Unterlage zu Tagesordnungspunkt 9:

Neufassung von § 13 Abs. 6 und 7 und Ergänzung von §13 Abs. 12 der Satzung

Aktuelle Fassung von § 13 Abs. 6, 7 und 12 der

Beschlussvorschlag zur Neufassung von § 13 Abs. 6

Satzung

und 7 und der Ergänzung von §13 Abs. 12 der

Satzung

§ 13 Abs. 6, 7 und 12 (Sitzungen,

§ 13 Abs. 6 und 7 und 12 (Sitzungen,

Beschlussfassung, Protokoll, Vergütung)

Beschlussfassung, Protokoll, Vergütung)

(6) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine

(6) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste

feste Jahresvergütung von EUR 85.000,00. Diese

Jahresvergütung von EUR 110.000,00. Diese

Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des

Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des

Aufsichtsrats auf EUR 220.000,00 und für den

Aufsichtsrats auf EUR 300.000,00 und für den

Stellvertreter auf EUR 125.000,00.

Stellvertreter auf EUR 165.000,00.

(7) Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats

(7) Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats

erhalten zusätzlich für jedes Amt in einem

erhalten zusätzlich für jedes Amt in einem

Ausschuss, der mindestens einmal im Jahr tagt,

Ausschuss, der mindestens einmal im Jahr tagt, eine

eine weitere feste jährliche Vergütung von EUR

weitere feste jährliche Vergütung von EUR

30.000,00, im Falle eines Amtes im

35.000,00, im Falle eines Amtes im

Prüfungsausschuss von EUR 35.000,00. Die nach

Prüfungsausschuss von EUR 50.000,00. Die nach

dem vorstehenden Satz bestimmte Vergütung erhöht

dem vorstehenden Satz bestimmte Vergütung erhöht

sich für die Vorsitzenden von Ausschüssen auf EUR

sich für die Vorsitzenden von Ausschüssen auf EUR

40.000,00, beim Vorsitzenden des

60.000,00, beim Vorsitzenden des

Prüfungsausschusses auf EUR 75.000,00.

Prüfungsausschusses auf EUR 100.000,00.

(12) Die Aufsichtsratsvergütung nach den Absätzen

(12) Die Aufsichtsratsvergütung nach den Absätzen 6

6 und 7 und das Sitzungsgeld nach Absatz 11

und 7 und das Sitzungsgeld nach Absatz 11

verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter

verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter

Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats

können in eine im Interesse der Gesellschaft von

dieser in angemessener Höhe unterhaltene

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die

Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

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Deutsche Börse AG

60485 Frankfurt am Main www.deutsche-boerse.com

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Deutsche Börse AG published this content on 22 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 April 2024 14:29:03 UTC.