Am 22. Dezember 2022 erklärte Chuo Seisakusho, Ltd. in seiner Pressemitteilung, dass es beschlossen habe, dem Antrag des Aktionärs auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nicht zu entsprechen. Das Unternehmen erklärte weiter: (i) In Bezug auf die Entlassung von Herrn Kuniyuki Goto erklärte das Unternehmen, dass die Befugnis zur Entlassung und Ernennung beim Board of Directors liegt und nicht Gegenstand eines Beschlusses der Hauptversammlung ist, (ii) Aktionärsanträge zu 1:3 Aktiensplit, Annullierung eigener Aktien, 20%ige Reduzierung der Mitarbeiterzahl sind gemäß dem Unternehmensgesetz und der Satzung nicht auf der Hauptversammlung zu beschließen, (iii) In Bezug auf den Vorschlag einer Dividende von 10 Yen erklärte das Unternehmen, dass die Entscheidung über den Aktiensplit beim Vorstand liegt und die Dividende nur dann ausgezahlt werden kann, wenn der Vorstand den Aktiensplit beschließt. Aus diesen Gründen hat das Unternehmen beschlossen, keine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.