Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
Hof
ISIN: DE0005785802 // WKN: 578580 ISIN: DE000A3MQCP7 // WKN: A3MQCP ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 12. Mai 2022, um 10:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Trotz der bereits erreichten Fortschritte bei der Eindämmung der Covid-19-Pandemie ist es weiterhin erforderlich, eine Verbreitung
des Coronavirus bestmöglich zu vermeiden. Mit Blick auf das konkrete Pandemiegeschehen, wie es sich im Vorfeld der Einberufung
der Hauptversammlung darstellt, wird auch die ordentliche Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.
I. TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius Medical
Care AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach
§§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für
das Geschäftsjahr 2021; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass
es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius Medical Care
AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 2.672.376.226,38 ausweist,
festzustellen.
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn
in Höhe von EUR 2.672.376.226,38 für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 1,35 für jede der 293.004.339 dividendenberechtigten Aktien
| EUR
| 395.555.857,65
| Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
EUR |
2.276.820.368,73 | Bilanzgewinn |
EUR |
2.672.376.226,38 |
Sofern sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Aktien der Gesellschaft bis zur Hauptversammlung
ändern sollte, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert
eine Dividende von EUR 1,35 je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Dividendensumme
und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorsieht.
Die Dividende ist am 17. Mai 2022 fällig. | 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2022 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
- | zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022, | - | zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
für das Geschäftsjahr 2022, die nach der ordentlichen Hauptversammlung 2022 erstellt werden, sowie
| - | zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2023, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2023 erstellt werden,
|
zu wählen.
Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 Nach Maßgabe der gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 stellt im Einzelnen die Vergütungsleistungen dar, welche den gegenwärtigen
und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie den gegenwärtigen
und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 gewährt oder geschuldet wurden.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche
Prüfung durch den Abschlussprüfer.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung
vorzulegen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist im Anschluss
an die Tagesordnung unter Ziffer II. dieser Einberufung enthalten. Er ist Bestandteil dieser Einberufung zur ordentlichen
Hauptversammlung und ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/ |
zugänglich.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
zu billigen.
|
II. VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 Der Vergütungsbericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (die 'Gesellschaft') für das Geschäftsjahr 2021 (das 'Geschäftsjahr')
wurde im Einklang mit den Anforderungen des § 162 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
erstellt. Der Vergütungsbericht enthält individualisierte und ausführliche Angaben zu der den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern
des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 AktG sowie
zu den Mitgliedern des Vorstands gewährten und zugesagten Leistungen im Sinne des § 162 Abs. 2 AktG.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 3 AktG formell
geprüft. Neben dieser gesetzlich geforderten formellen Prüfung auf das Vorhandensein der nach dem Gesetz erforderlichen Angaben
wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer materiellen Prüfung der Angaben im Vergütungsbericht
beauftragt. Der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Rückblick auf das Geschäftsjahr Die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung honorierte die Leistung der Mitglieder des Vorstands der persönlich
haftenden Gesellschafterin im Geschäftsjahr bei der Erreichung der strategischen Ziele und setzte gleichzeitig - unter Berücksichtigung
der Interessen von Patienten, Aktionären, Mitarbeitern und weiteren Interessengruppen - wirksame Anreize zur langfristigen
Wertschöpfung der Gesellschaft. Die in diesem Vergütungsbericht ausgewiesene Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der
persönlich haftenden Gesellschafterin leistete damit einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung der Geschäftsstrategie
und zur langfristigen nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns.
Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft war auch im Geschäftsjahr durch die anhaltende Covid-19-Pandemie beeinflusst. Die
Covid-19-bedingte Übersterblichkeit unter den Patienten des Unternehmens wirkte sich negativ auf das organische Wachstum im
Geschäft mit Gesundheitsdienstleistungen, die Profitabilität, die Auslastung der Klinikinfrastruktur und angrenzende Geschäftsbereiche
aus. Gleichzeitig blieben durch die Pandemie verursachte zusätzliche Kosten auf hohem Niveau. Dazu zählten zum Beispiel Ausgaben
für persönliche Schutzausrüstung und höhere Personalkosten bei den Dialysebehandlungen. Diese Kosten waren im Jahr 2020 noch
zum großen Teil durch staatliche Ausgleichszahlungen, insbesondere im Rahmen des CARES-Gesetzes (Coronavirus Aid, Relief,
and Economic Security Act) in den USA, kompensiert worden. Im Geschäftsjahr hat das Unternehmen keine Unterstützungsleistungen
in vergleichbarer Höhe erhalten. Positive Effekte wie der gestiegene Anteil von Patienten mit Medicare Advantage-Versicherung
und eine leichte Erhöhung der Vergütung für Dialysebehandlungen in den USA konnten die Belastungen durch die Pandemie nur
teilweise ausgleichen. Der Konzernumsatz sank trotz der negativen Auswirkungen von Covid-19 im Vergleich zum Vorjahr lediglich
um 1 % (+2 % zu konstanten Wechselkursen) auf 17.619 Mio ?, das Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius
Medical Care AG & Co. KGaA entfällt) sank um 17 % (-14 % zu konstanten Wechselkursen) auf 969 Mio ? - beides im Rahmen der
Erwartungen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr.
Zielerreichung für die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr spiegelte sich in Abhängigkeit von der Funktion des jeweiligen Mitglieds des Vorstands
der persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Gesamtzielerreichung für die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr
von 73,45 % bis 97,57 % wider. Einzelheiten hierzu sind in dem Abschnitt 'Kurzfristige variable Vergütung - MBBP 2020+' dargestellt.
Zielerreichung für den mit dem Geschäftsjahr abgeschlossenen Bemessungszeitraum der mehrjährigen variablen Vergütung Mit Ablauf des Geschäftsjahres endete auch der Bemessungszeitraum der im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Zuteilung unter dem
Management Board Long Term Incentive Plan 2019 (MB LTIP 2019). Die jährlichen Zielwerte und Zielerreichungen für die Bemessungsperioden
2019, 2020 und 2021 stellten sich gemäß der folgenden Tabelle jeweils wie folgt dar:
Zielwerte und Zielerreichung für die Zuteilung 2019 unter dem MB LTIP 2019 |
Zielwerte |
Ist-Werte |
Zielerreichung | |
0 % |
100 % |
200 % |
Wie berichtet |
Anpas- sungen (1) |
Gemäß Planbedin- gungen |
Je Erfolgsziel |
Jährlich |
2019 | |
|
|
|
|
|
|
| |
Wachstum der Umsatzerlöse | <= 0 % |
= 7 % |
>= 16 % |
5,6 % |
(2,7 %) | 2,9 % |
41 % | | |
Wachstum des Konzernergebnisses | <= 0 % |
= 7 % |
>= 14 % |
(39,5 %) |
1,1 % | (38,4 %) |
0 % |
14 %
| |
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) | <= 7,7 % |
= 7,9 % |
>= 8,1 % |
6,1 % |
0,7 % | 6,8 % |
0 % | |
2020 | |
|
|
|
|
|
|
| |
Wachstum der Umsatzerlöse | <= 0 % |
= 7 % |
>= 16 % |
2,2 % |
3,1 % | 5,3 % |
75 % | | |
Wachstum des Konzernergebnisses | <= 0 % |
= 7 % |
>= 14 % |
(2,9 %) |
17,8 % | 14,9 % |
200 % |
92 %
| |
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) | <= 7,9 % |
= 8,1 % |
>= 8,3 % |
5,8 % |
1,7 % | 7,5 % |
0 % | |
2021 | |
|
|
|
|
|
|
| |
Wachstum der Umsatzerlöse | <= 0 % |
= 7 % |
>= 16 % |
(1,3 %) |
3,1 % | 1,8 % |
26 % | | |
Wachstum des Konzernergebnisses | <= 0 % |
= 7 % |
>= 14 % |
(16,8 %) |
2,4 % | (14,4 %) |
0 % |
9 %
| |
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) | <= 7,9 % |
= 8,1 % |
>= 8,3 % |
4,9 % |
0,6 % | 5,5 % |
0 % | |
Gesamtzielerreichung | |
|
|
|
|
| 38 % |
(1) Das Wachstum der Umsatzerlöse und das Wachstum des Konzernergebnisses wurden zu konstanten Wechselkursen ermittelt. Um eine
Vergleichbarkeit der Werte herzustellen, wurden die Zahlen, die für die Erreichung der Erfolgsziele Wachstum der Umsatzerlöse
und Wachstum des Konzernergebnisses für die Bemessungsperiode 2019 sowie für das Erfolgsziel ROIC für die Bemessungsperioden
2019, 2020 und 2021 heranzuziehen sind, um Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 bereinigt. Des Weiteren wurde eine rein buchwertbezogene
Wertberichtigung im Segment Lateinamerika für die Ermittlung der Zielerreichung der Bemessungsperiode 2020 nicht berücksichtigt.
