Am 4. August 2020 gab AA plc (LSE:AA.) bekannt, dass drei Parteien, nämlich (i) Centerbridge Partners Europe, LLP und TowerBrook Capital Partners (U.K.) LLP (gemeinsam handelnd), (ii) Platinum Equity Advisors LLC und (iii) Warburg Pincus International LLC (jeweils ein "potenzieller Bieter"), an das Unternehmen bezüglich möglicher Barangebote für das gesamte ausgegebene und auszugebende Stammaktienkapital von AA herangetreten sind. Gemäß Regel 2.6(a) des Kodex war jeder der potenziellen Bieter verpflichtet, bis spätestens 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 1. September 2020 entweder die feste Absicht bekanntzugeben, ein Angebot für AA gemäß Regel 2.7 des Kodex zu unterbreiten, oder mitzuteilen, dass er nicht beabsichtigt, ein Angebot zu unterbreiten, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt worden wäre, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Die Gespräche mit jedem der potenziellen Bieter sind weiter vorangeschritten und ihre Due-Diligence-Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Infolgedessen und in Übereinstimmung mit Regel 2.6(c) des Kodex hat der Vorstand von AA das Gremium um eine Verlängerung der oben genannten Frist gebeten. Dementsprechend hat das Gremium eine Verlängerung gewährt und jeder der potenziellen Bieter muss bis spätestens 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 29. September 2020 entweder eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots gemäß Regel 2.7 des Kodex bekannt geben oder bekannt geben, dass er nicht beabsichtigt, ein Angebot abzugeben, in welchem Fall die Bekanntgabe als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Diese Frist wird nur mit Zustimmung des Panels gemäß Regel 2.6(c) des Kodex weiter verlängert. Es gibt keine Gewissheit, dass ein Angebot für das Unternehmen gemacht wird, noch über die Bedingungen, zu denen ein Angebot gemacht werden könnte. Eine weitere Ankündigung wird zu gegebener Zeit erfolgen. Diese Ankündigung erfolgt mit dem Einverständnis von AA und jedem der potenziellen Bieter.