Deutsche Bank

Hauptversammlung 2022

Erweiterung der Tagesordnung und Stellungnahmen der Verwaltung

- ISIN DE 0005140008 - - WKN 514000 -

Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 19. Mai 2022, als virtuelle

Hauptversammlung in Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 4. April 2022) hat die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, Wuppertal, vertreten durch die Bayer Krauss Hüber Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main, München, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.

Die Tagesordnung wird deshalb um folgenden Punkt erweitert:

Tagesordnungspunkt 13: Entzug des Vertrauens gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Christian Sewing

Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG, Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln (nachfolgend "Riebeck-Brauerei") schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"Dem Mitglied des Vorstandes Herrn Christian Sewing wird das Vertrauen entzogen."

Begründung zu Tagesordnungspunkt 13:

Es ist schon auf Grundlage des Greenwashing-Skandals (also des Überausweises von nachhaltigen, neudeutsch "ESG", Vermögensgegenständen unter Verwaltung im Jahresabschluss 2020) bei der größten Tochtergesellschaft der Bank, DWS, und den umfangreichen, in der Presse berichteten Verfehlungen in der "Affäre Wöhrmann/Wruck" nicht mehr hinreichend, den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat lediglich die Entlastung zu verweigern, was die Antragstellerin aufgrund der bereits eingetretenen Schäden vorschlägt.

Die sich ständig weiternde "Affäre Wöhrmann/Wruck" und der Greenwashing-Skandal belegen eindrucksvoll, dass die Bank und ihre größte Tochtergesellschaft DWS von Personen geführt werden, die aufgrund ihrer intellektuellen Einschränkungen und ihrer geradezu kindlichen Risikoeinschätzung dazu nicht in der Lage sind. Denn diese Affären zeigen, dass der geldwäscheverdächtige seinerzeitige nordzypriotische Bankdirektor Herr Daniel Wruck mit einfachsten Tricks den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Achleitner, den Vorstandsvorsitzenden Herrn Sewing und den Vorstandsvorsitzenden der DWS, Herrn Wöhrmann, korrumpieren und in Zwangslagen bringen konnte, um geschäftliche Beziehungen zur Bank zu knüpfen. Die daraus sich entwickelnden Affären belegen zudem, dass die vorgenannten Personen in den entscheidenden Momenten die Förderung ihres beruflichen Fortkommens über die Interessen der Bank gestellt haben, Verfehlungen vertuschten und so einen Milliardenschaden bei der Bank ausgelöst und weitere Milliardenrisiken für die Bank begründet haben, weil ihnen die Courage und Integrität fehlte, die für die Bank richtigen Entscheidungen zu treffen und die Aufsichtsbehörden zu informieren.

Das Kreditwesengesetz stellt umfangreiche Anforderungen an die Qualifikation eines Geschäftsleiters, insbesondere muss ein Geschäftsleiter fachlich geeignet und zuverlässig sein, oder nach europäischen Standards "suitable". Unzuverlässigkeit ist nach den Vorgaben der BaFin anzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Geschäftsleiter aufgrund persönlicher Umstände keine Gewähr dafür bietet, dass er seine

Tätigkeit sorgfältig und ordnungsgemäß ausüben wird. Berücksichtigt wird dabei das persönliche Verhalten sowie das Geschäftsgebaren des Geschäftsleiters hinsichtlich strafrechtlicher, finanzieller, vermögensrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aspekte. Hier sind Verstöße gegen Straftat- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände -

insbesondere solche, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Unternehmen stehen - sowohl innerhalb der deutschen als auch einer ausländischen Rechtsordnung von besonderer Relevanz.

Die Antragstellerin hat den hiesigen Misstrauensantrag auf Herrn Sewing beschränkt. Denn Herr Dr. Achleitner scheidet ohnehin aus dem Aufsichtsrat aus, seine fehlende Zuverlässigkeit ist für die Zukunft nicht mehr relevant. Herr Wöhrmann ist in erster Linie durch die Aktionäre der DWS zur Verantwortung zu ziehen, er ist lediglich Generalbevollmächtigter der Bank. Herrn Dr. Weimer ist aufgrund seiner eigenen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zu Herrn Daniel Wruck in Sachen Beteiligung an der Fa. 360x als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Börse der Rücktritt aus dem Aufsichtsrat dringend nahezulegen, da er nicht ohne Interessenkonflikt in dieser Sache agieren kann.