Nähere Angaben zu der buchwertbezogenen Wertberichtigung finden sich im Abschnitt 'Finanzielle Erfolgsziele".
Die Auszahlung der hieraus resultierenden Vergütung erfolgt vorbehaltlich der weiteren Bedingungen des MB LTIP 2019 im Jahr
2023. Nähere Angaben hierzu werden sich im Einklang mit § 162 AktG im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 finden.
Struktur der Gesellschaft und Vergütung der Organe Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, die selbst keinen Vorstand hat, sondern eine persönlich haftende
Gesellschafterin, die Fresenius Medical Care Management AG (die 'persönlich haftende Gesellschafterin'), welche satzungsgemäß
die Geschäfte der Gesellschaft führt. Sowohl die Gesellschaft als auch die persönlich haftende Gesellschafterin haben jeweils
einen eigenen Aufsichtsrat, dessen jeweilige Tätigkeit im Einklang mit der Satzung der Gesellschaft bzw. der persönlich haftenden
Gesellschafterin vergütet wird. Nähere Angaben zur Corporate Governance der Gesellschaft finden sich in der Erklärung zur
Unternehmensführung der Gesellschaft, die auf den Internetseiten der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht wird. Der
Vergütungsbericht der Gesellschaft enthält vor diesem Hintergrund nicht nur Informationen über die Vergütung der persönlich
haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats der Gesellschaft, sondern auch über die Vergütung des Vorstands der persönlich
haftenden Gesellschafterin (der 'Vorstand') und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin.
Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält nach § 7 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft für die Übernahme der Geschäftsführung
der Gesellschaft und der hieraus resultierenden Haftung eine gewinn- und verlustunabhängige jährliche Vergütung in Höhe von
4 % ihres Grundkapitals. Das Grundkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin betrug im Geschäftsjahr 3 MIO ?. Die insoweit
im Geschäftsjahr geschuldete Vergütung betrug daher 120 TSD ?.
Daneben werden der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft sämtliche Auslagen im
Zusammenhang mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ersetzt. Hierzu gehört insbesondere die im Folgenden dargestellte
Vergütung ihrer Organmitglieder.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands Für die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
zuständig. Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin wird dabei von einem aus seiner Mitte gebildeten Personalausschuss,
dem Human Resources Committee, unterstützt, dem auch die Aufgaben eines Vergütungsausschusses obliegen. Das Human Resources
Committee setzte sich im Geschäftsjahr aus den Herren Stephan Sturm (Vorsitzender), Dr. Gerd Krick (stellvertretender Vorsitzender)
(bis 20. Mai 2021), Rolf A. Classon, William P. Johnston (bis 20. Mai 2021) und Dr. Dieter Schenk (seit 20. Mai 2021 auch
stellvertretender Vorsitzender) zusammen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden
Mitglieder des Vorstands. Die betragsmäßigen Angaben finden sich in dem Abschnitt 'Vergütungstabellen für die im Geschäftsjahr
amtierenden Mitglieder des Vorstands'.
Ausführungen zu Vergütungen früherer Mitglieder des Vorstands, einschließlich der entsprechenden betragsmäßigen Angaben, finden
sich in dem Abschnitt 'Vergütung für frühere Mitglieder des Vorstands'. Frühere Mitglieder des Vorstands im Sinne dieses Vergütungsberichts
sind solche, die vor Ablauf des Geschäftsjahres aus dem Vorstand ausgeschieden sind.
Für die Vergütung im Geschäftsjahr maßgebliche Vergütungssysteme Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr wurde im Einklang mit dem 'Vergütungssystem 2020+' festgesetzt,
das von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. August 2020 mit einer Mehrheit von mehr als 95 % der abgegebenen
Stimmen gebilligt worden war und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in den Dienstverträgen aller Mitglieder des Vorstands umgesetzt
worden ist. Die im Geschäftsjahr unter dem Regime des Vergütungssystems 2020+ gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile,
namentlich die feste Vergütung und die einjährige variable Vergütung, entsprechen dem Vergütungssystem 2020+.
Die Einzelheiten des Vergütungssystems 2020+ finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/ueber-uns/vorstand/verguetung
Die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems 2020+ sind darüber hinaus in diesem Vergütungsbericht in dem Abschnitt 'Das
Vergütungssystem 2020+' dargestellt.
Soweit den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr eine Vergütung ausbezahlt wurde, die auf einer mehrjährigen variablen
Vergütung beruht, namentlich auf einer aktienbasierten Vergütung mit Barausgleich, die in Geschäftsjahren vor der Geltung
des Vergütungssystems 2020+ zugeteilt wurde, oder soweit sie Aktienoptionen ausgeübt haben, die in Geschäftsjahren vor der
Geltung des Vergütungssystems 2020+ gewährt wurden, erfolgte dies jeweils im Einklang mit dem jeweils insoweit maßgeblichen,
von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in den Jahren 2010, 2011 und 2016 jeweils gebilligten Vergütungssystem.
Einzelheiten zu diesen jeweils mehrjährigen variablen Vergütungen sowie zu den Aktienoptionen finden sich in diesem Vergütungsbericht
in dem Abschnitt 'Variable Vergütungsbestandteile aus Zuteilungen vor dem Vergütungssystem 2020+'.
Überblick über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr Die den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung setzte sich aus festen sowie aus variablen
Bestandteilen zusammen:
- | einer festen Vergütung, bestehend aus einer Grundvergütung und Nebenleistungen, | - | einer einjährigen variablen Vergütung (kurzfristige variable Vergütung) sowie | - | einer mehrjährigen variablen Vergütung, bestehend aus Zahlungen aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, die in früheren
Geschäftsjahren zugeteilt worden waren.
|
Daneben haben einzelne Mitglieder des Vorstands Aktienoptionen ausgeübt, die in früheren Geschäftsjahren gewährt worden waren.
Zahlungen aus dem unter dem Vergütungssystem 2020+ vorgesehenen mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteil, dem Management
Board Long Term Incentive Plan 2020 (MB LTIP 2020), sind erstmals im Jahr 2023 möglich. Die Zuflüsse sind in Aktien der Gesellschaft
zu investieren, die für mindestens ein Jahr zu halten sind. Über die entsprechenden Beträge verfügen können die Mitglieder
des Vorstands mithin nicht vor dem Jahr 2024.
Horizontaler und vertikaler Vergütungsvergleich Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin berücksichtigt bei der Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen
Mitglieder des Vorstands die unterschiedlichen Funktionen und Verantwortungsbereiche innerhalb des Vorstands sowie die wirtschaftliche
Lage der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin berücksichtigt weiterhin, dass die Gesamtvergütung
auch im Hinblick auf die relevante Marktpraxis und Vergütungsvergleiche angemessen sein sollte; hierfür zieht er die Ergebnisse
der Prüfung der Vergütung auf vertikaler und auf horizontaler Ebene sowie externe Vergleichsdaten heran. Bei der mit den einzelnen
Mitgliedern des Vorstands vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung wird darüber hinaus berücksichtigt, dass die Bindung der
Mitglieder des Vorstands an die Gesellschaft bzw. die Gewinnung neuer potenzieller Talente für den Vorstand im Interesse der
Gesellschaft liegt.
Um die Angemessenheit des Vergütungssystems und der individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands zu beurteilen, führt
der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Prüfung der jeweiligen Höhe und Struktur der Vergütung mittels
eines Horizontalvergleichs durch. Die jeweilige Höhe der Ziel-Gesamtdirektvergütung (Grundvergütung sowie der Zielbetrag für
die kurzfristige variable Vergütung und der Zuteilungsbetrag im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung) und der ihr
zugrunde liegenden Vergütungsbestandteile, die mit den einzelnen Mitgliedern des Vorstands vertraglich vereinbart werden,
werden mit den Vergütungsmarktdaten von Unternehmen in einem vergleichbaren Sektor und mit einer vergleichbaren Größe und
Länderabdeckung verglichen. Darüber hinaus werden die Grundvergütung sowie die Zielbeträge der variablen Vergütungsbestandteile
der Mitglieder des Vorstands mit denen von Unternehmen einer relevanten Vergleichsgruppe (dazu zählen DAX-Unternehmen sowie
US-Unternehmen in einem vergleichbaren Sektor und mit einer vergleichbaren Größe) verglichen. Für das Geschäftsjahr wurden
die Unternehmen des DAX in der Zusammensetzung vom 31. Dezember 2020 sowie - in Abhängigkeit von den konkreten Aufgaben des
jeweiligen Vorstandsmitglieds - die folgenden, in den USA börsennotierten Unternehmen herangezogen: Anthem Inc., Baxter International
Inc., Boston Scientific Corporation, Cigna Corporation, CVS Health Corporation, DaVita Inc., Encompass Health Corporation,
Humana Inc., McKesson Corporation, Medtronic plc und UnitedHealth Group Incorporated.
