IJ

(b.1-.S:.

lnnenministerium

des Landes Schleswig-Holstein

lnnenministerium I Postfach 71 25 I 24171 Kiel

Taylor Wessing ·

Herrn RA Dr. von dem Bussche Am Sandtorkai 41

20457 Hamburg

lhr Zeichen: lhre Nachricht vom:

Mein Zeichen: IV 36 -212-21.6.2

Meine Nachricht vom:

Eun-Joung Kruger gluecksspielaufs1cht@im. landsh.de Telefax. 0431 988-6146060

J'+. Oktober 2013

Genehmigung der 888 Germany Limited fur die Veranstaltung und den Vertrieb von Onlinecasinospielen nach dem Gesetz zur Neuordnung des Glucksspiels des Lan­ des Schleswig-Holstein

Hier: Anordnungen im Zusammenhang mit Nebenbestimmungen 13j) (Autoplay) und 13d) (Reality Check)

Sehr geehrter Herr Dr. von dem Bussche,

lch beziehe mich auf den Genehmigungsbescheid der 888 Germany Limited Ober die Ver­ anstaltung und den Vertrieb von Onlinecasinospielen und treffe hiermit folgende Anord­ nungen gemaB § 30 Abs. 1 GIOcksspielgesetz:

  1. Nebenbesti mmung Ziffer 13j)

    Gemals Ziffer 13j) des Genehmigungsbescheides ist ein automatischer' Spielbeginn und damit das Anbieten einer sogenannten Autoplay- oder Autospin-Funktion unzulassig. ·

    In Abweichung davon wird kunftig ein automatischer Spielbeginn als zulassig erachtet, sofern der Genehmigungsinhaber folgende Voraussetzungen kumulativ durch technische Mar!,nahmen sichertellt:

  2. Der Spieler muss zwingend vor jeder Anwendung einer Autoplay-Funktion folgende Parameter festlegen:

    - Anzahl der Spielrunden,

    Einsatz pro Spielrunde und

    automatische Beendigung der Autoplay-Anwendung bei Abnahme des Gutha­ bens auf dem Spielkonto um einen vom Spieler festzulegenden Betrag.

    Dienstgeba.ude Dusternbrooker Weg 92, 24105 Kiel I Telefon 0431 988-0 I Telefax 0431 986-2833 I Poststelle@im.landsh.de I

    www.landesregierung.schleswig-holstein.de I Buslinie 41,42 I .

    E-Mail-Adressen:Kein Zugang fOr elektronisch signierte oder verschlOsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschotzt.

    - 2 -

    Eine Autoplay-Anwendung endet folglich,. sofern die festgelegte Anzahlder Spiel­ runden erreicht ist, oder unabhangig davon bereits vorher, sofern der festgelegte maximale Verlustbetrag erreicht oder das verfOgbare Guthaben auf dem Spielkonto aufgebraucht ist. ·

  3. Der Spieler muss die Moglichkeit haben, die Autoplay-Funktion jederzeit, d.h. auch innerhalb eine laufenden Autoplay-Anwendung, zu deaktivieren und zum manuellen Spiel zuruckzukehren.

    Die Verpflichtung zur Durchfuhrung eines sogenannten Reality Checks gemaB Ziffer 13d) des Genehmigungsbescheides bleibt davon unberOhrt.

    Der Genehmigungsinhaber ist darOber hinaus berechtigt, weitere Einschrankungen der Autoplay-Anwendung anzubieten, wie beispielsweise eine automatische Beendigung der­ selben im Falle von

    • Gewinnen von Geld oder Freispielen,

    • Einzelgewinnen Ober einem vom Spieler festgelegten Betrag oder

    • Guthaben auf dem Spielkonto Ober einem vom Spieler festgelegten Betrag.

  4. Nebenbestimmung gemaB Ziffer 13d}

  5. Die Durchfuhrung eines sogenannten Reality Checks findet auf Pokerspiele keine Anwen­ dung.

    RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

    Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in 24837 Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaftsstelle erhoben werden.

    Freundliche GriiBe

888 Holdings plc veröffentlichte diesen Inhalt am 23 Februar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 21 März 2017 09:03:08 UTC.

Originaldokumenthttp://corporate.888.com/sites/default/files/888 - Casino license SH 888-Amendment_ger.pdf

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/CE8A387CCC5C8DD15CDD059225FB65E017E8437D