Herrn Sewing wurde durch die im Rahmen der Wöhrmann/Wruck- und Greenwashing-Affären öffentlich gewordenen Sachverhalte ein Verhaltensmuster nachgewiesen, dass einerseits seine fachliche Eignung zur Leitung der Bank wegen eines geradezu jungenhaften Risikobewusstseins in Frage stellt, andererseits offenkundig macht, dass Herr Sewing nicht über die Integrität und Courage verfügt, das Interesse der Bank über sein eigenes Interesse zur Förderung seines beruflichen Fortkommens zu stellen, sondern die Sachverhalte vertuscht und andere Vorstandsmitglieder dazu anhält, an diesen Vertuschungshandlungen mitzuwirken.

Die Antragstellerin begründet ihren Antrag zur Misstrauenserklärung an Herrn Sewing aufgrund der zu verarbeitenden Sachverhaltsmenge und -komplexität im Einzelnen in drei Abschnitten:

  • - Im ersten Abschnitt wird überblicksartig der innere Zusammenhang dargelegt zwischen

    • - dem durch den DWS-Greenwashing-Skandal ausgelösten Milliardenschaden an der größten Tochtergesellschaft der Bank, DWS, den eingegangenen Beteiligungen der Bank bzw. der DWS an den Firmen Auto1FT und Arabesque sowie den Personen Asoka Wöhrmann, Daniel Wruck und Bensen Safa einerseits

    • - sowie den Kapitaleinwerbungen beim saudischen Public Investment Fund sowie Archegos Capital in New York durch Herrn Dr. Achleitner und Herrn Sewing andererseits.

    Alle diese Sachverhalte werden durch die Herren Wöhrmann und Wruck miteinander verklammert, andere Vorstände der Bank, Herr von Rohr und Prof. Dr. Simon, sind vor allem an der nachträglichen Vertuschung dieser Sachverhalte beteiligt und haben damit bewiesen, dass sie nicht über die notwendige Fähigkeit zur unabhängigen Entscheidungsfindung verfügen, um sich von dem von Herrn Sewing geforderten Gruppendenken und -vorgehen im Vorstand zu lösen.

  • - Im zweiten Abschnitt werden die bestehenden Erkenntnisse zu den Einzelsachverhalten dargelegt, zu denen die Antragstellerin teilweise bereits in der Hauptversammlung 2021 Auskünfte begehrt hatte. Den Aktionären, dem Aufsichtsrat und den Aufsichtsbehörden werden auch die Auskünfte des Vorstands mit-geteilt.

  • - Im dritten Abschnitt schließlich werden die Gründe für die Unzuverlässigkeit von Herrn Sewing im Einzelnen dargelegt.

    1. Abschnitt: Der innere Zusammenhang zwischen Pflichtverletzungen von Herrn Sewing und den Wöhrmann/Wruck und Greenwashing-Skandalen

Die Gesellschaft hat durch den von Herrn Wöhrmann ausgelösten Greenwashing-Skandal bei der DWS und den daraus resultierenden Ermittlungen und Feststellungen des US-Justizministeriums bereits einen Kursschaden in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro erlitten. Weitere Schäden in Milliardenhöhe drohen aus den in den letzten Monaten in der Presse bekanntgewordenen Sachverhalten, insbesondere

  • - den diversen geschäftlichen und privaten Verbindungen von Herrn Asoka Wöhrmann, dem Vorstandsvorsitzenden der DWS, ehemaligen und aktuellen Vorständen der Bank sowie den Aufsichtsräten Dr. Achleitner und Dr. Weimer zum geldwäscheverdächtigen Herrn Daniel Wruck sowie Gesellschaften, an denen letzterer beteiligt ist oder war, selbst nachdem die Bank wegen diverser Geldwäscheverdachts- meldungen die Kontobeziehung zu Herrn Wruck bzw. ihm gehörenden Gesellschaften aufgekündigt hatte;

  • - den von Herrn Sewing selbst nach dem HNA-Desaster nicht unterbundenen bzw. geförderten Einwerbungen von Großaktionären zweifelhafter Provenienz und unter Einschaltung der dubiosen Vermittler Hakan Wohlin und Daniel Wruck durch Herrn Dr. Achleitner und daraus folgender möglicher Verstöße gegen das Kreditwesengesetz und US-Wertpapierrecht;

  • - des vorsätzlichen Verschweigens grober Compliance- und Geldwäschepräventionsverstöße gegenüber den Behörden in der EU, den USA sowie in Großbritannien zur Förderung des eigenen beruflichen Fortkommens durch Herrn Sewing;

  • - der unrichtigen Darstellung gegenüber Aktionären, der Presse und dem Kapitalmarkt durch wiederholte Vertuschungsversuche und

  • - der compliancewidrigen weitflächigen Nutzung von privaten E-Mail-Accounts und Messenger-Diensten durch Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte entgegen des bankeigenen Code of Conduct.

