Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f des Handelsgesetzbuchs umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, die Festlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes.

Der Jahresabschluss steht wie die Erklärung zur Unternehmensführung, der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß

§ 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter https://www.altechadvancedmaterials.comzum Abruf bereit. Die Prüfung der Angaben nach § 289f Absatz ist darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden (siehe § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB).

Erklärung nach § 161 AktG (§ 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Vorstand und Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG hatten zuletzt mit Beschluss vom 10. März 2023 erklärt, die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht mehr anzuwenden. Diese Auffassung vertreten Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor. Mit Beschluss vom 8. März 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die am 28. April 2022 eine geänderte Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt haben, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, nicht nachzukommen.

Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Altech Advanced Materials AG. Daher wird auch für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die im Wesentlichen für große börsennotierte Unternehmen konzipiert sind. Im Übrigen ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Die Entsprechenserklärungen stehen unter https://www.altechadvancedmaterials.comzum Abruf bereit.

Veröffentlichung von Vergütungsbericht und Vergütungssystem (§ 289f Abs. 2 Nr. 1a HGB)

Unterhttps://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/vergutungsbericht/sind die geltenden Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands, gemäß §87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, und des Aufsichtsrats, die von der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 gebilligt wurden, öffentlich zugänglich gemacht. Unter derselben Internetadresse werden der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß §162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.

Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen (§ 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Über die gesetzlichen Anforderungen und die in dieser Erklärung beschriebenen Arbeitsweisen hinaus werden keine weiteren Unternehmensführungspraktiken angewandt.

Altech Advanced Materials AG

Ziegelhäuser Landstraße 3

Vorstand: Hansjörg Plaggemars, Iggy Tan, Uwe Ahrens

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Burkhard Schäfer

FRA: AMA

69120 Heidelberg, Germany Telephone: + 49 (6221) 649 24 82 Fax: + 49 (6221) 649 24 72

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main

Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 118874

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Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Das duale Führungssystem der AG mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind, ist ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts. Im Sinne der verantwortungsbewussten Unternehmensführung arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat bei der Steuerung und Überwachung und zum Wohle der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen.

Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG findet ihre Grundlagen in den einschlägigen Gesetzen, der Satzung der Altech Advanced Materials AG den Hauptversammlungsbeschlüssen der Altech Advanced Materials AG, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Geschäftsordnung für den Vorstand.

Gemäß Aktiengesetz bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei seiner Geschäftsführung und entscheidet nach § 7 der Satzung, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern). Er kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Vertretungsregelung in § 9 der Satzung sieht vor, dass der Aufsichtsrat in Abweichung von der gemeinschaftlichen Vertretung jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsberechtigung oder die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen kann. Herr Hansjörg Plaggemars wurde mit Beschluss vom

18. September 2018 zum stets einzelvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellt. Mit Beschluss vom 17. Juli 2019 wurden Herr Ignatius Tan und Herr Uwe Ahrens zu weiteren Vorstandsmitgliedern bestellt, welche die Gesellschaft satzungsgemäß vertreten. Seit dem Vorstandsverlängerungsbeschluss vom 9. Oktober 2019 vertrat auch Herr Plaggemars die Gesellschaft satzungsgemäß. Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 15. Juli 2020 wurde allen Vorstandsmitgliedern jeweils Einzelvertretungsberechtigung erteilt. Zuletzt mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2024 wurden die Bestellung aller Vorstände bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 verlängert.

Der Aufsichtsrat erließ gemäß § 8 der Satzung zuletzt am 12. März 2020 eine Geschäftsordnung für den Vorstand. Die Geschäftsordnung enthält einen Katalog der Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Der Vorstand leitet die Gesellschaft, richtet die Gesellschaft strategisch aus, führt deren Geschäfte, plant das Budget, legt es fest und kontrolliert die Geschäftsbereiche. Er soll ein angemessenes Risikomanagement- und Kontrollsystem im Unternehmen sicherstellen. Das systematische Risikomanagement im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung soll dafür sorgen, dass Risiken frühzeitig erkannt, analysiert und bewertet sowie Risikopositionen optimiert werden.

Der Aufsichtsrat hat für seine eigene Tätigkeit keine Geschäftsordnung festgelegt. Da die Gesellschaft derzeit über keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern vielmehr als Beteiligungsgesellschaft agiert, ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Satzung ausreichend sind.

Vorstand und Aufsichtsrat standen im Geschäftsjahr 2023 in stetem Informations- und Gedankenaustausch. Die Vorstandsmitglieder Hansjörg Plaggemars, Ignatius Tan und Uwe Ahrens informierten den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Entwicklungen der Gesellschaft, die aktuelle Lage der Gesellschaft, bestehende Risiken und deren Entwicklung.

