DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Elmos Semiconductor AG / Kurzzeitige Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms 2018/19 über die Börse während Dividendenzahlung Elmos Semiconductor AG / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 / Aktienrückkaufprogramm Der Vorstand der Elmos Semiconductor AG (FSE:ELG), Dortmund, hat am 14. Dezember 2018 ein Aktienrückkaufprogramm über insgesamt EUR 21.108.689 (ohne Erwerbsnebenkosten) bekanntgegeben. Dabei darf der Einzelpreis je Aktie EUR 21,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht übersteigen. Insgesamt sollen höchstens 1.005.176 eigene Aktien (rund 5,0% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) zurückerworben werden. Der Vorstand der Elmos Semiconductor AG hat nunmehr am 26. März 2019 beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm 2018/19 - unter Beachtung geltenden Rechts - im Hinblick auf die bevorstehende ordentliche Hauptversammlung der Elmos Semiconductor AG am 15. Mai 2019 vom 06. Mai 2019 00:00 Uhr bis zum 20. Mai 2019 24:00 Uhr auszusetzen und am 21. Mai 2019 00:00 Uhr wieder aufzunehmen. Das Aktienrückkaufprogramm endet spätestens - wie am 14. Dezember 2018 bekanntgegeben - am 31. Dezember 2019. Im Übrigen gelten für das Aktienrückkaufprogramm die Bedingungen wie in der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2018 veröffentlicht. Über Elmos Kontakt
26.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Elmos Semiconductor AG |
Heinrich-Hertz-Str. 1 | |
44227 Dortmund | |
Deutschland | |
Internet: | http://www.elmos.com |
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791929 26.03.2019