Bei der Festlegung des Vergütungssystems und der Vergütung der Mitglieder des Vorstands führt der Aufsichtsrat der persönlich
haftenden Gesellschafterin ferner auch einen Vertikalvergleich durch, in dessen Rahmen er die Höhe der Vergütung der Mitarbeiter
der Gesellschaft berücksichtigt. Für das Geschäftsjahr wurde im Einklang mit dem Vergütungssystem 2020+ das Verhältnis zwischen
der durchschnittlichen Vergütung des Vorstands und der durchschnittlichen Vergütung der oberen Führungsebene des Konzerns
der Gesellschaft in Deutschland ermittelt. Unter 'oberer Führungsebene des Konzerns der Gesellschaft in Deutschland' wurden
alle Mitarbeiter zusammengefasst, die mindestens die Position des 'Vice President' innehaben und an ein Mitglied des Vorstands
berichten. Des Weiteren wurde das Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Vergütung des Vorstands, der Mitarbeiter des
Konzerns der Gesellschaft in Deutschland und der Mitarbeiter des Konzerns der Gesellschaft weltweit ermittelt und, soweit
möglich, mit dem entsprechenden Verhältnis bei DAX-Unternehmen verglichen. Im Rahmen des Vertikalvergleichs berücksichtigte
der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin auch die zeitliche Entwicklung der Vergütungshöhen.
Das Vergütungssystem 2020+ Die Grundsätze und Bestandteile des Vergütungssystems 2020+ und die Vergütungsstruktur sowie die Begrenzungsmöglichkeiten
und die Maximalvergütung unter dem Vergütungssystem 2020+ werden im Folgenden näher dargestellt.
Grundsätze des Vergütungssystems 2020+ Zielsetzung des Vergütungssystems 2020+ ist es, die Mitglieder des Vorstands an einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung
des Unternehmens entsprechend ihren Aufgaben und Leistungen sowie an den Erfolgen bei der Gestaltung der wirtschaftlichen
und finanziellen Lage des Unternehmens unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds angemessen teilhaben zu lassen und einen
signifikanten Beitrag zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Geschäftsstrategie zu leisten.
Das Vergütungssystem 2020+ basiert auf den folgenden Grundsätzen:
Bestandteile des Vergütungssystems 2020+
Die nachstehende Abbildung zeigt die Vergütungsbestandteile und weiteren Gestaltungselemente des Vergütungssystems 2020+,
die im Folgenden näher beschrieben werden.
Vergütungsstruktur unter dem Vergütungssystem 2020+
Die Vergütungsstruktur der Ziel-Gesamtdirektvergütung für ein volles Geschäftsjahr setzt sich zu 29?% aus Grundvergütung,
zu 31?% aus der kurzfristigen variablen Vergütung und zu 40?% aus der langfristigen variablen Vergütung zusammen.
Die Vergütung des Vorstands ist durch einen Anteil erfolgsbezogener variabler Vergütungsbestandteile von 71 % an der Ziel-Gesamtdirektvergütung
in ihrer Gesamtheit leistungsorientiert. Die Vergütung des Vorstands ist durch einen Anteil von 40?% bei der langfristigen
variablen Vergütung (56?% der variablen Vergütungsbestandteile) ferner darauf ausgerichtet, eine nachhaltige und langfristige
Unternehmensentwicklung zu fördern.
Begrenzungsmöglichkeiten und Maximalvergütung Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands ist unter dem Vergütungssystem 2020+ zum einen durch Begrenzungen für jeden
variablen Vergütungsbestandteil und zum anderen durch eine Maximalvergütung limitiert.
Die Zielerreichung und die Auszahlung für die kurzfristige variable Vergütung sind auf 120 % des jeweiligen Zielbetrags für
die kurzfristige variable Vergütung begrenzt. Bei der langfristigen variablen Vergütung ist bei jeder Zuteilung die Begrenzung
(Cap) der Zielerreichung auf 200 % festgesetzt. Außerdem sind die Zuflüsse für jede Zuteilung im Rahmen der langfristigen
variablen Vergütung auf 400 % des Zuteilungsbetrags begrenzt; hierdurch wird auch die Möglichkeit, in dem jeweiligen Erdienungszeitraum
von der Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft zu profitieren, begrenzt. Auch hat der Aufsichtsrat der persönlich haftenden
Gesellschafterin für außerordentliche Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit für die variablen Vergütungsbestandteile vereinbart.
Das Vergütungssystem 2020+ sieht für jedes Mitglied des Vorstands eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung
(Maximalvergütung) vor. Durch die Maximalvergütung sind die Auszahlungen und Zuflüsse begrenzt, die ein Mitglied des Vorstands
als Vergütung aus Festsetzungen oder Zuteilungen für ein Geschäftsjahr erhalten kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung
oder des Zuflusses. Die Maximalvergütung berücksichtigt alle Auszahlungen und Zuflüsse der festen sowie variablen Vergütungsbestandteile
sowie den dem jeweiligen Geschäftsjahr zurechenbaren Versorgungsaufwand der etwaig erteilten Versorgungszusage. Die Maximalvergütung
für jedes Mitglied des Vorstands kann jeweils geringer sein als die Summe der potenziell erreichbaren Auszahlungen aus den
für ein Geschäftsjahr festgesetzten oder zugeteilten einzelnen Vergütungsbestandteilen.
Die Maximalvergütung wird auf der Grundlage der Währung der im Dienstvertrag des jeweiligen Mitglieds des Vorstands angegebenen
Grundvergütung festgelegt und beträgt 12.000 TSD ? bzw. 13.434 TSD US$ für den Vorstandsvorsitzenden, 9.500 TSD ? bzw. 10.635
TSD US$ für den Vorstand für die Region Nordamerika sowie 7.000 TSD ? bzw. 7.836 TSD US$ für alle anderen gegenwärtigen Vorstandsfunktionen.
Die Einhaltung der Maximalvergütung kann erstmals für das Jahr 2020 im Jahr 2023 überprüft werden, wenn der Erdienungszeitraum
der im Jahr 2020 zugeteilten langfristigen variablen Vergütung abgelaufen ist und der insoweit zur Auszahlung anstehende Betrag
feststeht.
Die Begrenzungen (Caps) und die Maximalvergütung unter dem Vergütungssystem 2020+ sind in der folgenden Grafik dargestellt:
(1) Short-Term Incentive (STI) = kurzfristige variable Vergütung
(2) Long-Term Incentive (LTI) = langfristige variable Vergütung
Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
Die Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr wird im Folgenden näher dargestellt.
Tabellarische Übersichten über die jeweilige Gesamtvergütung finden sich für die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des
Vorstands in dem Abschnitt 'Vergütungstabellen für die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands' und für die
vor dem Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands in dem Abschnitt 'Vergütung für frühere Mitglieder
des Vorstands'.
Feste Vergütungsbestandteile Die Mitglieder des Vorstands erhalten als feste Vergütungsbestandteile eine Grundvergütung und Nebenleistungen.
Die den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage ihrer Dienstverträge gewährten oder geschuldeten Nebenleistungen bestanden
im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Privatnutzung von Firmen-PKW, Sonderzahlungen wie die Zahlung von Schulgeld, Wohn-,
Miet- und Umzugskosten, Erstattung von Honoraren zur Erstellung von Einkommensteuerunterlagen, Gebührenerstattungen, Zuschüssen
zur Rentenversicherung (mit Ausnahme der hier dargestellten Versorgungszusagen), Zuschüssen zur Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung
oder anderen Versicherungen sowie Steuerausgleichszahlungen infolge unterschiedlicher Steuersätze in Deutschland und gegebenenfalls
dem Land, in dem das Mitglied des Vorstands persönlich steuerpflichtig ist. Einzelheiten zu den Steuerausgleichszahlungen
werden in dem Abschnitt 'Sonstige Angaben' näher erläutert.
Daneben ist einzelnen Mitgliedern des Vorstands eine einzelvertragliche, leistungsorientierte Versorgungszusage erteilt worden.
Zahlungen aus Versorgungszusagen sind erst mit Eintritt des Versorgungsfalls fällig. Den im Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern
des Vorstands wurden im Geschäftsjahr Zahlungen aus Versorgungszusagen weder gewährt noch geschuldet. Die Versorgungszusagen
werden in dem Abschnitt 'Versorgungszusagen' dargestellt.
