BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Datenklau bei knapp tausend Politikern und Prominenten werden in der Unionsfraktion weitergehende Änderungen des IT-Sicherheitsgesetzes gefordert als bisher geplant. "Wir müssen das Strafmaß für Datenausspähung und Datenhehlerei überdenken", sagte der innenpolitische Fraktionssprecher Mathias Middelberg der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Beim Bundesjustizministerium stößt das jedoch auf Ablehnung.

Innenminister Horst Seehofer hatte angekündigt, noch in der ersten Jahreshälfte 2019 ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vorzulegen, das Verbesserungen beim Verbraucherschutz enthält, etwa bei der Zertifizierung der Sicherheit von Routern.

Middelberg sagte, derzeit werde das Ausspähen von Daten lediglich als Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet - ein Wohnungseinbruch aber als Verbrechen mit einer Strafe von mindestens einem Jahr. "Der Einbruch in den intimsten privaten Datenbestand und die Bloßstellung von Menschen im Netz ist aber mindestens so schwerwiegend wie ein Einbruch in die private Wohnung, wenn nicht schwerwiegender", erklärte er.

Das Justizministerium hält den geltenden Strafrahmen aber "für angemessen", wie ein Sprecher dem "Handelsblatt" sagte. Das Ausspähen von Daten sei etwas anderes als ein klassischer Diebstahl. "Daten sind beliebig oft kopierbar und werden, anders als eine gestohlene Sache, dem Berechtigten durch das Ausspähen nicht entzogen."

Für Middelberg gehört auch die Durchsetzbarkeit von Persönlichkeitsrechten im Netz auf den Prüfstand. Derzeit könnten die Ermittler Betreiber von Plattformen nur bitten, Daten zu löschen - es müsse aber eine Verpflichtung geben.

Der Hacker "0rbit" hatte im Dezember bei Twitter täglich neue Daten von Politikern, Journalisten, Rappern, YouTube-Stars und anderen Prominenten veröffentlicht. Ein Schüler aus dem hessischen Homberg (Ohm) war festgenommen worden und hat die Tat gestanden./and/DP/he