Bancolombia S.A. gibt die Ernennung von Vorstandspositionen und Ausschussmitgliedern mit Wirkung zum 1. Mai 2022 bekannt
Am 27. April 2022 um 23:12 Uhr
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Im Rahmen des Prozesses zur Weiterentwicklung der Corporate Governance von Bancolombia hat der Verwaltungsrat Luis Fernando Restrepo Echavarría, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats, zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats ernannt. Der Verwaltungsrat ernannte Gonzalo Pérez Rojas zum stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verwaltungsrat hat auch die Zusammensetzung des Good Governance Committee und des Designation, Compensation and Development Committee wie folgt geändert: Good Governance Committee- luis fernando restrepo echavarría, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats, sylvia escovar gómez, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats, arturo condo tamayo, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats ?Demnach wird das Good Governance Committee ausschließlich aus unabhängigen Mitgliedern bestehen. Luis Fernando Restrepo wird der Vorsitzende des Good-Governance-Ausschusses sein. Ausschuss für Ernennung, Vergütung und Entwicklung - Sylvia Escovar Gómez, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats, - Luis Fernando Restrepo Echavarría, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats - Gonzalo Pérez Rojas, nicht unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats - Sylvia Escovar Gómez wird den Vorsitz des Ausschusses für Ernennung, Vergütung und Entwicklung übernehmen. Der Risikoausschuss und der Prüfungsausschuss setzen sich weiterhin wie folgt zusammen: andrés felipe mejía cardona, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats - silvina vatnick, unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats - juan david escobar franco, nicht unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats ?Andrés Felipe Mejía ist weiterhin Vorsitzender des Risikoausschusses. Prüfungsausschuss - Arturo Condo Tamayo, unabhängiges Mitglied - Andrés Felipe Mejía Cardona, unabhängiges Mitglied - Silvina Vatnick, unabhängiges Mitglied Arturo Condo ist weiterhin Vorsitzender des Risikoausschusses. Die Änderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse werden ab dem 1. Mai 2022 wirksam.
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