Variable Vergütungsbestandteile Die variablen Vergütungsbestandteile unter dem Vergütungssystem 2020+ beinhalten einen kurzfristigen und einen langfristigen
variablen Vergütungsbestandteil, in dessen Rahmen das Halten von Aktien verpflichtend vorgesehen ist. Zuflüsse aus diesem
langfristigen variablen Vergütungsbestandteil sind erstmals im Jahr 2023 möglich und in Aktien der Gesellschaft zu investieren,
die für mindestens ein Jahr zu halten sind.
Daneben haben einzelne Mitglieder des Vorstands für ihre Vorstandstätigkeit eine langfristige variable Vergütung aus noch
ausstehenden, in früheren Geschäftsjahren unter einem der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vergütungssysteme zugeteilten
Vergütungsbestandteilen erhalten. Des Weiteren haben einzelne Mitglieder des Vorstands Aktienoptionen ausgeübt, die in früheren
Geschäftsjahren gewährt worden waren. Nähere Angaben hierzu finden sich in dem Abschnitt 'Variable Vergütungsbestandteile
aus Zuteilungen vor dem Vergütungssystem 2020+'.
Variable Vergütungsbestandteile unter dem Vergütungssystem 2020+ Die unter dem Vergütungssystem 2020+ für die Tätigkeit im Geschäftsjahr anwendbaren variablen Vergütungsbestandteile sind
in der folgenden Übersicht dargestellt:
Kurzfristige variable Vergütung
- MBBP 2020+
Den Mitgliedern des Vorstands steht nach Maßgabe des Vergütungssystems 2020+ eine kurzfristige variable Vergütung unter dem
Fresenius Medical Care Management Board Bonus Plan 2020+ (MBBP 2020+) zu, die zu einer Barzahlung führen kann. Die kurzfristige
variable Vergütung belohnt die Mitglieder des Vorstands für den Erfolg der Gesellschaft in einem betreffenden Geschäftsjahr.
Die kurzfristige variable Vergütung ist an die Erreichung von drei finanziellen Erfolgszielen und einem nicht-finanziellen
Erfolgsziel gekoppelt.
Der jedem Mitglied des Vorstands zuzuteilende Zielbetrag für die kurzfristige variable Vergütung (der Betrag, der bei einem
Zielerreichungsgrad von 100 % ausbezahlt wird) beträgt 105 % (Multiplikator von 1,05) der jeweiligen Grundvergütung eines
Mitglieds des Vorstands.
Funktionsweise Die Funktionsweise des MBBP 2020+ ist in der folgenden Grafik dargestellt:
Die kurzfristige variable Vergütung wird anhand der Erreichung von vier Erfolgszielen bemessen: 20 % beziehen sich auf die
Umsatzerlöse, 20 % auf das Operative Ergebnis, 40 % auf das Konzernergebnis und 20 % auf die Erreichung konkreter und messbarer
Nachhaltigkeitskriterien.
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin legt für jedes Erfolgsziel die konkreten Zielwerte fest, die zu
einer Zielerreichung von 0 % (Untergrenze), 100 % und 120 % (Begrenzung bzw. Cap) führen.
Für jedes Erfolgsziel gilt: Wird die Untergrenze für einen Zielwert nicht überschritten, liegt eine Zielerreichung von 0 %
vor. Wird der obere Zielwert erreicht oder überschritten, liegt eine Zielerreichung von 120 % vor (Begrenzung (Cap)). Liegen
die erreichten finanziellen Kennzahlen oder die erreichte Gesamtpunktzahl des Nachhaltigkeitsziels zwischen den jeweiligen
Zielwerten für eine Zielerreichung von 0 % bis 50 %, 50 % bis 100 % oder 100 % bis 120 %, wird die jeweilige Zielerreichung
durch lineare Interpolation ermittelt.
Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt in dem Jahr, das auf das Jahr der Zielerreichung folgt. Bezug zur Strategie Die finanziellen Erfolgsziele spiegeln Steuerungsgrößen der Gesellschaft wider und unterstützen die Strategie der Gesellschaft
zur Erzielung eines nachhaltigen und rentablen Wachstums. Das nicht-finanzielle Erfolgsziel bekräftigt das Engagement der
Gesellschaft für die Umsetzung ihres globalen Nachhaltigkeitsprogramms.
Finanzielle Erfolgsziele
Durch die Messung der Erfolgsziele auf Konzernebene und - in Abhängigkeit von der Funktion des jeweiligen Vorstandsmitglieds
- auf regionaler Ebene werden der finanzielle Erfolg sowohl der einzelnen regionalen Bereiche als auch des Konzerns (global)
abgebildet.
Messung der finanziellen Erfolgsziele nach den Funktionen der Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglied |
Funktion |
Umsatzerlöse und Operatives Ergebnis |
Konzernergebnis | Rice Powell |
Vorstandsvorsitzender |
Global |
Global | Helen Giza |
Finanzvorstand |
Global |
Global | Franklin W. Maddux, MD |
Globaler Medizinischer Leiter |
Global |
Global | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
Vorstand für die Region Europa, Naher Osten, Afrika (EMEA) |
Regional (EMEA) |
Global | Dr. Olaf Schermeier |
Vorstand für Forschung und Entwicklung |
Global |
Global | William Valle |
Vorstand für die Region Nordamerika (NA) |
Regional (NA) |
Global | Kent Wanzek |
Vorstand für Produktion, Qualität und Logistik |
Global |
Global | Harry de Wit |
Vorstand für die Region Asien-Pazifik (AP) |
Regional (AP) |
Global |
Die folgenden Tabellen zeigen die für die finanziellen Ziele im Geschäftsjahr und im Vorjahr angewendeten Zielwerte sowie
deren Erreichung; für das Vorjahr werden diese Angaben als zusätzliche Information auf freiwilliger Basis gemacht.
Zielwerte und Zielerreichung im Geschäftsjahr |
Zielwerte |
Ist-Werte |
Ziel- erreichung | |
0 % |
50 % |
100 % |
120 % |
Wie berichtet |
Anpas- sungen (1) | Gemäß Planbedin- gungen | | | in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in % |
Umsatzerlöse | |
|
|
|
|
|
|
| |
Konzern | <= 15.837 |
= 16.717 |
= 17.597 |
>= 17.949 |
17.619 |
(553) | 17.066 |
69,82 | |
NA | <= 10.957 |
= 11.566 |
= 12.175 |
>= 12.418 |
12.088 |
(465) | 11.623 |
54,70 | |
EMEA | <= 2.474 |
= 2.611 |
= 2.748 |
>= 2.803 |
2.765 |
(21) | 2.744 |
98,47 | |
AP | <= 1.774 |
= 1.873 |
= 1.971 |
>= 2.011 |
2.010 |
(32) | 1.978 |
103,58 |
Operatives Ergebnis | |
|
|
|
|
|
|
| |
Konzern | <= 1.601 |
= 1.801 |
= 2.001 |
>= 2.081 |
1.852 |
(2) | 1.850 |
62,29 | |
NA | <= 1.430 |
= 1.609 |
= 1.788 |
>= 1.859 |
1.644 |
(41) | 1.603 |
48,28 | |
EMEA | <= 259 |
= 291 |
= 324 |
>= 337 |
309 |
14 | 323 |
98,76 | |
AP | <= 268 |
= 302 |
= 336 |
>= 349 |
350 |
(1) | 349 |
119,99 |
Konzernergebnis | < 938 |
= 938 |
= 1.042 |
>= 1.125 |
969 |
15 | 984 |
72,14 |
(1) Gemäß Planbedingungen wurden die Zielwerte zu budgetierten Wechselkursen festgesetzt, weshalb auch die Finanzkennzahlen,
die den Zielerreichungen zugrunde liegen, zu budgetierten Wechselkursen ermittelt wurden. Die den Zielerreichungen zugrunde
liegenden Finanzkennzahlen wurden im Einklang mit den Planbedingungen um in Zusammenhang mit dem Programm FME25 stehende Kosten
und Einsparungen bereinigt, soweit diese nicht bereits in den Zielwerten enthalten waren.
