Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

AdCapital AG

Tuttlingen

Internal

Wertpapier-Kennnummer: 521 450

ISIN: DE0005214506

Überblick über die Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezem- ber 2023 der AdCapital AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzern- lageberichts der AdCapital AG zum 31. Dezember 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2023
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2023
  4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäfts- jahr 2024
  5. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Anpassung des Nachweisstichta- ges (Record Date)

Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

A1

Eindeutige Kennung

b6e9fb5609f7ee11b53100505696f23c

A2

Art der Mitteilung

Einladung zur Hauptversammlung

Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: NEWM

B1

ISIN

DE0005214506

B2

Name des Emittenten

AdCapital AG

C1

Datum der Hauptversammlung

18. Juni 2024

Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: 20240618

C2

Uhrzeit der Hauptversammlung

10:00 Uhr MESZ

Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: 08:00 UTC

C3

Art der Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung

Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: GMET

C4

Ort der Hauptversammlung

Virtuelle Hauptversammlung:

https://www.adcapital.de/hauptversammlung

Im Sinne des Aktiengesetzes:

Studio der Firma Light & Sound ON TOUR in Otto-

Hahn-Straße 10 in 78549 Spaichingen

C5

Aufzeichnungsdatum

28. Mai 2024, 00:00 MESZ

Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU)

2018/1212: 20240527 22:00 UTC

C6

Uniform Resource Locator (URL)

https://www.adcapital.de/hauptversammlung

Die Zeitangaben in der Einladung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

AdCapital AG

Tuttlingen

Wertpapier-Kennnummer: 521 450

ISIN: DE0005214506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG am Dienstag, den 18. Juni 2024 um 10:00 Uhr (MESZ) ein.

Die Hauptversammlung wird am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversamm- lung gemäß § 118a Aktiengesetz ("AktG") i.V.m. § 13 Abs. 2 der Satzung abgehalten und über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https://www.adcapital.de/hauptversammlung

im InvestorPortal in Bild und Ton live übertragen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Studio der Firma Light & Sound ON TOUR in 78549 Spaichingen, Otto-Hahn-Straße 10.

Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptver- sammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt - durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte - ausschließlich im Wege der Briefwahl (elektronisch oder in Textform) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesell- schaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise im Anschluss an die Tagesordnung.

  1. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum

31. Dezember 2023 der AdCapital AG sowie des gebilligten Konzernab- schlusses und des Konzernlageberichts der AdCapital AG zum 31. Dezem- ber 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ent- sprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungs- punkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

Die genannten Unterlagen sind im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https://www.adcapital.de/news-ir/finanzberichte

abrufbar und werden den Aktionären in der Hauptversammlung weiterhin online zugänglich sein.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2023, Dr. Andreas Schmid, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen:
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das lau- fende Geschäftsjahr 2024
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das laufende Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

5. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung des Nach- weisstichtages (Record Date)

Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG sah bisher vor, dass sich dieser Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (sog. Nachweisstichtag) beziehen musste. Mit Änderung des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG durch das zum 15. Dezember 2023 in Kraft getretene Zukunftsfinanzierungs- gesetz wurde der Nachweisstichtag nun auf den Zeitpunkt des Geschäftsschlus- ses des 22. Tages vor der Hauptversammlung festgelegt. § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG gilt für börsennotierte Gesellschaften. Gleichwohl ist ein Gleichlauf der Sat- zungsregelung mit dieser Vorschrift auch für die nicht börsennotierte AdCapital AG angestrebt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zur Änderung der Satzung der Gesellschaft zu fassen:

§ 14 Abs 2 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Der Nachweis muss sich auf den Zeitpunkt gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG in der jeweils gültigen Fassung beziehen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Ver- sammlung zugehen, wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zu- gangs nicht mitzurechnen sind."

  1. Weitere Angaben zur Hauptversammlung

1. Virtuelle Hauptversammlung

  • Der Vorstand hat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 118a AktG i.V.m.

  • 13 Abs. 2 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft be- nannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausge- schlossen.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und von weiteren Aktionärsrechten:

  • Für Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und legitimiert haben, wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live mit Bild und Ton im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https://www.adcapital.de/hauptversammlung

im passwortgeschützten InvestorPortal übertragen (siehe "3. Bild- und Ton- übertragung der Hauptversammlung").

  • Voraussetzung für den Zugang zur Übertragung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte der Aktio- näre ist die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nach- weis der Berechtigung werden den Aktionären mit der Anmeldebestätigung (entsprechend einer Eintrittskarte) individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals der Gesellschaft übersandt (siehe "2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptver- sammlung und die Ausübung des Stimmrechts").
  • Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß angemeldeten und legitimier- ten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im Wege der elektronischer Kom- munikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an den von der Ge- sellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe "4. Ausübung des Stimmrechts").
  • Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Einge- reichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung abgesehen wer- den darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung in dem pass- wortgeschützten InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft zu- gänglich gemacht (siehe "5. Einreichung von Stellungnahmen").
  • Zu den Möglichkeiten, Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbrei-

ten siehe "6. Anträge und Wahlvorschläge", zum Rede- und Auskunfts- recht in der Hauptversammlung siehe "7. Rederecht" und "8. Auskunftsrecht".

  • Die frist- und formgerecht angemeldeten und zu der Versammlung zuge- schalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können im passwortge- schützten InvestorPortal während der Dauer der Hauptversammlung Wider- spruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars einlegen (siehe "9. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung").

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- rechts sind gemäß § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG oder eine andere in Textform (§ 126b BGB) und in deut- scher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Letztintermediärs über den Anteilsbesitz aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 28. Mai 2024, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 11. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen:

AdCapital AG

c/o Computershare Operations Center 80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Anmelde- bestätigungen mit den Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeiti- gen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, früh- zeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesit- zes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.

3. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Haupt- versammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können die Haupt- versammlung am Dienstag, den 18. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) live im Inter- net über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https://www.adcapital.de/hauptversammlung

im passwortgeschützten InvestorPortal nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfol- gen. Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten InvestorPortal erhalten angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptver- sammlung.

Die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals durch einen Bevollmächtig- ten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten er- hält.

Bei Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals während der Dauer der vir- tuellen Hauptversammlung am 18. Juni 2024 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevoll- mächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.

4. Ausübung des Stimmrechts

Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (elektronisch oder in Textform) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimm- rechtsvertreter. In beiden Fällen ist frist- und formgemäße Anmeldung und Nach- weis des Anteilsbesitzes wie oben unter 2. beschrieben erforderlich.

  1. Stimmabgabe durch Briefwahl
    Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Stimmabgabe mittels Brief- wahl vornehmen, die wahlweise elektronisch über das InvestorPortal oder in Textform per Post oder E-Mail abgegeben, geändert oder widerrufen werden kann.
    Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

https://www.adcapital.de/hauptversammlung

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AdCapital AG published this content on 06 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 06 May 2024 08:08:09 UTC.