Hauptversammlung am 30.04.2019 in Stage Theater Neue Flora, Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Jungheinrich Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung                                                               
Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur            
Hauptversammlung am 30.04.2019 in Stage Theater Neue Flora, Hamburg mit dem    
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                              
                                                                               
21.03.2019 / 15:03                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
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Jungheinrich Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0006219900, DE0006219926 und    
DE0006219934                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
am Dienstag, den 30. April 2019, um 10:00 Uhr                                  
                                                                               
im STAGE THEATER NEUE FLORA, Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg,              
stattfindenden                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ordentlichen Hauptversammlung                                                  
                                                                               
ein.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat       
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des                 
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des            
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018                                      
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das             
Geschäftsjahr 2018                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018         
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 49.920.000,00 vollständig an die    
Aktionäre wie folgt auszuschütten:                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zahlung einer Dividende von EUR 0,48 je Stammaktie EUR 25.920.000,00           
                                                                               
Zahlung einer Dividende von EUR 0,50 je Vorzugsaktie EUR 24.000.000,00         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das  
Geschäftsjahr 2018                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.                 
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für  
das Geschäftsjahr 2018                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.             
                                                                               
5. Wahl zum Aufsichtsrat                                                       
                                                                               
Der derzeitige Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Jürgen Peddinghaus, hat    
dem Aufsichtsrat und den Stammaktionären der Gesellschaft mitgeteilt, dass     
er sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2019 niederlegt.             
                                                                               
Dementsprechend wird zum 1. September 2019 ein Aufsichtsratsmandat frei,       
welches durch die Hauptversammlung wiederzubesetzen ist.                       
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Jungheinrich AG setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der        
Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Absatz 1 und 2, 101 AktG, 7 Absatz 1 Satz   
1 Nummer 1 MitbestG aus je sechs Vertretern der Aktionäre und der              
Arbeitnehmer und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens vier)    
und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens vier) zusammen.      
Der Aufsichtsrat hat aufgrund von einstimmig gefassten Beschlüssen der Seite   
der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer beschlossen, dass es gemäß    
§ 96 Absatz 2 Satz 3 AktG keine Gesamterfüllung geben soll. Der Aufsichtsrat   
besteht derzeit aus vier Frauen (jeweils zwei von den Anteilseignern und den   
Arbeitnehmern gewählt) und im Übrigen aus acht Männern und erfüllt somit das   
Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG.                           
                                                                               
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft werden von den         
Mitgliedern der Aktionäre vier von der Hauptversammlung gewählt und zwei von   
den Inhabern der Namensaktien entsandt.                                        
                                                                               
Sämtliche stimmberechtigten Stammaktionäre der Gesellschaft, also 100          
Prozent des stimmberechtigten Kapitals der Gesellschaft, haben                 
vorgeschlagen,                                                                 
                                                                               
Herrn Hans-Georg Frey, Hanstedt-Ollsen,                                        
Vorstandsvorsitzender der Jungheinrich AG, dessen Bestellung mit Ablauf des    
31. August 2019 endet, unter Verzicht auf eine so genannte Cooling-off         
Periode gemäß § 100 Absatz 2 Nummer 4 AktG mit Wirkung ab Beginn des 1.        
September 2019 und unter der Voraussetzung seines vorherigen Ausscheidens      
aus dem Vorstand zu diesem Zeitpunkt für eine volle Amtszeit in den            
Aufsichtsrat zu wählen.                                                        
                                                                               
Herr Frey ist Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und vergleichbaren          
Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:                              
                                                                               
Fielmann AG, Hamburg                                                           
HOYER GmbH, Hamburg                                                            
E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Oberderdingen                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich diesem Vorschlag angeschlossen.                      
                                                                               
Für den Fall seiner Wahl ist vorgesehen, Herrn Frey zur Wahl zum               
Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorzuschlagen.                                 
                                                                               
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.                     
                                                                               
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der  
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger                             
EUR 102.000.000,00 und ist eingeteilt in 102.000.000 Stückaktien, die sich aus 
54.000.000 nennbetragslosen Stammaktien und 48.000.000                         
nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zusammensetzen. Jede Stammaktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme,                                   
sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der      
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger                             
54.000.000 beträgt. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können  
keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält                                
die Gesellschaft keine eigenen Aktien.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnahme an der Hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist für die Stamm- und Vorzugsaktionäre  
sowie zur Ausübung des Stimmrechtes für die                                    
Stammaktionäre eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
unter der Adresse                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jungheinrich AG                                                                
                                                                               
c/o Deutsche Bank AG                                                           
                                                                               
Securities Production                                                          
                                                                               
General Meetings                                                               
                                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
                                                                               
