Zürich (awp) - Der aktivistische Aktionär Veraison hält an der Kandidatur von Heinz Kundert als Verwaltungsratspräsident von Comet fest. Ein von Veraison in Auftrag gegebenes unabhängiges Rechtsgutachten bestätige ausserdem, dass die Einladung zur Generalversammlung am 25. April 2019 diverse Mängel aufweise.

Einladung und Abstimmungsmaterial widersprächen Prinzipien der "Good Corporate Governance" und wiesen rechtliche Fragezeichen auf, teilte Veraison am Donnerstag wieder.

Der Röntgenspezialist Comet und Grossaktionär Veraison liegen sich seit einiger Zeit über die Besetzung des Verwaltungsratspräsidiums in den Haaren. Comet hält an seinem Kandidaten Christoph Kutter fest und Veraison unverändert an Heinz Kundert.

Veraison und Kundert hätten dagegen bei Investoren und Analysten viel Zuspruch erfahren, so Veraison. Auch die von ihnen für die Generalversammlung eingereichten Traktanden und die Initiative zur Stärkung der Aktionärsrechte würden begrüsst. Veraison rät daher weiterhin dazu, gegen die Neuwahl von Christoph Kutter in den Verwaltungsrat und dessen Wahl als Präsident des Gremiums zu stimmen.

Comet dagegen bleibt jüngsten Angaben zufolge bei seiner ablehnenden Haltung: Christoph Kutter soll Präsident des Verwaltungsrates werden und nicht Kundert. Kutter sei der "klar geeignetste" Kandidat für die Position. Zudem könnte der 67-jährige Kundert dem Verwaltungsrat aus statutarischen Gründen höchstens noch 3 Jahre vorstehen. Das sei eine zu kurze Amtsdauer.

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