FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT WKN: 576790

ISIN: DE0005767909

Entsprechenserklärung vom 07. Dezember 2023

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Vorstand und Aufsichtsrat der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 14. Dezember 2022 den im Bundesanzeiger vom 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex i.d.F. vom 28. April 2022 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

  • DCGK Empfehlungen B.5 und C.2: Altersgrenzen für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nicht festgelegt.
    Begründung: Eine Altersgrenze würde den Aufsichtsrat bzw. die Aktionäre der Gesellschaft unnötig in ihrem Recht einschränken, geeignete und kompetente Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder auszuwählen.
  • DCGK Empfehlungen D.2, D.3 und D.5: Mit Ausnahme eines Prüfungsausschusses bildet der Aufsichtsrat keine Ausschüsse.
    Begründung: Die Bildung eines Prüfungsausschusses ist für den Aufsichtsrat ab dem 01. Januar 2022 aktienrechtlich vorgegeben. In Anbetracht der überschaubaren Größe der Gesellschaft, deren Aufsichtsrat gemäß Satzung lediglich sechs Mitglieder angehören, erscheint eine Bildung weitere Ausschüsse im Übrigen nicht zweckdienlich.
  • DCGK Empfehlung F.2: Die Halbjahresfinanzberichte werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht.

Begründung: Aus unternehmensorganisatorischen Gründen und im Hinblick darauf, dass die

gesetzliche Neuregelung zur verlängerten Veröffentlichungsfrist für Halbjahresfinanzberichte den Unternehmen gegenüber der früheren Rechtslage eine größere Flexibilität einräumen soll, soll dem Unternehmen die Möglichkeit offenstehen, Halbjahresfinanzberichte auch nach der im Kodex empfohlenen Frist und im Rahmen der gesetzlichen Frist zu veröffentlichen.

  • DCGK Empfehlung G.2: Die Vergütungsvereinbarung mit dem Vorstand enthält keine betragsmäßige Höchstgrenze für die fixen und variablen Vergütungsbestandteile.

Begründung: Die fixen und variablen Vergütungsbestandteile sind in ihrer Höhe und prozentualen Aufteilung vertraglich festgelegt.

  • DCGK Empfehlung G.10: Dem Vorstandsmitglied wird nicht vorgegeben, variable Vergütungsbeträge in Aktien der Gesellschaft anzulegen und die Gesellschaft gewährt variable Vergütungsbeträge auch nicht aktienbasiert.
    Begründung: Die Gesellschaft sieht es nicht als sachgerecht an, langfristige variable Vergütungsbeträge aktienbasiert zu gewähren, da es auch insoweit dem Vorstand überlassen werden soll, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Vergütungsbeträge in Aktien der Gesellschaft anlegt.

Berlin, den 07. Dezember 2023

FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT

Christian Feuerherd

Annette Siering

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorständin

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FHW - Fernheizwerk Neukölln AG published this content on 07 December 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 December 2023 09:32:19 UTC.