Zielwerte und Zielerreichung im Jahr 2020 |
Zielwerte |
Ist-Werte |
Ziel- erreichung | |
0 % |
50 % |
100 % |
120 % |
Wie berichtet |
Anpas- sungen (1) | Gemäß Planbedin- gungen | | | in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in MIO ? |
in % |
Umsatzerlöse | |
|
|
|
|
|
|
| |
Konzern | <= 17.477 |
= 18.179 |
= 18.880 |
>= 19.229 |
17.859 |
536 | 18.395 |
65,44 | |
NA | <= 12.195 |
= 12.682 |
= 13.168 |
>= 13.412 |
12.478 |
254 | 12.732 |
55,14 | |
EMEA | <= 2.693 |
= 2.751 |
= 2.809 |
>= 2.863 |
2.763 |
77 | 2.840 |
111,55 | |
AP | <= 1.859 |
= 1.922 |
= 1.985 |
>= 2.023 |
1.894 |
29 | 1.923 |
50,68 |
Operatives Ergebnis | |
|
|
|
|
|
|
| |
Konzern | <= 2.444 |
= 2.489 |
= 2.533 |
>= 2.572 |
2.304 |
215 | 2.519 |
83,88 | |
NA | <= 1.989 |
= 2.021 |
= 2.053 |
>= 2.080 |
2.120 |
10 | 2.130 |
120,00 | |
EMEA | <= 389 |
= 396 |
= 402 |
>= 407 |
412 |
7 | 419 |
120,00 | |
AP | <= 325 |
= 330 |
= 335 |
>= 340 |
344 |
1 | 345 |
120,00 |
Konzernergebnis | <= 1.285 |
= 1.317 |
= 1.349 |
>= 1.377 |
1.164 |
185 | 1.349 |
98,86 |
(1) Gemäß Planbedingungen wurden die Zielwerte zu konstanten Wechselkursen festgesetzt, weshalb auch die Finanzkennzahlen, die
den Zielerreichungen zugrunde liegen, zu konstanten Wechselkursen ermittelt wurden. Die den Zielerreichungen zugrunde liegenden
Finanzkennzahlen wurden im Einklang mit den Planbedingungen um Effekte bestimmter Akquisitionen und Desinvestitionen bereinigt.
Des Weiteren wurde eine rein buchwertbezogene Wertberichtigung im Segment Lateinamerika für die Ermittlung der Zielerreichung
nicht berücksichtigt.
Wie im Vergütungsbericht 2020 der Gesellschaft bereits berichtet, wurde für das Jahr 2020 eine den Firmenwert und die Markennamen
im Segment Lateinamerika betreffende Wertberichtigung in Höhe von 194.468 TSD ? erfasst, die auf den gesamtwirtschaftlichen
Abschwung in mehreren Staaten im Segment Lateinamerika und den daraus resultierenden Anstieg der Risikoprämien zurückzuführen
ist. Um insbesondere die Vergleichbarkeit der den Erfolgszielen zugrundeliegenden Finanzkennzahlen zur operativen Leistung
der Gesellschaft sicherzustellen und die tatsächliche Leistung der Mitglieder des Vorstands angemessen zu würdigen, hat der
Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen, die in Rede stehende, rein buchwertbezogene Wertberichtigung
im Segment Lateinamerika bei der Ermittlung der relevanten Zielerreichung für die kurzfristige variable Vergütung für das
Jahr 2020 unberücksichtigt zu lassen.
Nachhaltigkeitsziel Neben den finanziellen Erfolgszielen wurde mit dem Vergütungssystem 2020+ Nachhaltigkeit als nicht-finanzielles Erfolgsziel
in der kurzfristigen variablen Vergütung verankert. Dieses Erfolgsziel bekräftigt das Engagement der Gesellschaft für die
Umsetzung ihres globalen Nachhaltigkeitsprogramms. Ihm liegt ein qualitativ messbares Nachhaltigkeitsziel zugrunde, welches
sich auf verschiedene Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) bezieht.
Die Erreichung des Nachhaltigkeitsziels wird auf Konzernebene gemessen, um eine enge Zusammenarbeit zwischen den Geschäftssegmenten
der Gesellschaft im Bereich Nachhaltigkeit sicherzustellen. Zu diesem Zweck wurden acht wesentliche Nachhaltigkeitsbereiche
festgelegt: Verantwortung für unsere Patienten sowie für unsere Mitarbeiter, Bekämpfung von Bestechung und Korruption, Datenschutz
und -sicherheit, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte, Lieferkette, Umweltschutz sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Der Fortschritt in jedem dieser Nachhaltigkeitsbereiche wird an dem Grad der Umsetzung der folgenden vordefinierten Managementkonzepte
beurteilt: Strategie, Ziele und Vorgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten, Abdeckung, Berichterstattung und Kommunikation,
Ergebnisse und Fortschritt sowie Leitlinien, Richtlinien und Schulungen. Aus den acht Nachhaltigkeitsbereichen und jeweils
sieben Managementkonzepten ergeben sich 56 Nachhaltigkeitskriterien.
Der jährliche Fortschritt der Umsetzung in diesen Nachhaltigkeitskriterien wird für den Zeitraum von 2020 bis 2022 anhand
eines Kontroll- und Berechnungsmodells in zwei Schritten gemessen. Weitere Informationen hierzu finden sich in der nichtfinanziellen
Berichterstattung des Unternehmens.
Innerhalb des Kontroll- und Berechnungsmodells wird der Grad der Umsetzung in diesen Nachhaltigkeitskriterien in einem ersten
Schritt anhand eines vordefinierten Fragenkatalogs evaluiert. Bei jeder Frage können in Abhängigkeit von dem Grad der Umsetzung
0 Punkte, 0,25 Punkte, 0,5 Punkte, 0,75 Punkte oder 1 Punkt erreicht werden. Auf der Basis der Evaluierung des Fragenkatalogs
wird in einem zweiten Schritt die Punktzahl für jedes Nachhaltigkeitskriterium ermittelt. Die Punktzahl für jedes Nachhaltigkeitskriterium
kann hierbei ebenfalls 0 Punkte, 0,25 Punkte, 0,5 Punkte, 0,75 Punkte oder 1 Punkt betragen. Zur Berechnung der erreichten
Punktzahl für jedes Nachhaltigkeitskriterium wird jeweils der Durchschnitt der Punktzahl über die Anzahl der Fragen pro Nachhaltigkeitskriterium
gebildet. Falls der so gebildete Durchschnitt von den vorgenannten Punktzahlen abweicht, wird jeweils auf die nächstkleinere
Punktzahl abgerundet. So würde z. B. eine Punktzahl von 0,45 Punkten zu einer Erreichung von 0,25 Punkten für ein Nachhaltigkeitskriterium
führen.
Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl des Nachhaltigkeitsziels wird die Summe der erreichten Punkte der 56 Nachhaltigkeitskriterien
gebildet. Die für das Geschäftsjahr und für das Jahr 2020 vom Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin festgelegten
Zielwerte sowie die Zielerreichung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Nachhaltigkeitsziel |
Zielwerte |
Zielerreichung | |
0 % |
100 % |
120 % |
Absolut |
Relativ | Jahr |
in Punkten |
in Punkten |
in Punkten |
in Punkten |
in % |
2021 | <= 18,00 |
= 28,00 |
>= 34,00 |
40,25 |
120,00 |
2020 | <= 10,75 |
= 18,00 |
>= 20,00 |
24,50 |
120,00 |
Gesamtzielerreichung Der Grad der Gesamtzielerreichung bei der kurzfristigen variablen Vergütung wird anhand des gewichteten arithmetischen Mittels
der jeweiligen Zielerreichungen der einzelnen Erfolgsziele bestimmt. Der endgültige Betrag der kurzfristigen variablen Vergütung
ergibt sich, indem der Grad der jeweiligen Gesamtzielerreichung mit den Zielbeträgen der kurzfristigen variablen Vergütung
multipliziert wird, und wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
in bar an das entsprechende Mitglied des Vorstands ausbezahlt. Da die Gesamtzielerreichung auf höchstens 120 % begrenzt ist,
ist auch der Auszahlungsbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung auf höchstens 120 % des jeweiligen Zielbetrags begrenzt.