Herr Wöhrmann erhielt deshalb im Frühjahr 2021 eine Vertragsverlängerung als Vorstandsvorsitzender der DWS und ist noch im Amt, und die ESG-Beauftragte der DWS, Frau Fixler, wurde deshalb gekündigt, weil Herr Wöhrmann in alle diese Skandale entweder persönlich verwickelt war oder von ihnen wusste und eine Aufdeckung der Machenschaften von Herrn Sewing und Herrn Dr. Achleitner unmittelbar drohte. Denn wie das Manager Magazin in dem Artikel "Daniel Wruck - Der Schattenmann der deutschen Wirtschaft" vom 16. Februar 2022 aufdeckte, beruhte die Kündigung von Frau Fixler auf den Verflechtungen von Herrn Wöhrmann, Herrn Dr. Achleitner und Herrn Sewing mit Herrn Wruck. Dort heißt es:

"Bei den Greenwashing-Vorwürfen gegen die Fondsgesellschaft DWS, die die US-Börsenaufsicht SEC untersucht (siehe mm 11/2021), etwa spielt Wruck indirekt eine Rolle. DWS-Chef Wöhrmann will die Deutsche-Bank-Tochter zum Vorreiter im Geschäft mit grünen Fonds machen. In diesem Zusammenhang verbandelte sich Wöhrmann mit der Firma Arabesque, die unter anderem Daten zur Nachhaltigkeit von Unternehmen vermarktet und ein Programm anbietet, das mithilfe künstlicher Intelligenz Geld investiert. Die DWS hält einen kleinen Anteil an der Datensparte Arabesque S-Ray, genauso wie die Commerzbank, die Allianz und die Landesbank Hessen-Thüringen. Mehrheitseigner von Arabesque ist Geschäftsführer Omar Selim (58), früher Deutschland-Chef der britischen Barclays Bank und ebenfalls eng mit Wruck. Der wiederum hält derzeit 1 Prozent an der Obergesellschaft, kann aber bis zu 10 Prozent der Arabesque-Anteile bekommen. Anscheinend als Lohn für Vermittlerdienste. Die Amerikanerin Desiree Fixler (49), von Sommer 2020 bis Frühjahr 2021 zuständig für Nachhaltigkeitsfragen bei der DWS, machte keinen Hehl aus ihrer Skepsis. Mehrfach warnte sie ihren Chef Wöhrmann vor Arabesque und einer offenbar angedachten Anteilsaufstockung. In einer Sitzung kurz vor ihrem Abgang wurde empfohlen, alle weiteren Geschäfte, inklusive möglicher Investitionen bei Arabesque, dem Ausschuss für Reputationsrisiken vorzulegen."

Hätte der Reputationsausschuss der DWS im Frühjahr 2021, als Herr Wöhrmanns Vorstandsvertrag mit Millionenbezügen bei der DWS zur Verlängerung anstand, Informationen zu Arabesque und Herrn Daniel Wruck bei der Muttergesellschaft eingeholt, wäre herausgekommen, dass

- es im zeitlichen Umfeld der von Herrn Wöhrmann und dem ehemaligen Vorstand der Bank, Herrn Schenck, betreuten Auto1FT-Transaktion nicht offengelegte Zahlungen zwischen Herrn Wruck und den Herren Wöhrmann bzw. Schenck gegeben hatte, die zu Geldwäscheverdachtsmeldungen der Bank geführt hatten;

  • - die Herren Wöhrmann und Schenck gravierende Interessenkonflikte bei der Auto1FT-Transaktion entgegen des bankeigenen Code of Conduct nicht offengelegt hatten und sich der Bank schadensersatzpflichtig gemacht haben;

