Mag. Dr. Christian Mache

GregorMendelstrasse58/6

1190Wien

An den Vorstand der Addiko Bank AG Wipplingerstraße 34/4 1010 Wien

Wien, am 23. März 2022

Beschlussvorschlag gemäß § 110 AktG:

Beschlussvorschlag zum 8. Punkt der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 14. April 2022

Sehr geehrte Herren!

Ich, Mag. Dr. Christian Mache, bin Aktionär der Addiko Bank AG mit 217.018 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien. Gemäß Firmenbuch hat die Addiko Bank AG 19.500.000 Stückaktien ausgegeben. Ein Prozent hievon entspricht 195.000 Stückaktien.

Mit meinem Aktienbesitz erfülle ich die Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts, Beschlussvorschläge zu Punkten der Tagesordnung zu erstatten und zu verlangen, dass diese gemäß

  • 110 Abs 1 AktG zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Beschlussvorschlag

Ich schlage daher vor, die Hauptversammlung möge zum 8. Punkt der Tagesordnung "Wahlen in den Aufsichtsrat" folgenden Beschluss fassen:

Die Zahl der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat der Addiko Bank AG wird von derzeit sechs auf

fünf Mitglieder verringert.

Begründung

Gemäß Art. 12.1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei bis acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Aktionärsvertreter).

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. April 2022 endet die jeweilige Funktionsperiode des Stellvertreters und Mitglieds des Aufsichtsrates Pieter van Groos sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates Dragica Pilipovic-Chaffey, Monika Wildner, Sebastian Prinz Schoenaich-Carolath und Frank Schwab. Die Funktionsperiode des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Kurt Pribil, dauert bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 an. In der kommenden

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Mag. Dr. Christian Mache

GregorMendelstrasse58/6

1190Wien

Hauptversammlung wären daher fünf Aktionärsvertreter zu wählen, um die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder nach der Wahl am 10. Juli 2020 wieder zu erreichen.

Ich schlage vor, die Mitgliederzahl der von der Hauptversammlung gewählten Aktionärsvertreter auf fünf zu reduzieren, sodass in der kommenden Hauptversammlung am 14. April 2022 lediglich vier Mitglieder gewählt werden sollen. Der gegenständliche Beschlussvorschlag stellt daher eine Verringerung der Mitgliederzahl im Rahmen der von der Satzung gezogenen Grenzen dar. Über den Antrag auf Herabsetzung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats ist gemäß § 87 Abs 1 AktG vor der Wahl von Mitgliedern abzustimmen.

Die Entwicklung der Bank wurde bis vor dem Börsengang an der Wiener Börse im Juli 2019 von vier Aktionärsvertretern begleitet und beaufsichtigt. In einer Hauptversammlung im Juni 2019 wurde vor dem Börsengang auf fünf Aktionärsvertreter erhöht. Mit der außerordentlichen Hauptversammlung im Juli 2020 wurde anschließend auf Verlangen eines Aktionärs nochmalig von fünf auf sechs Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat erhöht. Ich habe dies damals aufgrund der herausfordernden Umstände innerhalb des Unternehmens und den Veränderungen in der Eigentümerstruktur unterstützt.

Mit der darauffolgenden Veränderung des Vorstands der Bank im Jahr 2021 hat das Unternehmen zahlreiche Schritte zur Stabilisierung und stärkeren Ausrichtung der Bank auf die Geschäftsstrategie im Rahmen eines Transformationsprogrammes gesetzt. Dazu gehört auch ein ambitioniertes Kostensenkungsprogramm. Daher und aufgrund der nunmehr stabilen Aktionärs- und Vorstandsstruktur, besteht aus meiner Sicht keine Notwendigkeit mehr, weiterhin einen derart großen und kostenintensiven Aufsichtsrat, vor allem im Vergleich zur Größe der Gesellschaft, aufrechtzuerhalten. Aus meiner Sicht ist eine Anzahl von maximal fünf Mitgliedern des Aufsichtsrates als Aktionärsvertreter wieder angemessen.

Ich ersuche, für eine rechtzeitige Bekanntmachung dieses Beschlussvorschlages auf der Internetseite der Gesellschaft, samt dem Namen des betreffenden Aktionärs, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats, bis spätestens am 25. März 2022, die notwendigen Schritte zu veranlassen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Mag. Dr. Christian Mache

Beilage

Depotbestätigung gemäß § 110 Abs 1 iVm § 10a AktG

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Addiko Bank AG published this content on 24 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 March 2022 12:11:08 UTC.