abrdn Private Equity Opportunities Trust plc gab bekannt, dass die Aktionäre des Unternehmens aufgrund des Zeitpunkts der Auszahlung der Zwischendividenden des Unternehmens nicht in der Lage sind, jedes Jahr eine Schlussdividende zu genehmigen. Im Einklang mit guter Corporate Governance schlägt der Vorstand daher vor, die Dividendenpolitik des Unternehmens den Aktionären auf der Hauptversammlung und danach jährlich zur Genehmigung vorzulegen. Die Dividendenpolitik des Unternehmens sieht vor, dass die Zwischendividenden auf die Stammaktien vierteljährlich gezahlt werden.

Mit Beschluss Nr. 3 wird die Zustimmung der Aktionäre zu dieser Dividendenpolitik eingeholt.