Die folgende Tabelle zeigt die Zielerreichung pro Erfolgsziel und die Gesamtzielerreichung der einzelnen Vorstandsmitglieder
für das Geschäftsjahr:
Gesamtzielerreichung im Geschäftsjahr in % |
Zielerreichung | | |
Umsatzerlöse |
Operatives Ergebnis |
Konzern- ergebnis |
Nachhaltig- keitsziel |
Gesamtziel- erreichung | Rice Powell |
69,82 |
62,29 |
72,14 |
120,00 |
79,28 | Helen Giza |
69,82 |
62,29 |
72,14 |
120,00 |
79,28 | Franklin W. Maddux, MD |
69,82 |
62,29 |
72,14 |
120,00 |
79,28 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
98,47 |
98,76 |
72,14 |
120,00 |
92,30 | Dr. Olaf Schermeier |
69,82 |
62,29 |
72,14 |
120,00 |
79,28 | William Valle |
54,70 |
48,28 |
72,14 |
120,00 |
73,45 | Kent Wanzek |
69,82 |
62,29 |
72,14 |
120,00 |
79,28 | Harry de Wit |
103,58 |
119,99 |
72,14 |
120,00 |
97,57 |
Die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Jahr 2022 aufgrund dieser Gesamtzielerreichung für das Geschäftsjahr auszuzahlenden
Beträge ergeben sich unter Berücksichtigung des Zielbetrags (Grundgehalt mal Multiplikator) und unter Einhaltung der Begrenzung
(Cap) wie in der folgenden Tabelle dargestellt:
Im Jahr 2022 für die Leistung im Geschäftsjahr auszuzahlende Beträge in TSD ? |
Grundgehalt |
Multiplikator |
Zielbetrag |
Cap (120%) |
Gesamtziel- erreichung |
Auszah- lungsbetrag | Rice Powell (1) |
1.708 |
1,05 |
1.793 |
2.152 |
79,28 % |
1.422 | Helen Giza |
855 |
1,05 |
898 |
1.078 |
79,28 % |
712 | Franklin W. Maddux, MD (1) |
778 |
1,05 |
817 |
980 |
79,28 % |
648 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
920 |
1,05 |
966 |
1.159 |
92,30 % |
892 | Dr. Olaf Schermeier |
830 |
1,05 |
872 |
1.046 |
79,28 % |
691 | William Valle (1) |
1.319 |
1,05 |
1.385 |
1.662 |
73,45 % |
1.017 | Kent Wanzek (1) |
791 |
1,05 |
831 |
997 |
79,28 % |
658 | Harry de Wit |
760 |
1,05 |
798 |
958 |
97,57 % |
779 |
(1) Hinsichtlich der ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen der Herren Rice Powell, Franklin W.
Maddux MD, William Valle und Kent Wanzek in US-Dollar vereinbart sind und die Beträge Wechselkursschwankungen unterliegen.
Die Umrechnung der US-Dollar-Beträge erfolgte mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.
Die folgende Tabelle zeigt als zusätzliche Information auf freiwilliger Basis die Zielerreichung pro Erfolgsziel und die Gesamtzielerreichung
der einzelnen Vorstandsmitglieder für das Jahr 2020:
Gesamtzielerreichung im Jahr 2020 in % |
Zielerreichung | | |
Umsatzerlöse |
Operatives Ergebnis |
Konzern- ergebnis |
Nachhaltig- keitsziel |
Gesamtziel- erreichung | Rice Powell |
65,44 |
83,88 |
98,86 |
120,00 |
93,41 | Helen Giza |
65,44 |
83,88 |
98,86 |
120,00 |
93,41 | Franklin W. Maddux, MD |
65,44 |
83,88 |
98,86 |
120,00 |
93,41 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
111,55 |
120,00 |
98,86 |
120,00 |
109,85 | Dr. Olaf Schermeier |
65,44 |
83,88 |
98,86 |
120,00 |
93,41 | William Valle |
55,14 |
120,00 |
98,86 |
120,00 |
98,57 | Kent Wanzek |
65,44 |
83,88 |
98,86 |
120,00 |
93,41 | Harry de Wit |
50,68 |
120,00 |
98,86 |
120,00 |
97,68 |
Die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr aufgrund dieser Gesamtzielerreichung für das Jahr 2020 ausbezahlten
Beträge ergeben sich unter Berücksichtigung des Zielbetrags (Grundgehalt mal Multiplikator) und unter Einhaltung der Begrenzung
(Cap) wie in der folgenden Tabelle dargestellt und werden als zusätzliche Information auf freiwilliger Basis angegeben:
Im Geschäftsjahr für die Leistung im Jahr 2020 ausbezahlte Beträge in TSD ? |
Grundgehalt |
Multiplikator |
Zielbetrag |
Cap (120%) |
Gesamtziel- erreichung |
Auszah- lungsbetrag | Rice Powell (1) |
1.769 |
1,05 |
1.857 |
2.228 |
93,41 % |
1.734 | Helen Giza |
855 |
1,05 |
898 |
1.078 |
93,41 % |
839 | Franklin W. Maddux, MD (1) |
805 |
1,05 |
845 |
1.014 |
93,41 % |
790 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
910 |
1,05 |
956 |
1.147 |
109,85 % |
1.050 | Dr. Olaf Schermeier |
725 |
1,05 |
761 |
913 |
93,41 % |
711 | William Valle (1) |
1.366 |
1,05 |
1.434 |
1.721 |
98,57 % |
1.414 | Kent Wanzek (1) |
792 |
1,05 |
832 |
998 |
93,41 % |
777 | Harry de Wit |
735 |
1,05 |
772 |
926 |
97,68 % |
754 |
(1) Hinsichtlich der ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen der Herren Rice Powell, Franklin W.
Maddux MD, William Valle und Kent Wanzek in US-Dollar vereinbart sind und die Beträge Wechselkursschwankungen unterliegen.
Die Umrechnung der US-Dollar-Beträge erfolgte mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.
Langfristige variable Vergütung - MB LTIP 2020 Als langfristige variable Vergütung wurden den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage des Vergütungssystems 2020+ im
Geschäftsjahr im Rahmen des MB LTIP 2020 sogenannte Performance Shares zugeteilt.
Die den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des MB LTIP 2020 zugeteilten Performance Shares sind nicht durch Eigenkapital
hinterlegte, virtuelle Vergütungsinstrumente mit Barausgleich und einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Zuflüsse aus den
Performance Shares hängen von der Erreichung von drei gleich gewichteten Erfolgszielen und ferner von der Entwicklung des
Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft ab. Die Zuflüsse aus den Performance Shares (nach Steuern und Abgaben) werden an ein
Kreditinstitut überwiesen, das sie zum Kauf von Aktien der Gesellschaft an der Börse verwendet. Die derart erworbenen Aktien
unterliegen einer Haltedauer von mindestens einem Jahr. Die Mitglieder des Vorstands können daher erst nach einem Zeitraum
von mindestens vier Jahren über diese langfristige variable Vergütung verfügen.
Der Zuteilungsbetrag für die Performance Shares entspricht 135 % (Multiplikator von 1,35) der jeweiligen Grundvergütung des
jeweiligen Mitglieds des Vorstands.
Um die dem jeweiligen Mitglied des Vorstands zuzuteilende Anzahl von Performance Shares zu ermitteln, wird der jeweilige Zuteilungsbetrag
durch den Wert je Performance Share geteilt. Der Wert je Performance Share wird gemäß IFRS 2 und unter Berücksichtigung des
Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen vor dem jeweiligen Zuteilungstag
ermittelt. Die Anzahl der von den einzelnen Mitgliedern des Vorstands erdienten Performance Shares ist von der Erreichung
der Erfolgsziele abhängig.
Funktionsweise Die Funktionsweise des MB LTIP 2020 ist in der folgenden Grafik dargestellt:
Das Wachstum der Umsatzerlöse und das Wachstum des Konzernergebnisses werden zu konstanten Wechselkursen ermittelt. Die den
finanziellen Erfolgszielen zugrunde liegenden Finanzkennzahlen können um bestimmte Effekte, wie etwa Effekte bestimmter Akquisitionen
und Desinvestitionen sowie Änderungen der IFRS-Rechnungslegungsstandards, bereinigt werden, um die Vergleichbarkeit dieser
Finanzkennzahlen zur operativen Leistung sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin legt für jedes Erfolgsziel die konkreten Zielwerte fest, die zu
einer Zielerreichung von 0 % (Untergrenze), 100 % und 200 % (Begrenzung bzw. Cap) führen.
Für jedes Erfolgsziel gilt: Wird die Untergrenze für einen Zielwert nicht überschritten, liegt eine Zielerreichung von 0 %
vor. Wird der obere Zielwert erreicht oder überschritten, liegt eine Zielerreichung von 200 % (Begrenzung (Cap)) vor. Liegen
die erreichten Finanzkennzahlen zwischen den jeweiligen Zielwerten für eine Zielerreichung von 0 % und 100 % oder 100 % und
200 %, wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation ermittelt. Für jedes Erfolgsziel wird die Zielerreichung jährlich
bestimmt. Die drei Erfolgsziele werden gleich gewichtet, um die jährliche Zielerreichung zu bestimmen. Nach Ablauf des dreijährigen
Bemessungszeitraums bestimmt der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin die Gesamtzielerreichung. Hierfür
wird der Durchschnitt der jährlichen Zielerreichungen in dem dreijährigen Bemessungszeitraum gebildet.
Die Anzahl der erdienten Performance Shares wird für jedes Mitglied des Vorstands anhand des Grads der Gesamtzielerreichung
ermittelt. Die Anzahl der Performance Shares kann über den Bemessungszeitraum steigen oder sinken. Ein totaler Verlust sowie
(höchstens) die Verdopplung der zugeteilten Performance Shares bei einer Zielerreichung von 200 % (Begrenzung (Cap)) ist möglich.
