​Die Kommission beantragt einstimmig, dem Bundesbeschluss über das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien zuzustimmen, welches zu einer Verbesserung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen sollte.

​1. 15.056 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Italien

Die Kommission stimmte einstimmig dem Bundesbeschluss über das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien zu. Das Protokoll regelt ausgehend von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens den Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern. Die Kommission geht davon aus, dass der Abschluss dieses Protokolls zu einer Verbesserung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen wird, um die es in den letzten Jahren nicht zum Besten bestellt war. Das Protokoll erleichtert auch die Regularisierung der Vermögen der italienischen Kundinnen und Kunden von Schweizer Banken im Rahmen des vom italienischen Parlament eingeführten Selbstanzeigeverfahrens. Auch begrüsst die Kommission es, dass die Schweiz und Italien am 22. Dezember 2015 zusätzlich ein Abkommen über die Besteuerung der Grenzgänger paraphiert haben. Das Abkommen muss noch von den Regierungen der beiden Länder unterzeichnet und anschliessend dem Parlament vorgelegt werden.

2. 15.081 Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Änderung

Die Kommission hat dem Beschluss zur Genehmigung und Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Dieses Abkommen umfasst folgende drei Hauptpunkte: den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) gemäss globalem AIA-Standard der OECD, den Informationsaustausch auf Anfrage gemäss geltendem OECD-Standard und die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen.

3. 15.076 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien. Einführung

Die Kommission hat den Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien einstimmig angenommen. Australien ist das erste Land, mit dem die Schweiz ein Abkommen über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) geschlossen hat. Die tatsächliche Einführung des AIA mit Australien ist für 2017 geplant, ein erster Informationsaustausch soll 2018 erfolgen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Schweiz auf diese Weise ihre internationalen Verpflichtungen wahrnimmt und zu einer Stärkung ihrer Position beiträgt.

4. 15.073 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Die WAK-S hat die Beratung des FIDLEG und des FINIG aufgenommen und Anhörungen zu den beiden Vorlagen durchgeführt. Eingeladen waren die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA), das Forum SRO (Selbstregulierungsorganisationen), die Bankiervereinigung (SBVg), die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), der Schweizerische Versicherungsverband (SVV), der Schweizerische Verband für Strukturierte Produkte (SVSP), der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) sowie ein unabhängiger Vermögensverwalter. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung im Februar über Eintreten befinden.

5. 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision

Nachdem die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung vom 19 November 2015 auf die Vorlage eingetreten ist, hörte sie dieses Mal noch Vertreter von Expertsuisse und des Konsultativgremiums MWSt an. Daraufhin hat sie mit der Detailberatung begonnen, welche sie an der nächsten Sitzung vom 16. Februar weiterführen wird. Die Kommission wird erst nach Abschluss der Detailberatung über ihre Beschlüsse informieren.

6. 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung

Die WAK-S ist auf eine Änderung des Verrechnungssteuergesetzes eingetreten, wonach die bereits geltende befristete Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Pflichtwandelanleihen (CoCos) und für Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) bis Ende 2021 verlängert werden soll. Neu sollen gemäss Entwurf ausserdem Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds), bis Ende 2021 von der Verrechnungssteuer ausgenommen sein. Die Kommission hat vonseiten der Verwaltung wie auch der FINMA Stellungnahmen zu den steuerlichen Auswirkungen der vorgesehenen Regelung für die Banken verlangt. Sie wird an der nächsten Sitzung die Detailberatung durchführen.

7. 14.449 Pa.Iv. Altherr. Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland

Im Rahmen der Beratung der Pa. Iv. Altherr hat die Kommission mit Bundespräsident Johann Schneider-Ammann eine allgemeine Diskussion über die Weiterentwicklung des Kartellgesetzes geführt. Die Kommission entschied sich daraufhin, die Pa. Iv. Altherr bis zur Publikation des Berichts der WEKO zur eingestellten Vorabklärung zu Coca-Cola Schweiz zu sistieren. Dieser soll voraussichtlich im März publiziert werden.

Die Kommission wird sich zusätzlich zur Pa. Iv. noch mit anderen Instrumenten zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz, wie beispielsweise dem Abbau von technischen Handelshemmnissen, Parallelimporten oder Zollabbau, befassen.

8. Aussprache mit Thomas Jordan

Die WAK-S hat zudem eine Aussprache mit dem Präsidenten des Nationalbankdirektoriums Thomas Jordan zur aktuellen Währungspolitik und der Einschätzung der Wirtschaftslage ein Jahr nach der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses durchgeführt.

Die Kommission hat am 25. und 26. Januar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

Bern, 26. Januar 2016 Parlamentsdienste

Bundesversammlung veröffentlichte diesen Inhalt am 26 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 Januar 2016 18:03:06 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.parlament.ch/d/mm/2016/Seiten/mm-wak-s-2016-01-26.aspx