GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - 84-jährige Eheleute aus Essen sind vor Gericht mit ihrem Eilantrag gescheitert, unverzüglich eine Corona-Impfung zu bekommen. Wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Montag mitteilte, hatte das Ehepaar argumentiert, dass Über-80-Jährige dem höchsten Risiko ausgesetzt seien. Es sei aus daher rechtswidrig, dass in Essen - wie in ganz NRW - zunächst alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime geimpft würden; inklusive derjenigen, die noch nicht 80 sind.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Antragsteller auf die Öffnung des Impfzentrums und die Freischaltung der Telefonnummer für die Terminvergabe warten müssen (Az. 20 L 1812/20). Es sei keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, dass die Pflegeheime als erste dran sind. Das Schutzbedürfnis sei dort ungleich höher. Dies entspreche den Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die Über-80-jährigen, die noch in häuslicher Umgebung wohnten, seien deutlich weniger Kontakten ausgesetzt als Heimbewohner.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden./aus/DP/fba