Ad-hoc-Meldung

Barabfindung für DVB Bank SE Aktien im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auf EUR 22,60 je Aktie festgesetzt

Frankfurt am Main, den 25. April 2017, 20.36 Uhr MEZ - Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen- schaftsbank, Frankfurt am Main (DZ BANK AG) hat heute gegenüber dem Vorstand der DVB Bank SE ihr am 14. November 2016 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der

DVB Bank SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der DVB Bank SE auf die DZ BANK AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen, bestätigt und konkretisiert.

Die DZ BANK AG hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DVB Bank SE auf die DZ BANK AG auf EUR 22,60 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der DVB Bank SE festgelegt.

Der erforderliche Beschluss soll in der Ordentlichen Hauptversammlung der DVB Bank SE gefasst werden, die für den 22. Juni 2017 geplant ist.

Ansprechpartnerin für diese Ad-hoc-Meldung:

Elisabeth Winter

Head of Group Corporate Communications Managing Director

Telefon: +49 69 9750 4329

E-Mail: elisabeth.winter@dvbbank.com

DVB Bank SE veröffentlichte diesen Inhalt am 25 April 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 25 April 2017 18:56:18 UTC.

Originaldokumenthttps://www.dvbbank.com/~/media/Files/D/Dvb-Bank-Corp/adhoc-disclosures/ad-hoc-german/dvb-adhoc-250417-d.pdf

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