 2019 bis einschließlich 30. Juli 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 7.286.802 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com)


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
Königinstr. 28
80802 München
Deutschland
Internet: www.allianz.com

 
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852403  06.08.2019 

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