Unterlage zu Tagesordnungspunkt 9:
Neufassung von § 13 Abs. 6 und 7 und Ergänzung von §13 Abs. 12 der Satzung
Aktuelle Fassung von § 13 Abs. 6, 7 und 12 der | Beschlussvorschlag zur Neufassung von § 13 Abs. 6 |
Satzung | und 7 und der Ergänzung von §13 Abs. 12 der |
Satzung | |
§ 13 Abs. 6, 7 und 12 (Sitzungen, | § 13 Abs. 6 und 7 und 12 (Sitzungen, |
Beschlussfassung, Protokoll, Vergütung) | Beschlussfassung, Protokoll, Vergütung) |
(6) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine | (6) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste |
feste Jahresvergütung von EUR 85.000,00. Diese | Jahresvergütung von EUR 110.000,00. Diese |
Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des | Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des |
Aufsichtsrats auf EUR 220.000,00 und für den | Aufsichtsrats auf EUR 300.000,00 und für den |
Stellvertreter auf EUR 125.000,00. | Stellvertreter auf EUR 165.000,00. |
(7) Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats | (7) Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats |
erhalten zusätzlich für jedes Amt in einem | erhalten zusätzlich für jedes Amt in einem |
Ausschuss, der mindestens einmal im Jahr tagt, | Ausschuss, der mindestens einmal im Jahr tagt, eine |
eine weitere feste jährliche Vergütung von EUR | weitere feste jährliche Vergütung von EUR |
30.000,00, im Falle eines Amtes im | 35.000,00, im Falle eines Amtes im |
Prüfungsausschuss von EUR 35.000,00. Die nach | Prüfungsausschuss von EUR 50.000,00. Die nach |
dem vorstehenden Satz bestimmte Vergütung erhöht | dem vorstehenden Satz bestimmte Vergütung erhöht |
sich für die Vorsitzenden von Ausschüssen auf EUR | sich für die Vorsitzenden von Ausschüssen auf EUR |
40.000,00, beim Vorsitzenden des | 60.000,00, beim Vorsitzenden des |
Prüfungsausschusses auf EUR 75.000,00. | Prüfungsausschusses auf EUR 100.000,00. |
(12) Die Aufsichtsratsvergütung nach den Absätzen | (12) Die Aufsichtsratsvergütung nach den Absätzen 6 |
6 und 7 und das Sitzungsgeld nach Absatz 11 | und 7 und das Sitzungsgeld nach Absatz 11 |
verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter | verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter |
Umsatzsteuer. | Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats |
können in eine im Interesse der Gesellschaft von | |
dieser in angemessener Höhe unterhaltene | |
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung | |
einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die | |
Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. |
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