60605 Frankfurt                                                                
                                                                               
Telefax: +49 69 12012-86045                                                    
                                                                               
E-Mail: wp.hv@db-is.com                                                        
                                                                               
                                                                               
bis spätestens am                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
23. April 2019 (24:00 Uhr MESZ)                                                
                                                                               
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Inhaberaktien gelten die folgenden Bestimmungen: Zur Teilnahme an der      
Hauptversammlung ist für Stamm- und Vorzugsaktionäre                           
sowie zur Ausübung des Stimmrechtes für Stammaktionäre darüber hinaus der      
Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem                                
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer  
Sprache erstellte Bestätigung erforderlich.                                    
Der Nachweis des Anteilsbesitzes von Inhaberaktien hat sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen                                 
(sogenannter Nachweisstichtag), also auf den                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. April 2019 (0:00 Uhr MESZ),                                                 
                                                                               
und muss der Gesellschaft spätestens am                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
23. April 2019 (24:00 Uhr MESZ)                                                
                                                                               
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn Aktionäre von Stammaktien ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit-    
oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot                             
verwahren, können sie ihren Anteilsbesitz auch durch eine entsprechende, der   
Gesellschaft form- und fristgerecht zugehende                                  
Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der
Europäischen Union ansässigen Notar, eine                                      
Wertpapiersammelbank oder ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut       
nachweisen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung  
und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär                                 
hinsichtlich der Inhaberaktien nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der
vorstehend beschriebenen Weise fristgerecht                                    
erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der 
Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis                                 
zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des           
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechtes des bisherigen                        
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem            
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch                      
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind - soweit es sich um
Inhaberaktien handelt - nicht teilnahme- oder                                  
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die              
Dividendenberechtigung.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmrechtsausübung                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmberechtigte Aktionäre, die ihre Aktien frist- und formgerecht angemeldet  
haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch                                  
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine            
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl,                       
ausüben lassen. Auch in diesem Fall gelten die vorstehend beschriebenen        
Regelungen betreffend Inhaberaktien für eine frist-                            
und formgerechte Anmeldung und den frist- und formgerechten Nachweis des       
Anteilsbesitzes. Die Vollmachtserteilung muss gemäß                            
§ 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.    
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung                             
oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person         
bevollmächtigt werden soll, besteht kein Textformerfordernis,                  
vielmehr richtet sich in diesem Fall das Formerfordernis nach den              
aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen                      
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden             
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere                      
Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht          
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich                          
daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder                                 
Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine
mögliche Form der Vollmacht ab.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmberechtigte Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können
- müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht                              
das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der   
Eintrittskarte werden den Aktionären dieses Vollmachtsformular                 
und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung    
durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden                                  
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jungheinrich AG                                                                
                                                                               
HV-Stelle                                                                      
                                                                               
Friedrich-Ebert-Damm 129                                                       
                                                                               
22047 Hamburg                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 40 6948-1288                                                      
                                                                               
E-Mail: hv@jungheinrich.de                                                     
                                                                               
                                                                               
Den Aktionären wird von der jeweils depotführenden Bank ein Formular zur       
Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung übermittelt.                   
Mit diesem Formular muss ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung  
teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte,                             
eine Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des Bevollmächtigten anfordern.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den stimmberechtigten Aktionären bieten wir an, dass sie sich auch durch den   
von der Gesellschaft benannten, bevollmächtigten                               
Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die        
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten,                             
bevollmächtigten Aktionärsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen    
ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung                             
anfordern. Näheres wird den stimmberechtigten Aktionären schriftlich           
mitgeteilt.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen                             
(Letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Absatz 2 AktG   
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung                               
gesetzt und bekanntgemacht werden.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zuganges des Verlangens Inhaber der                                    
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über   
den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung                          
der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Jedem neuen Gegenstand muss eine        
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der Adresse              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jungheinrich AG                                                                
                                                                               
HV-Stelle                                                                      
                                                                               
Friedrich-Ebert-Damm 129                                                       
                                                                               
22047 Hamburg                                                                  
                                                                               
                                                                               
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB unter der Adresse                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
E-Mail: hv@jungheinrich.de                                                     
                                                                               
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des
                                                                               
                                                                               
                                                                               
30. März 2019 (24:00 Uhr MEZ),                                                 
                                                                               
zugehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand  
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt                        
gemäß § 126 AktG oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von                   
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127                 
AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im Original, per Telefax oder per 
E-Mail zu übersenden:                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jungheinrich AG                                                                
                                                                               
