FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt erhöht den Druck auf Google und hat den Konzern abgemahnt. Die Alphabet-Tochter müsse im Zusammenhang mit neuen Vorschriften für Digitalkonzerne "seine Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen", also ändern, teilte die Bonner Wettbewerbsbehörde mit.

"Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen."

Hintergrund der Abmahnung sind neue Befugnisse, die die Wettbewerbsaufsicht 2021 vom Gesetzgeber erhalten hat, um den Wettbewerb bei Digitalkonzernen zu sichern. Dadurch kann das Bundeskartellamt eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und bestimmte, "wettbewerbsgefährdende Praktiken" untersagen. Bereits im Dezember 2021 hatte das Bundeskartellamt entschieden, dass Alphabet und Google "eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" haben und unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde fallen.

Mit der Aufforderung erhöht die Behörde nun den Druck auf Google. Das Bundeskartellamt sei "zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass die Nutzerinnen und Nutzer auf der Basis der aktuellen Konditionen keine ausreichende Wahl haben, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind". Die bisher angebotenen Wahlmöglichkeiten seien "zu intransparent und pauschal". Google-Nutzer müssten zum Beispiel die Verarbeitung ihrer Daten auf den jeweils genutzten Dienst beschränken können.

Derzeit könne Google aber eine Vielzahl von Daten aus verschiedensten seiner Dienste kombinieren. Googles aktuelle Konditionen sähen etwa vor, dass das Unternehmen Daten mit Hilfe seiner eigenen, teils sehr reichweitenstarken Dienste wie Google Suche, Youtube, Google Play, Google Maps und Google Assistant "für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten kann". Das Bundeskartellamt plane, das zu ändern und "dem Unternehmen eine Neugestaltung der angebotenen Wahlmöglichkeiten aufzugeben".

In einem nächsten Schritt kann der Konzern nun Stellung nehmen zu dieser "vorläufigen rechtlichen Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung" durch das Bundeskartellamt.

Das Bundeskartellamt rechnet laut Mitteilung mit seiner abschließenden Entscheidung voraussichtlich noch im laufenden Jahr. Am Ende könne es zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen.

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January 11, 2023 06:06 ET (11:06 GMT)