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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro 
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der 
  Emittent verantwortlich. 
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kein Stichwort 
18.06.2021 
 
Innsbruck - Unter Bezugnahme auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 16. Juni 2021 gibt 
die BTV bekannt, dass mit Eintragung der Satzungsänderung in § 4 der Satzung der 
BTV im Firmenbuch voraussichtlich am 19. Juni 2021 die Umwandlung sämtlicher 
bestehender Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625538 in Stamm-Stückaktien 
der BTV im Verhältnis 1:1 wirksam wird. 
 
Die Umwandlung resultiert aus dem satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss 
der BTV-Aktionäre vom 16. Juni 2021 und dem in der Versammlung der 
Vorzugsaktionäre ebenfalls vom 16. Juni 2021 gefassten zustimmenden 
Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre. Durch die Umwandlung der Vorzugs- 
Stückaktien erlischt das damit verbundene Recht auf eine nachzuzahlende 
Mindestdividende (Vorzug). Dafür erlangen die Aktien Stimmrechte. 
 
Voraussichtlich ab dem 21. Juni 2021 notieren daher die BTV-Vorzugs-Stückaktien 
nicht mehr als Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625538 an der Wiener 
Börse, sondern als Stamm-Stückaktien der BTV am geregelten Markt der Wiener 
Börse unter der ISIN AT0000625504 der Stamm-Stückaktien der BTV. 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Bereich Recht und 
Beteiligungen, Dr. Stefan Heidinger, +43-505333-1500, stefan.heidinger@btv.at 
 
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
Stadtforum 1 
6020 Innsbruck 
 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

June 18, 2021 12:19 ET (16:19 GMT)