Über die Tätigkeit des Aufsichtsrats wird jedes Jahr im Bericht des Aufsichtsrats berichtet, der vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erläutert wird.

Der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juli 2019 nun mehr aus fünf Personen bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft hat zwei Ausschüsse gegründet, nämlich einen Industrieausschuss und einen Prüfungsausschuss, welche ihre in den Ausschüssen erlangten Kenntnisse dem Gesamtaufsichtsrat zur Verfügung stellen und über die dort ggf. Beschluss gefasst wird. Dies betrifft maßgeblich die Prüfung der Halb- und Jahresabschlüsse sowie Kapitalmaßnahmen, Strategie bezüglich dem gemeinschaftlichen Aufbau einer Pilotanlage für ein Anoden-Batteriebeschichtungs- Materialwerk in der AIG Beteiligung sowie das Festkörperbatterieprojekt CERNERGY in der ABG und Personalien des Vorstands.

Für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bestand für das Geschäftsjahr 2023 keine D&O-Versicherung.

Altech Advanced Materials AG

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FRA: AMA

Telefon: + 49 (6221) 649 24 82

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Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken

Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist Leitlinie des Handelns der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG. Das Vertrauen der Aktionäre und anderen Interessengruppen in eine effektive und transparente Unternehmensführung ist von vorrangiger Bedeutung. Ziel der Investor Relations Arbeit bei der Altech Advanced Materials AG ist es, den Erwartungen der Kapitalmärkte nach Transparenz zu erfüllen und den Aktionären ein richtiges Bild des Unternehmens zu vermitteln.

Aufsichtsrat und Vorstand sind laufend bemüht, die Kommunikation zu optimieren, um eine nachhaltige und angemessene Bewertung der Aktie zu erzielen sowie das Vermögen der Gesellschaft bestmöglich zu verwalten und zu verwerten.

Die Altech Advanced Materials AG verfügt über drei Mitarbeiter in Teilzeit. Auf Grund der geringen Zahl an Mitarbeitern, die direkt an den Vorstand berichten, bestehen gegenwärtig keine gesonderten Standards, wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards.

Festlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes (§ 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB haben börsennotierte Aktiengesellschaften Zielgrößen für den Frauenanteil und Fristen für deren Erreichung festzulegen, haben eine Erklärung zur Unternehmensführung mit den Festlegungen und Angaben dementsprechend zu erstellen, ob die festgelegten Zielgrößen während des Bezugszeitraums erreicht worden sind und falls nicht, aus welchen Gründen.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären hierzu:

Der Aufsichtsrat ist nach § 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen.

Der Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG hat zurzeit fünf Mitglieder, die alle männlich sind. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Burkhard Schäfer, ist von der Hauptversammlung vom 14. September 2018, das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Dieter Rosenthal, ist von der Hauptversammlung vom 17. Juli 2019, das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Werner Klatten ist durch gerichtliche Bestellung vom 31. Oktober 2019 und von der Hauptversammlung vom 15. Januar 2020, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Wilko Stark, ist von der Hauptversammlung vom 12. März 2020 und das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Nikolaus Graf Lambsdorff, ist von der Hauptversammlung vom 08. September 2020 jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 Beschluss fasst, gewählt worden, die Bestellungen wurden in der Hauptversammlung vom

08. August 2023 für alle Aufsichtsratsmitglieder verlängert bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028. Eine Vergrößerung des mit fünf Mitgliedern äußerst effizient arbeitenden Aufsichtsrats ist nicht beabsichtigt.

Mit Beschluss vom 11. März 2023 hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0% festgesetzt. Diese Zielgröße wurde bisher erreicht.

Aufgrund der Wiederbestellung des Aufsichtsrats in seiner bestehenden Besetzung in der Hauptversammlung vom 08. August 2023 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 08. März 2024 für den Zeitraum bis zum 31. August 2029 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0% festgesetzt.

Mit Ablauf der Zielerreichungsfrist, aber auch für den Fall etwaiger bereits davor erforderlich werdender Aufsichtsratswahlen wird sich der Aufsichtsrat jedoch erneut mit der Zielquote befassen und dabei - wie auch in der Vergangenheit - einer Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat der Gesellschaft stets offen gegenüberstehen.

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Der Aufsichtsrat ist nach § 111 Abs. 5 AktG zudem verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand, sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen. Der Aufsichtsrat hatte den 31. Dezember 2022 als Ende der Zielerreichungsfrist festgesetzt.

