CGN New Energy Holdings Co., Ltd. gab bekannt, dass der Verwaltungsrat am 22. November 2023 die geplante Investition der Gruppe in das Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekt genehmigt hat. Mit einer genehmigten Stromerzeugungskapazität von 400 MW ist das Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekt eines der Projekte, die gemäß den von der Provinzregierung von Shandong angekündigten "2023 Key Tasks of Works of Shandong Province in Building a Green, Low-Carbon and High-Quality Development Pioneer Zone" aktiv gefördert werden sollen. Standort.

Die endgültige Fläche des Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekts beträgt etwa 34 Hektar. Das Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekt kann nicht durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Genehmigungen und/oder Zulassungen nicht erteilt werden. Das Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekt ist das erste groß angelegte Offshore-Photovoltaikprojekt der Gruppe, das mit der strategischen Ausrichtung der Gruppe auf die Entwicklung neuer Energien auf dem Meer übereinstimmt und der Gruppe Erfahrungen bei der Planung, der Entwicklung, dem Bau, dem Betrieb und der Wartung zukünftiger Offshore-Photovoltaikprojekte vermitteln wird.

Der Vorstand ist der Ansicht, dass das Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekt nicht nur die installierte Kapazität der Gruppe erhöhen, sondern auch die weitere Entwicklung des Geschäfts der Gruppe im Bereich der Offshore-Photovoltaikprojekte erleichtern würde. Der Vorstand ist daher der Ansicht, dass die Umsetzung des Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekts im Einklang mit der langfristigen Entwicklungsstrategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre als Ganzes steht. Die Gesellschaft hat in Bezug auf das Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekt keine Transaktion (wie in Kapitel 14 der Börsenzulassungsregeln definiert) abgeschlossen oder vereinbart.

Sollten Transaktionen stattgefunden haben oder wesentliche Entwicklungen oder Aktualisierungen im Zusammenhang mit dem Zhaoyuan Offshore-Photovoltaikprojekt eintreten, wird das Unternehmen die entsprechenden Anforderungen der Börsenzulassungsregeln erfüllen und gegebenenfalls weitere Ankündigungen machen.