  • - die Geldwäscheprävention der Bank in der Auto1FT-Transaktion - möglicherweise gerade aufgrund dieser Interessenkonflikte - umgangen worden war, was dazu führte, dass die Bank von zwei nordzypriotischen Bankdirektoren unterwandert worden war und in der Folge die Bank das Investment Auto1FT heimlich und ohne Information der zuständigen Aufsichtsbehörde abschrieb und ausbuchte, nachdem eine interne Untersuchung der Anti Financial Crime Unit dazu geführt hatte, dass die Bank die Konten von Herrn Wruck bzw. seinen Gesellschaften kündigte und den nordzypriotischen Banker Herrn Safa für Kunden- und Geschäftsbeziehungen intern sperrte;

  • - Herr Wöhrmann in der Auto1FT-Transaktion compliancewidrig in Geschäftsangelegenheiten umfänglich von seinem privaten E-Mail Account korrespondiert und in der internen Untersuchung dazu gegenüber der Compliance-Abteilung die Unwahrheit gesagt hatte;

  • - die DWS und die Herren Wöhrmann, Dr. Achleitner und Sewing noch immer Geschäfte mit Herrn Wruck machten bzw. mit ihm verkehrten, nachdem seine Konten von der Bank wegen gravierenden Geldwäscheverdachts geschlossen worden waren.

Der Reputationsausschuss der DWS hätte diese Informationen dem Aufsichtsrat der DWS sowie möglicherweise den Aufsichtsbehörden offenlegen müssen. Eine Aufrechterhaltung oder gar Verlängerung des DWS-Vorstands-vertrages von Herrn Wöhrmann im Frühjahr 2021 wäre damit nicht in Betracht gekommen, vielmehr hätten die Umstände seiner Ernennung zum 1. Januar 2019 intensiv geprüft werden müssen. Ebenso wenig hätte die Bank weiterhin Geschäfte oder Kooperationen mit der Fa. Arabesque eingehen können.

Wäre Herr Wöhrmann durch den Reputationsausschuss der DWS belastet worden, hätte er Herrn Sewing sowie Herrn Dr. Achleitner gefährdet. Denn Herr Wöhrmann war in die zwischenzeitlich bekanntgewordenen weiteren Skandale von Herrn Dr. Achleitner und Herrn Sewing persönlich verwickelt oder wusste davon:

  • - Herr Wöhrmann war in der Auto1FT Transaktion selbst tätig und wusste daher, dass die zweiseitige Selbstauskunft von Herrn Safa mit 13 Fragen und Antworten für die notwendige verschärfte Geldwäschekontrolle eines nordzypriotischen Bankers vollkommen unzureichend war, ebenso die Mittelherkunftsauskunft "Dividenden aus dem globalen CIB Konzern". Er wusste durch persönliche Anschauung von der internen Untersuchung in Bezug auf diese Transaktion sowie den nachfolgenden Verschleierungshandlungen von Herrn Sewing;

  • - Herr Wöhrmann wusste, dass es Beteiligungsgespräche mit Archegos Capital des verurteilten Insiderhändlers Bill Hwang durch die Herren Dr. Achleitner und Sewing gegeben hatte. Denn erstens hatte der Vermittler, Herr Wohlin, ein Gespräch mit Herrn Hwang auch Herrn Wöhrmann angeboten (was dieser, wahrscheinlich mangels hinreichender Englischkenntnisse, nicht wahrnahm), zweitens sollte Herr Wohlin in Form eines DWS-Anstellungs- oder Beratervertrages vergütet werden (was im letzten Moment vom Aufsichtsrat der DWS verhindert wurde);

  • - Und Herr Wöhrmann wusste, dass Herr Wruck an der Fa. Arabesque beteiligt war bzw. von ihr vergütet wurde und schloss trotzdem Verträge mit der Fa. Arabesque ab, nachdem die Kundenbeziehung zu Herrn Wruck von der Bank gekündigt worden war. Insbesondere weiß Herr Wöhrmann, ob und wie ein Zusammenhang zwischen den Arabesque-Investments und der Vermittlungstätigkeit Herrn Wrucks für Herrn Dr. Achleitner bezüglich der Beteiligungsgespräche mit dem saudischen Public Investment Fund im zweiten Halbjahr 2019 besteht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beteiligung an der

    Fa. Arabesque AI bereits abgeschrieben wurde.

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Deutsche Bank AG published this content on 19 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 April 2022 16:53:02 UTC.