China Water Industry Group Limited hat eine Gewinnprognose für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr abgegeben. Es wird erwartet, dass die Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 einen den Eigentümern des Unternehmens zurechenbaren Nettoverlust von höchstens 260 Mio. HKD ausweisen wird, verglichen mit einem den Eigentümern des Unternehmens zurechenbaren Nettoverlust von etwa 89,20 Mio. HKD für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr (das ``GJ2022''). Im Vergleich zum GJ2022 war der Vorstand der Ansicht, dass der Anstieg des den Eigentümern des Unternehmens zurechenbaren Nettoverlustes unter anderem auf die Nettoauswirkungen der folgenden Faktoren zurückzuführen ist: (i) der Rückgang der Umsatzerlöse und des Bruttogewinns aus dem Geschäft mit erneuerbaren Energien, der vor allem auf einen erheblichen Rückgang des Volumens der netzgebundenen Elektrizität aufgrund der Entwicklung lokaler Verbrennungsprojekte und der Schließung bestimmter Mülldeponien zurückzuführen ist, was dazu führte, dass weniger neuer Müll an die Deponien geliefert wurde; (ii) der Rückgang der Umsatzerlöse und des Bruttogewinns aus dem Installations-, Bau- und Infrastrukturgeschäft im Zusammenhang mit der Wasserversorgung aufgrund von weniger vergebenen Ingenieur- und Bauaufträgen; (iii) das Ausbleiben von Beiträgen aus dem Verkauf fertiggestellter Immobilien im GJ2023 im Vergleich zum GJ2022; (iv) der Rückgang der Erträge aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten; und (v) ein Verlust beim beizulegenden Zeitwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien aufgrund des anhaltenden Abschwungs auf dem Immobilienmarkt in China.

Die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren wurden teilweise ausgeglichen durch (a) den Rückgang der Rückstellung für erwartete Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, (b) den Rückgang der Finanzierungskosten infolge des Rückgangs des durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatzes und (c) den Rückgang der Ertragsteuern infolge des Rückgangs des im GJ2023 erzielten steuerpflichtigen Gewinns.