Zur Vorlage bei der folgenden
Hauptversammlung der Addiko Bank AG
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
Gemäß § 87 Abs 2 Aktiengesetz (AktG) hat jede für die Wahl in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vorgeschlagene Person der Hauptversammlung ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Zur Darlegung meiner fachlichen Qualifikation sowie meiner beruflichen bzw vergleichbaren Funktionen verweise ich auf meinen angeschlossenen Lebenslauf.
Ich erkläre hiermit gemäß § 87 Abs 2 und Abs 2a AktG, dass in meiner Person keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten und dass ich nicht rechtskräftig wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden bin, welche meine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen würde.
Wien, 22.3.2022
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Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath
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