Zielgesellschaft: TOM TAILOR  Holding SE; Bieter: Fosun International Limited

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Zielgesellschaft: TOM TAILOR Holding SE; Bieter: Fosun International
Limited

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß
§ 10 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Fosun International Limited
Room 808, ICBC Tower
3 Garden Road, Central
Hongkong
Volksrepublik China
eingetragen beim Hongkong Companies Registry (CR) unter der Nummer 942079

Zielgesellschaft:
TOM TAILOR Holding SE
Garstedter Weg 14
22453 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146032
ISIN: DE000A0STST2 / WKN: A0STST / Börsenkürzel: TTI

Informationen zur Bieterin:

Die Fosun International Limited mit Sitz in Hongkong, Volksrepublik China
(die 'Bieterin'), hat heute entschieden, den Aktionären der TOM TAILOR
Holding SE mit Sitz in Hamburg, Deutschland, anzubieten, sämtliche
nennwertlosen Namensaktien der TOM TAILOR Holding SE mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (je eine 'TOM TAILOR-Aktie'
und zusammen die 'TOM TAILOR-Aktien'), die nicht unmittelbar von der
Bieterin gehalten werden, im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Das Übernahmeangebot erfolgt im Wege eines Barangebots gegen Zahlung einer
Geldleistung je TOM TAILOR-Aktie in Höhe des höheren Betrags von EUR 2,26
und des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der TOM
TAILOR-Aktie während der letzten drei Monate vor dieser Veröffentlichung
gemäß § 31 Abs. 1 und Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) i.V.m. § 5 Abs. 1 und Abs. 3 der WpÜG-Angebotsverordnung, wie er von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die 'BaFin') ermittelt
wird. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage
festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst
einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zu
dem Übernahmeangebot werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die
BaFin im Internet unter http://www.fosuninternational-angebot.de
veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Bieterin behält sich vor, die Abwicklungsstelle, die mit der
technischen Abwicklung des Übernahmeangebots beauftragt wird, anzuweisen,
eine Anzahl von bis zu 29,99 % der ausstehenden TOM TAILOR-Aktien, für die
das Übernahmeangebot angenommen wurde, direkt von der Abwicklungsstelle auf
ein Tochterunternehmen der Bieterin zu übertragen, mit dem sich die
Bieterin auf eine Teilnahme an der Abwicklung des Übernahmeangebots einigt.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von TOM TAILOR-Aktien. Die
endgültigen Bestimmungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von TOM TAILOR-Aktien
wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente
zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Hongkong, den 19. Februar 2019

Fosun International Limited

Ende der WpÜG-Meldung 

19.02.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Freiverkehr in Berlin, Hannover, München, Düsseldorf, Stuttgart und
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