Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Vergütungsausschusses -vor, zu beschließen:


                            Das vom Aufsichtsrat am 22. Februar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die 
                            Vorstandsmitglieder wird gebilligt. 

VERGÜTUNGSSYSTEM DER VORSTANDSMITGLIEDER

PRÄAMBEL

Das Vergütungssystem beschreibt die Grundzüge und Bestandteile der Vergütung des Vorstands der Scout24

AG. Es entspricht den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften des Aktiengesetzes. Ferner berücksichtigt es

die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019.

Ziel des Vergütungssystems ist es, einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen und langfristig

erfolgreichen Weiterentwicklung der Erfolgsgeschichte der Scout24 AG zu leisten. Dies erfolgt im

Wesentlichen durch eine angemessen leistungs- und erfolgsabhängige Vergütungsstruktur.


              1.            GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DER VORSTANDS-MITGLIEDER 

Der Aufsichtsrat der Scout24 AG hat für das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder folgende

Grundsätze festgesetzt:

Strategieorientierung

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet in seiner Gesamtheit einen wesentlichen

Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie, indem ambitionierte Wachstumsziele für den

Umsatz und das operative Ergebnis von Scout24 gesetzt werden. Neben den Wachstumszielen werden auch

explizit auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie bezogenen Ziele berücksichtigt.

Langfristigkeit und Nachhaltigkeit

Das Vergütungssystem soll die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern. Um

die Vergütung an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu knüpfen, macht die langfristige

variable Vergütung einen wesentlichen Anteil der Gesamtvergütung aus und übersteigt die kurzfristige

variable Vergütung. Des Weiteren beinhaltet das Vergütungssystem eine Nachhaltigkeitskomponente, die

soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt und nachhaltiges Handeln der Gesellschaft fördert.

Kapitalmarktorientierung

Um das Handeln der Vorstandsmitglieder auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft und die

Interessen der Aktionäre auszurichten, werden die variablen leistungsabhängigen Vergütungsbestandteile

überwiegend aktienbasiert gewährt. Durch die Ausgestaltung der langfristigen variablen

Vergütungskomponente als Performance Share Units wird dieser Anforderung Rechnung getragen. Die Share

Ownership Guideline unterstützt überdies die Interessenkonvergenz zwischen Aktionären und

Vorstandsmitgliedern.

Klarheit und Verständlichkeit

Das Vergütungssystem für die Vorstände ist klar und verständlich gestaltet. Das Vergütungssystem

befolgt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten

Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 und berücksichtigt die Empfehlungen der

'Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 16. Dezember 2019.


              2.            VERFAHREN ZUR FESTSETZUNG, UMSETZUNG UND ÜBERPRÜFUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS 

Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung des Vorstands. Dabei wird er von dem

Vergütungsausschuss unterstützt, der Empfehlungen zum Vergütungssystem des Vorstands ausspricht und

Vorschläge entwickelt, die unter anderem auf den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate

Governance Kodex (DCGK) in seiner geltenden Fassung basieren. Bei der Festsetzung des Vergütungssystems

kann der Aufsichtsrat einen externen Berater hinzuziehen, auf dessen Unabhängigkeit zu achten ist.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung sodann zur Billigung

vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das Vergütungssystem nicht, legt der Aufsichtsrat spätestens in

der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vor.

Auf Basis des Vergütungssystems, das der Hauptversammlung vorgelegt wurde, legt der Aufsichtsrat die

konkrete Zielvergütung der Vorstandsmitglieder fest. Dabei achtet der Aufsichtsrat, unter Beachtung der

Anforderungen des § 87 Abs. 1 Aktiengesetz, auf die Angemessenheit der Vergütung im Hinblick auf die

Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, den

Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung des Vorstands regelmäßig, um ein übliches und

wettbewerbsfähiges System sicherzustellen. Der Vergütungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat dabei

durch vorbereitende Empfehlungen.

Im Rahmen der Überprüfung wird unter anderem die Üblichkeit der Vergütung untersucht. Dabei beurteilt

der Aufsichtsrat die Üblichkeit der Vorstandsvergütung der Scout24 AG unter Berücksichtigung des

Vergleichsumfelds (horizontale Üblichkeit) sowie der Vergütungsstruktur und der

Beschäftigungsbedingungen, die ansonsten im Unternehmen gelten (vertikale Üblichkeit). Zur Bewertung der

horizontalen Üblichkeit werden Unternehmen herangezogen, die hinsichtlich relevanter Kriterien, wie der

Branche (Fokus auf Online-Plattformen und Software & IT-Unternehmen) und der Größe (gemessen an Umsatz,

Mitarbeitern und Marktkapitalisierung), mit der Scout24 AG vergleichbar sind. Der Großteil der

Vergleichsunternehmen stammt aus Deutschland, in einem geringen Maße wurden auch internationale

Unternehmen berücksichtigt. Innerhalb der Scout24 AG werden der obere Führungskreis und die Belegschaft

insgesamt zur Bewertung der Üblichkeit im Rahmen eines vertikalen Vergleichs herangezogen, und zwar

sowohl für das aktuelle Verhältnis als auch in der zeitlichen Entwicklung. Der obere Führungskreis ist

dabei als erste Führungsebene unterhalb des Vorstands (Senior Management) abgegrenzt, die Belegschaft

besteht aus allen Mitarbeitern unterhalb der Ebene des Senior Managements.

Sollte der Aufsichtsrat im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Vergütungssystems Änderungsbedarf

feststellen, beschließt er entsprechende Änderungen. Im Falle wesentlicher Änderungen wird das

Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Die geltenden Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats für die Behandlung von

Interessenkonflikten werden auch beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des

Vergütungssystems beachtet.

Das Vergütungssystem gilt ab der Hauptversammlung der Scout24 AG für alle neu geschlossenen

Dienstverträge und für Vertragsverlängerungen mit bestehenden Vorstandsmitgliedern.


              3.            BESTANDTEILE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS 

3.1. ÜBERSICHT ÜBER DIE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Scout24 AG setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen

zusammen. Die fixen Bestandteile sind unabhängig vom Erfolg der Vorstandsmitglieder und bestehen aus der

Festvergütung, Nebenleistungen und der Altersversorgung. Die variablen Bestandteile sind erfolgsbezogen

und bestehen aus der einjährigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive - STI) und der mehrjährigen,

anteilsbasierten variablen Vergütung (Long-Term Incentive - LTI).


              Vergütungskomponenten Ausgestaltung 
              Fixe Bestandteile 
              Festvergütung         -             Fixes Basisgehalt, das monatlich ausgezahlt wird 
                                    -             Im Wesentlichen Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zu 
              Nebenleistungen                     Versicherungen 
              Altersversorgung      -             Beitragsorientierte Zusage (Direktversicherung) 

Variable Bestandteile


                                    -             Zielbonussystem 
                                                  Leistungskriterien: 
                                                  -             35 % Umsatz 
                                    - 
              Einjährige variable                 -             35 % ooEBITDA 
              Vergütung (STI) 
                                                  -             30 % nicht-finanzielles Nachhaltigkeitsziel 

- Cap: 200 % des Zielbetrags

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May 26, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)