HV-Stelle                                                                      
                                                                               
Friedrich-Ebert-Damm 129                                                       
                                                                               
22047 Hamburg                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 40 6948-1288                                                      
                                                                               
E-Mail: hv@jungheinrich.de                                                     
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem 
Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens                                  
zum Ablauf des                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
15. April 2019 (24:00 Uhr MESZ),                                               
                                                                               
unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen                                    
Aktionären im Internet unter                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.jungheinrich.com                                                           
                                                                               
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung unverzüglich zugänglich 
gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen                                    
für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 beziehungsweise § 127 AktG   
erfüllt sind, insbesondere sofern - bei Inhaberaktien                          
- ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte       
Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht des Aktionärs                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Absatz 1 AktG vom      
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft                        
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht                            
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und                              
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen         
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass                           
dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich
ist.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Erläuterungen und Veröffentlichungen auf der Internetseite der         
Gesellschaft                                                                   
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nummer 3 AktG zur      
Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Vollmachts-                             
und Weisungserteilung sowie zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2,
126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG sind                                   
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.jungheinrich.com                                                           
                                                                               
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung abrufbar.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der  
Homepage der Jungheinrich AG unter                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.jungheinrich.com                                                           
                                                                               
unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich gemacht. Ein 
Bericht des Vorstandes mit den erläuternden                                    
Angaben nach §§ 315a Absatz 1, 289a Absatz 1 HGB ist für die Gesellschaft nicht
abzugeben, da die Voraussetzungen hierfür                                      
nicht vorliegen.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung   
folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten:                             
Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre      
Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten                           
(z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf                                     
Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine     
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig,                               
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung            
erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet,                 
die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht            
nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien                
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
können Sie sich nicht zur Hauptversammlung                                     
anmelden.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten
des Verantwortlichen lauten:                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jungheinrich AG                                                                
                                                                               
Konzerndatenschutzbeauftragter                                                 
                                                                               
Friedrich-Ebert-Damm 129                                                       
                                                                               
22047 Hamburg                                                                  
                                                                               
E-Mail: datenschutz@jungheinrich.de                                            
                                                                               
                                                                               
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte
weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch                                     
Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung
von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung                                
der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische    
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Agenturen,                            
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten               
personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung               
der Dienstleistung notwendig ist.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das               
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere                       
Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über Sie 
erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von                                   
bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw.
-wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge                                    
von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht  
weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung                      
aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten  
ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen,                           
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung    
erforderlich.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fotohinweis                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Rahmen der Hauptversammlung behalten wir uns vor, Bild- und Tonaufnahmen von
den Beteiligten und Aktionären zu Zwecken                                      
der internen Dokumentation zu erstellen und zu verarbeiten, soweit diese nicht 
im Einzelfall widersprechen. Rechtsgrundlage                                   
ist Art. 6 Absatz 1 lit. f DSGVO, wonach eine Datenverarbeitung bei            
berechtigtem Interesse erlaubt ist. Bei der Anfertigung                        
der Fotoaufnahmen wird darauf geachtet, dass keine berechtigten Interessen von 
abgebildeten Personen verletzt werden. Die                                     
Bild- und Tonaufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben und wie oben       
beschrieben gelöscht.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert
wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft                                      
zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten,
das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung                                  
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung 
von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange                                   
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche            
Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art.                      
17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf      
Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebenen                            
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität').           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
datenschutz@jungheinrich.de                                                    
                                                                               
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer               
Datenschutzaufsichtsbehörde.                                                   
                                                                               
                                                                               
Den Datenschutzbeauftragten der Jungheinrich AG erreichen Sie unter folgender  
Adresse:                                                                       
                                                                               
                                                                               
Jungheinrich AG                                                                
                                                                               
Konzerndatenschutzbeauftragter                                                 
                                                                               
Friedrich-Ebert-Damm 129                                                       
                                                                               
22047 Hamburg                                                                  
                                                                               
E-Mail: datenschutz@jungheinrich.de                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hamburg, im März 2019                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jungheinrich AG                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
21.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                        

Unternehmen: Jungheinrich Aktiengesellschaft

             Friedrich-Ebert-Damm 129       

             22047 Hamburg                  

             Deutschland                    

Telefon:     +49 40 6948-0                  

Fax:         +49 40 6948-1777               

E-Mail:      info@jungheinrich.de           

Internet:    https://www.jungheinrich.com   

ISIN:        DE0006219934                   

WKN:         621990, 621992, 621993         







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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790379  21.03.2019