"Wir haben eine Strafanzeige gegen Kai Diekmann", sagte ein Justizsprecher am Freitag zu Reuters. Zum Inhalt der Vorwürfe und zum Ablauf des Verfahrens äußerte sich der Sprecher nicht. "Es läuft ein Ermittlungsverfahren." Der Axel-Springer-Konzern bestätigte dies und verwies darauf, dass eine Firmenmitarbeiterin Anzeige gestellt habe. Zum Inhalt der Klage äußerte sich eine Konzernsprecherin nicht. "Herr Diekmann weist den Vorwurf als unwahr zurück", sagte sie lediglich. Diekmanns Anwalt Otmar Kury erklärte: "Der gegen Herrn Diekmann erhobene Vorwurf ist haltlos, und wir haben vollstes Vertrauen in die Arbeit der Ermittlungsbehörden." Diekmann selbst wollte sich nicht äußern.

Einem Bericht des Magazins "Spiegel" zufolge soll sich eine Springer-Mitarbeiterin von Diekmann belästigt gefühlt haben. Die Konzernsprecherin sagte, dies sei intern "sehr intensiv und eingehend" untersucht worden. "Wir sind mit denen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu dem Ergebnis gekommen, dass es kein strafbares Verhalten gibt beziehungsweise wir dieses nicht feststellen können." Man habe dann entschieden, "zur rechtsverbindlichen Klärung" die Erkenntnisse und Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Der Konzern hatte Ende Dezember überraschend angekündigt, Diekmann verlasse das Medienhaus zum 31. Januar. Springer-Chef Mathias Döpfner lobte damals die Verdienste des 52-Jährigen vor allem rund um die Digitalisierung in höchsten Tönen. In der Pressemitteilung von Ende 2016 hieß es: "Wir sind traurig über sein Ausscheiden." Diekmann ist einer der schillerndsten Medienmanager in Deutschland und hat als langjähriger "Bild"-Chefredakteur auch durch umtriebiges öffentlichkeitswirksames Auftreten polarisiert. Die Konzern-Sprecherin sagte, die Vorwürfe seien nicht der Grund für Diekmanns Abschied von Springer. "Es ist aber auch richtig..., dass es den Zeitpunkt seines Ausstiegs jetzt lediglich etwas beschleunigt hat." Diekmann hatte nach Reuters-Informationen hausintern bereits Ende 2015 angekündigt, dass er den Axel-Springer-Verlag verlassen werde.