Nach der endgültigen Feststellung der Gesamtzielerreichung wird die Anzahl der erdienten Performance Shares mit dem Durchschnittskurs
der Aktien der Gesellschaft über die letzten 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Erdienungszeitpunkt multipliziert, um den
entsprechenden Betrag für den Zufluss aus den erdienten Performance Shares zu berechnen. Der Gesamtzufluss aus den Performance
Shares ist auf 400 % des jeweiligen Zuteilungsbetrags begrenzt.
Zuflüsse aus unter dem MB LTIP 2020 zugeteilten Performance Shares sind erstmals im Jahr 2023 aus der Zuteilung im Jahr 2020
möglich. Über die entsprechenden Beträge verfügen können die Mitglieder des Vorstands mit Blick auf die Anlage der Zuflüsse
in Aktien, die für mindestens ein Jahr zu halten sind, daher erstmals und frühestens im Jahr 2024.
Bezug zur Strategie Die drei Erfolgsziele Wachstum der Umsatzerlöse, Wachstum des Konzernergebnisses und Rendite auf das investierte Kapital (ROIC)
wurden ausgewählt, da sie die strategischen Prioritäten der Gesellschaft mit Blick auf die Erweiterung der Geschäftsaktivitäten
widerspiegeln, gleichzeitig sicherstellen, dass die Investitionen der Gesellschaft eine bestimmte Rendite erzielen, und somit
langfristiges rentables Wachstum fördern. Diese Erfolgsziele gehören zu den Steuerungsgrößen der Gesellschaft und unterstützen
die Umsetzung der langfristigen Strategie der Gesellschaft.
Zielwerte für das Geschäftsjahr
Die Zielwerte für das Geschäftsjahr für die im Geschäftsjahr unter dem MB LTIP 2020 zugeteilten Performance Shares stellen
sich wie folgt dar:
|
Zielwert |
Zielerreichung |
Gewichtung |
Erfolgsziel 1: Wachstum der Umsatzerlöse | <= 1 % |
0 % |
1/3 | = 6 % |
100 % | >= 11 % |
200 % |
Erfolgsziel 2: Wachstum des Konzernergebnisses | <= 0 % |
0 % |
1/3 | = 5 % |
100 % | >= 10 % |
200 % |
Erfolgsziel 3: Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) | <= 5,5 % |
0 % |
1/3 | = 6,0 % |
100 % | >= 6,5 % |
200 % |
Zuteilung im Geschäftsjahr Im Geschäftsjahr wurden die in der folgenden Tabelle gezeigten Performance Shares zugeteilt, deren Anzahl sich unter Berücksichtigung
des Zuteilungsbetrags (Grundgehalt mal Multiplikator) sowie des Werts je Performance Share bei Zuteilung ergab.
Im Geschäftsjahr unter dem MB LTIP 2020 zugeteilte Performance Shares |
Grundgehalt |
Multiplikator |
Zuteilungsbetrag |
Wert je Performance Share bei Zuteilung (1) | Anzahl Performance Shares |
Cap (400%) | | in TSD ? | |
in TSD ? |
in ? | |
in TSD ? | Rice Powell (2) |
1.708 |
1,35 |
2.306 |
55,12 |
40.894 |
9.224 | Helen Giza |
855 |
1,35 |
1.154 |
55,12 |
20.941 |
4.616 | Franklin W. Maddux, MD (2) |
778 |
1,35 |
1.050 |
55,12 |
18.625 |
4.200 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
920 |
1,35 |
1.242 |
55,12 |
22.533 |
4.968 | Dr. Olaf Schermeier |
830 |
1,35 |
1.121 |
55,12 |
20.328 |
4.484 | William Valle (2) |
1.319 |
1,35 |
1.781 |
55,12 |
31.582 |
7.124 | Kent Wanzek (2) |
791 |
1,35 |
1.068 |
55,12 |
18.929 |
4.272 | Harry de Wit |
760 |
1,35 |
1.026 |
55,12 |
18.614 |
4.104 |
(1) Der hier ausgewiesene und für die Anzahl der zuzuteilenden Performance Shares maßgebliche Wert je Performance Share wird
gemäß Planbedingungen unter Berücksichtigung des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft über einen Zeitraum von 30
Kalendertagen vor dem Zuteilungstag ermittelt, weshalb er vom beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 2 abweichen kann.
(2) Hinsichtlich der ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen der Herren Rice Powell, Franklin W.
Maddux MD, William Valle und Kent Wanzek in US-Dollar vereinbart sind und die Beträge Wechselkursschwankungen unterliegen.
Die Umrechnung der US-Dollar-Beträge erfolgte mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.
Eine Übersicht zum Stand der Performance Shares im Geschäftsjahr, die unter dem MB LTIP 2020 zugeteilt wurden, findet sich
in dem Abschnitt 'Übersicht über ausstehende aktienbasierte Vergütungsbestandteile'.
Variable Vergütungsbestandteile aus Zuteilungen vor dem Vergütungssystem 2020+ Einzelne Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr für ihre Vorstandstätigkeit eine variable Vergütung aus noch ausstehenden,
in früheren Geschäftsjahren unter einem der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vergütungssysteme zugeteilten Vergütungsbestandteilen
erhalten oder Aktienoptionen ausgeübt, die ihnen in früheren Geschäftsjahren unter einem der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden
Vergütungssysteme gewährt worden waren. Weitere Zuteilungen aus diesen Vergütungsbestandteilen (einschließlich weiterer Gewährungen
von Aktienoptionen) sind nicht mehr möglich.
Eine Übersicht zu der Entwicklung und dem Stand dieser Vergütungsbestandteile findet sich in dem Abschnitt 'Übersicht über
ausstehende aktienbasierte Vergütungsbestandteile'.
Share Based Award Soweit seinerzeit amtierende Mitglieder des Vorstands unter einem der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vergütungssysteme
einen Anspruch auf den sogenannten Share Based Award hatten, können sie hieraus grundsätzlich frühestens nach Ablauf einer
Frist von drei Jahren nach dem jeweiligen Zuteilungstag eine aktienbasierte Vergütung erhalten, die in bar erfolgt und deren
Höhe abhängig vom Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft bei Ausübung ist. In Sonderfällen (beispielsweise Berufsunfähigkeit,
Übergang in den Ruhestand, Nichtverlängerung ausgelaufener Dienstverträge durch das Unternehmen) kann eine kürzere Frist gelten.
Der Share Based Award ist der langfristig orientierten Vergütung zuzuordnen.
Der Share Based Award ist derjenige Betrag der einjährigen variablen Vergütung, der unter den bis zum 31. Dezember 2019 geltenden
Vergütungssystemen als aufzuschiebender Betrag in virtuelle, nicht durch Eigenkapital der Gesellschaft unterlegte Anteile
der Gesellschaft umzuwandeln war. In solche virtuellen Anteile umzuwandeln waren grundsätzlich 25% des Gesamtbetrages der
einjährigen variablen Vergütung, der durch Multiplikation des Grades der jeweiligen Gesamtzielerreichung mit der jeweiligen
Grundvergütung und einem weiteren festen Multiplikator ermittelt worden war. Der aus Share Based Awards auszuzahlende Betrag
errechnet sich durch Multiplikation der Zahl der virtuellen Anteile mit dem Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft am jeweiligen
Ausübungstag.
Im Geschäftsjahr erhielten einzelne im Geschäftsjahr amtierende und frühere Mitglieder des Vorstands Zahlungen aus Share Based
Awards, die ihnen im Jahr 2018 für die Zielerreichung im Jahr 2017 ('Zuteilung 2017') zugeteilt worden waren und im Geschäftsjahr
erdient wurden.
Auszahlung aus im Jahr 2018 für das Jahr 2017 zugeteilten Share Based Awards |
Zuteilungsbetrag in TSD ? |
Anzahl virtuelle Anteile |
Aktienkurs bei Ausübung in ? | in TSD ? |
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands | Rice Powell |
916 |
11.138 |
60,78 | 677 | Helen Giza |
- |
- |
- | - | Franklin W. Maddux, MD |
- |
- |
- | - | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
- |
- |
- | - | Dr. Olaf Schermeier |
323 |
3.932 |
65,90 | 259 | William Valle |
600 |
7.295 |
65,76 | 480 | Kent Wanzek |
394 |
4.793 |
61,86 | 296 | Harry de Wit |
317 |
3.852 |
60,76 | 234 |
Frühere Mitglieder des Vorstands | Dominik Wehner |
244 |
2.968 |
66,84 | 198 |
Eine Übersicht zum Stand der unter dem Share Based Award zugeteilten virtuellen Anteile im Geschäftsjahr findet sich in dem
Abschnitt 'Übersicht über ausstehende aktienbasierte Vergütungsbestandteile'.
