KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bankkunden müssen keine Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Der Aufwand der Bank für einen Treuhandauftrag sei mit dem Zins abgegolten, sagte der Vorsitzende des für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger. (XI ZR 7/199)

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen ein Geldinstitut aus dem nordrhein-westfälischen Steinfurt geklagt, weil es 100 Euro verlangt, wenn ein Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung seine Immobilie bei einer anderen Bank weiterfinanzieren will. Es sei die Pflicht der Bank, dem Kunden den Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut zu ermöglichen, argumentierte der Anwalt des Bundesverbands.

Bei einer solchen Umschuldung werden Grundschuld und Ablösesumme Zug um Zug zwischen den beteiligten Banken übertragen. Kreditnehmer haben das Recht, zum Ende der Zinsbindung zu einer anderen Bank zu wechseln. Geldinstitute dürfen Kunden diesen Wechsel nicht unnötig erschweren./moe/DP/zb