Momentan besteht der Vorstand mit Herrn Hansjörg Plaggemars, Herrn Ignatius Tan und Herrn Uwe Ahrens ausschließlich aus männlichen Personen und weist daher eine Frauenquote von 0 % auf. Die Bestellung von Herrn Hansjörg Plaggemars, Herrn Ignatius Tan und Herrn Uwe Ahrens erfolgte bis zum 31. Dezember 2024.

Mit Beschluss vom 11. März 2023 hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0% festgesetzt. Diese Zielgröße wurde bisher erreicht. Eine personelle Veränderung im Vorstand oder eine Vergrößerung des Vorstands um weitere Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht konkret absehbar.

Für den Fall etwaiger bereits davor erforderlich werdender personeller Veränderungen im Vorstand wird sich der Aufsichtsrat jedoch erneut mit der Zielquote befassen und dabei - wie auch in der Vergangenheit - einer Beteiligung von Frauen im Vorstand der Gesellschaft stets offen gegenüberstehen.

Der Vorstand der Altech Advanced Materials AG ist gemäß § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand sowie eine Zielerreichungsfrist festzulegen. Nach § 76 Abs. 4 Satz 4 AktG dürfen die Zielerreichungsfristen nicht länger als fünf Jahre sein. Der Vorstand hat den 31. Dezember 2025 als Ende der Zielerreichungsfrist festgesetzt.

Die Altech Advanced Materials AG weist unter dem Vorstand keine Führungsebenen auf. Der Vorstand beabsichtigt derzeit, bis zum 31. Dezember 2025 keine personellen Veränderungen. Daher kann der Vorstand für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene vorsorglich nur eine Zielgröße von 0 % festlegen.

Mit Ablauf der Zielerreichungsfrist, aber auch für den Fall etwaiger bereits davor erforderlich werdender personeller Veränderungen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wird sich der Vorstand jedoch erneut mit der Zielquote befassen und dabei - wie auch in der Vergangenheit - einer Beteiligung von Frauen im Management der Gesellschaft stets offen gegenüberstehen.

Ziele für die Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat

Die Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat wurden vom Aufsichtsrat am 11. März 2023 beschlossen:

"Der Aufsichtsrat der Altech Advanced Materials AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergesellt ist. Hierbei wird ein sich ergänzendes Zusammenwirken von Mitgliedern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen sowie eine Vielfalt mit Blick auf Internationalität, Alter und Geschlecht als hilfreich angesehen."

Darüber hinaus gelten für die Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe und des Aufsichtsrates aus Sicht der Gesellschaft die folgenden Kriterien:

Kompetenzprofil

Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Altech Advanced Materials als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören u. a. Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Elektromobilität, Anlagenbau sowie Finanzen, Risikomanagement sowie Recht (einschließlich Compliance).

Internationalität

Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehört.

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Diversität

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf hinreichende Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Dies umfasst neben einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen auch die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft sowie die Unterschiedlichkeit von Bildungs- und Berufshintergründen, Erfahrungen und Denkweisen.

Unabhängigkeit

Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören.

Ohne Altersgrenze und Zugehörigkeitsdauer

Eine generelle Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder besteht nicht, da in erster Linie die Kompetenz entscheiden soll.

Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr:

Qualifikationsmatrix

Anteilseignervertreter

Dr. Burkhard

Wilko Stark

Nikolaus Graf

Werner E.

Dieter

Schäfer

Lambsdorff

Klatten

Rosenthal

Zugehörigkeitsdauer

14.09.2018

12.03.2020

08.09.2020

31.10.2019

17.07.2019

(Mietglied seit)

Persönliche Eignung

Unabhängigkeit

X

X

X

X

X

Kein Overbording

X

X

X

X

X

Diversität

Geburtsdatum

Geschlecht

Männlich

Männlich

Männlich

Männlich

Männlich

Staatsangehörigkeit

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Internationale Erfahrung

Europa

X

X

X

X

X

Nord-/Süd-/Lateinamerika

X

X

X

X

China

X

X

X

Asien/Pazifik

X

X

X

Fachliche Eignung

Führungserfahrung

X

X

X

X

X

Technologie

X

X

X

Finanzen

X

X

Finanzexperte 1

X

X

Risikomanagement

X

X

X

X

Recht/Compliance

X

X

X

Geschäftsfeld-/ Sektorvertrautheit

X

X

X

1 I.S.d. §100 Abs. 5 AktG

X Kriterium erfüllt, basierend auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat.

Heidelberg, im März 2024

Der Vorstand:

Gez. Ignatius Tan

gez. Uwe Ahrens

gez. Hansjörg Plaggemars

Für den Aufsichtsrat:

Gez. Dr. Burkhard Schäfer

Altech Advanced Materials AG

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Telefon: + 49 (6221) 649 24 82

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Altech Advanced Materials AG published this content on 08 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 March 2024 12:35:05 UTC.