Am 28. Januar 2022 schloss die CIFI Holdings (Group) Co. Ltd. zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, nämlich Suzhou Xingruo und Suzhou Xingli, den Suzhou-Kooperationsvertrag mit Henderson China Investment und Boham Estate, beides indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaften von Henderson Land, zur Gründung eines Joint Ventures zur Entwicklung des Suzhou-Geländes in Suzhou, VR China. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung befindet sich Suzhou Xingli vollständig im Besitz von Suzhou Xingruo, die wiederum eine von der Gesellschaft kontrollierte Onshore-Tochtergesellschaft ist. Suzhou Xingli besitzt direkt eine 22%ige Beteiligung an der Suzhou Project Company, die den Standort Suzhou besitzt und für dessen Entwicklung verantwortlich ist. Gegenstand des Projekts: Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung befindet sich Suzhou Xingli vollständig im Besitz von Suzhou Xingruo, die wiederum eine von der Gesellschaft kontrollierte Onshore-Tochtergesellschaft ist. Die Suzhou Project Company wurde im April 2021 in der VRC gegründet, um den Standort Suzhou direkt zu halten und zu entwickeln. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ist das wichtigste Vermögen von Suzhou Xingli die 22%ige direkte Beteiligung an der Suzhou Project Company. Nach bestem Wissen und Gewissen des Unternehmens, basierend auf den verfügbaren Informationen und nach angemessenen Nachforschungen, befinden sich die verbleibenden 78% der Anteile an der Suzhou Projektgesellschaft im Besitz von unabhängigen Dritten. Die im Rahmen der Suzhou-Kooperationsvereinbarung vorgesehene Kapitaleinlage der Gruppe und von Boham Estate beläuft sich auf etwa 551,38 Millionen RMB. Diese Einlage wird teilweise zur Erhöhung des Grundkapitals von Suzhou Xingli und zur Begleichung der Suzhou Xingli zustehenden Landprämie für das Grundstück in Suzhou verwendet. Es ist beabsichtigt, dass die von der Gruppe im Rahmen des Suzhou-Kooperationsvertrags zu zahlende Kapitalverpflichtung durch interne Ressourcen der Gruppe finanziert wird. Nach Abschluss der oben erwähnten Kapitalerhöhung in Suzhou Xingli wird das Onshore-Joint-Venture durch Suzhou Xingli gegründet werden. Infolgedessen wird Suzhou Xingli zu 50 % im Besitz des Unternehmens (über Suzhou Xingruo) und zu 50 % im Besitz von Boham Estate sein. Die Kapitalverpflichtung wurde nach Verhandlungen zwischen den Parteien des Suzhou-Kooperationsvertrags unter Berücksichtigung der zu zahlenden Landprämie und der Erschließungskosten, Zinsen, damit verbundenen staatlichen Gebühren und Ausgaben in Bezug auf den Standort Suzhou festgelegt. Informationen über Suzhou Xingli: Da Suzhou Xingli keine Vermögenswerte besitzt und keine Geschäftstätigkeit ausübt, abgesehen von einer 22%igen Beteiligung an der Suzhou-Projektgesellschaft, die zum Zweck des Haltens des Suzhou-Geländes für die zukünftige Entwicklung gegründet wurde, hat sie seit ihrer Gründung bis zum Datum dieser Bekanntmachung keine Einnahmen oder Gewinne erzielt. Zusammensetzung des Verwaltungsrats von Suzhou Xingli: Der Verwaltungsrat von Suzhou Xingli wird aus drei Verwaltungsräten bestehen, von denen zwei von der Gruppe und einer von Boham Estate ernannt werden. Während sowohl die Gruppe als auch Boham Estate das Recht haben, jeweils einen Aufseher zu ernennen, hat die Gruppe das Recht, einen Generaldirektor zu ernennen. Der Vorstand von Suzhou Xingli entscheidet über alle Angelegenheiten einstimmig. Gewinn- und Verlustbeteiligung: Das Unternehmen und Boham Estate sind berechtigt, den Gewinn von Suzhou Xingli im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Kapitalbeteiligung zu teilen bzw. den Verlust zu tragen, vorbehaltlich entsprechender Anpassungen in Bezug auf die zwischen den Parteien vereinbarte Investitionsrendite aus dem Entwicklungsprojekt. Es ist beabsichtigt, dass Suzhou Xingli aufhört, eine Tochtergesellschaft des Unternehmens zu sein, und ein assoziiertes Unternehmen des Unternehmens wird, dessen Finanzergebnisse nicht mehr in den Jahresabschlüssen der Gruppe konsolidiert werden.