Der Vorstand der China e-Wallet Payment Group hat bekannt gegeben, dass Herr Wang Zhongling ("Herr Wang") seinen Rücktritt als Chief Executive Officer des Unternehmens, als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, als Mitglied des Vergütungsausschusses des Unternehmens und als Mitglied des Nominierungsausschusses des Unternehmens mit Wirkung zum 13. November 2023 eingereicht hat, da er andere geschäftliche Verpflichtungen hat. Nach dem Rücktritt von Herrn Wang besteht (a) der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern, nämlich zwei geschäftsführenden Direktoren und einem unabhängigen nicht geschäftsführenden Direktor; (b) der Prüfungsausschuss, der Nominierungsausschuss und der Vergütungsausschuss bestehen jeweils aus einem Mitglied, nämlich einem unabhängigen nicht geschäftsführenden Direktor. Damit erfüllt die Gesellschaft nicht (i) die Mindestanzahl unabhängiger, nicht geschäftsführender Verwaltungsratsmitglieder gemäß Regel 3.10(1) der Börsenzulassungsregeln; (ii) die Anforderung gemäß Regel 3.10A der Börsenzulassungsregeln, wonach unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder mindestens ein Drittel des Verwaltungsrats stellen müssen; (iii) die Mindestanzahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses gemäß Regel 3.21 der Börsenzulassungsregeln; (iv) die Anforderung gemäß Regel 3.25 der Börsenzulassungsregeln, wonach der Vergütungsausschuss mehrheitlich aus unabhängigen, nicht geschäftsführenden Mitgliedern bestehen muss; und (v) die Anforderung gemäß
Regel 3.27A der Börsenzulassungsregeln, wonach der Nominierungsausschuss mehrheitlich aus unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren bestehen muss.