Long-Term Incentive Pläne Soweit seinerzeit amtierenden Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Long Term Incentive
Plan 2016 (LTIP 2016) oder des Fresenius Medical Care Management Board Long Term Incentive Plan 2019 (MB LTIP 2019) in früheren
Geschäftsjahren Performance Shares zugeteilt worden sind, können sie unter bestimmten Bedingungen - und unter dem MB LTIP
2019 erstmalig im Jahr 2023 - aus diesen Performance Shares aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich erhalten. Ferner können
einzelne Mitglieder des Vorstands aus dem Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Long Term Incentive Program 2011 (LTIP 2011)
unter bestimmten Bedingungen bereits gewährte Aktienoptionen ausüben oder konnten sie letztmalig im Jahr 2020 eine aktienbasierte
Vergütung mit Barausgleich aus unter dem LTIP 2011 zugeteilten Phantom Stock erhalten.
Eine Übersicht zum Stand der Performance Shares im Geschäftsjahr, die unter dem LTIP 2016 und dem MB LTIP 2019 zugeteilt wurden,
sowie zu den Aktienoptionen, die unter dem LTIP 2011 gewährt wurden, findet sich in dem Abschnitt 'Übersicht über ausstehende
aktienbasierte Vergütungsbestandteile'.
LTIP 2016 Im Geschäftsjahr wurde einzelnen im Geschäftsjahr amtierenden und früheren Mitgliedern des Vorstands eine Vergütung aus Performance
Shares gewährt, die ihnen im Jahr 2017 unter dem LTIP 2016 zugeteilt worden waren. Die den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen
des LTIP 2016 zugeteilten Performance Shares sind nicht durch Eigenkapital hinterlegte, virtuelle Vergütungsinstrumente mit
Barausgleich und einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Die Performance Shares sind grundsätzlich nach Ablauf von vier
Jahren nach dem jeweiligen Zuteilungstag erdient und werden dann ausbezahlt.
Um die dem jeweiligen Mitglied des Vorstands zuzuteilende Anzahl von Performance Shares zu ermitteln, wurde der jeweilige
Zuteilungsbetrag durch den Wert je Performance Share geteilt. Der Wert je Performance Share wurde gemäß IFRS 2 und unter Berücksichtigung
des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen vor dem jeweiligen Zuteilungstag
ermittelt. Die Anzahl der von den einzelnen Mitgliedern des Vorstands erdienten Performance Shares war von der Erreichung
der Erfolgsziele abhängig. Für die Zuteilung im Jahr 2017 waren die Erfolgsziele für die Bemessungsperioden 2017, 2018 und
2019 maßgeblich.
Der Grad der Gesamtzielerreichung während des dreijährigen Bemessungszeitraums ermittelte sich auf der Grundlage der drei
Erfolgsziele Wachstum der Umsatzerlöse, Wachstum des Konzernergebnisses und Rendite auf das investierte Kapital (ROIC). Die
jährlichen Zielwerte und Zielerreichungen für die Bemessungsperioden 2017, 2018 und 2019 stellten sich gemäß der folgenden
Tabelle jeweils wie folgt dar:
Zielwerte und Zielerreichung für die Zuteilung 2017 unter dem LTIP 2016 |
Zielwerte |
Ist-Werte |
Zielerreichung | |
0 % |
100 % |
200 % |
Wie berichtet |
Anpassun-gen (1) | Gemäß Planbedin-gungen |
Je Erfolgsziel |
Jährlich |
2017 | |
|
|
|
|
|
|
| |
Wachstum der Umsatzerlöse | <= 0 % |
= 7 % |
>= 16 % |
7,3 % |
2,0 % | 9,3 % |
126 % | | |
Wachstum des Konzernergebnisses | <= 0 % |
= 7 % |
>= 14 % |
11,9 % |
2,5 % | 14,4 % |
200 % |
175 %
| |
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) | <= 7,3 % |
= 7,5 % |
>= 7,7 % |
8,6 % |
0,0 % | 8,6 % |
200 % | |
2018 | |
|
|
|
|
|
|
| |
Wachstum der Umsatzerlöse | <= 0 % |
= 7 % |
>= 16 % |
(7,0 %) |
7,6 % | 0,6 % |
8 % | | |
Wachstum des Konzernergebnisses | <= 0 % |
= 7 % |
>= 14 % |
54,9 % |
4,8 % | 59,7 % |
200 % |
136 %
| |
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) | <= 7,5 % |
= 7,7 % |
>= 7,9 % |
12,4 % |
0,0 % | 12,4 % |
200 % | |
2019 | |
|
|
|
|
|
|
| |
Wachstum der Umsatzerlöse | <= 0 % |
= 7 % |
>= 16 % |
5,6 % |
(2,7 %) | 2,9 % |
41 % | | |
Wachstum des Konzernergebnisses | <= 0 % |
= 7 % |
>= 14 % |
(39,5 %) |
1,1 % | (38,4 %) |
0 % |
14 %
| |
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) | <= 7,7 % |
= 7,9 % |
>= 8,1 % |
6,1 % |
0,7 % | 6,8 % |
0 % | |
Gesamtzielerreichung | |
|
|
|
|
| 108 % |
(1) Das Wachstum der Umsatzerlöse und das Wachstum des Konzernergebnisses wurden zu konstanten Wechselkursen ermittelt. Um eine
Vergleichbarkeit der Werte herzustellen, wurden die Zahlen, die für die Erreichung der Erfolgsziele für die Bemessungsperiode
2019 heranzuziehen sind, um Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 bereinigt; die Zahlen, die für die Erreichung der Erfolgsziele
Wachstum der Umsatzerlöse und Wachstum des Konzernergebnisses für die Bemessungsperiode 2018 heranzuziehen sind, wurden um
Effekte aus der Anwendung von IFRS 15 bereinigt.
Lagen die erreichten Finanzkennzahlen zwischen den jeweiligen Zielwerten für eine Zielerreichung von 0 % und 100 % oder 100
% und 200 %, wurde die Zielerreichung durch lineare Interpolation ermittelt. Sofern die Zielerreichung des ROIC-Ziels 2019
höher war als die Zielerreichung in jedem der beiden Vorjahre oder dieser entsprach, galt die ROIC-Zielerreichung 2019 für
alle Jahre des Bemessungszeitraums. Für die Ermittlung der Gesamtzielerreichung wurde der Durchschnitt der jährlichen Zielerreichungen
in dem dreijährigen Bemessungszeitraum gebildet.
Die Anzahl der erdienten Performance Shares wurde für jedes Mitglied des Vorstands anhand des Grads der Gesamtzielerreichung
ermittelt. Die Anzahl der Performance Shares konnte über den Bemessungszeitraum steigen oder sinken. Ein totaler Verlust sowie
(höchstens) die Verdopplung der zugeteilten Performance Shares bei einer Zielerreichung von 200 % (Begrenzung (Cap)) war möglich.
Nach der endgültigen Feststellung der Gesamtzielerreichung wurde die Anzahl der erdienten Performance Shares mit dem Durchschnittskurs
der Aktien der Gesellschaft über die letzten 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Erdienungszeitpunkt multipliziert, um den
entsprechenden Betrag für den Zufluss aus den erdienten Performance Shares zu berechnen.
Die folgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr aus der Zuteilung 2017 des LTIP 2016 ausbezahlten Beträge: Auszahlung aus der Zuteilung 2017 des LTIP 2016 |
Beizulegen- der Zeitwert bei Zuteilung in TSD ? |
Anzahl zugeteilte Performance Shares |
Gesamtziel-erreichung |
Anzahl finale Performance Shares |
Aktienkurs bei Auszahlung in ? |
Auszah- lungsbetrag in TSD ? |
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands | Rice Powell (1) |
1.331 |
18.063 |
108 % |
19.508 |
69,01 | 1.302 | Helen Giza |
- |
- |
- |
- |
- | - | Franklin W. Maddux, MD (1), (2) |
415 |
5.524 |
108 % |
5.966 |
69,01 | 398 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
- |
- |
- |
- |
- | - | Dr. Olaf Schermeier |
716 |
9.529 |
108 % |
10.291 |
69,01 | 710 | William Valle (1) |
665 |
9.032 |
108 % |
9.755 |
69,01 | 651 | Kent Wanzek (1) |
665 |
9.032 |
108 % |
9.755 |
69,01 | 651 | Harry de Wit |
716 |
9.529 |
108 % |
10.291 |
69,01 | 710 |
Frühere Mitglieder des Vorstands | Michael Brosnan (1) |
665 |
9.032 |
108 % |
9.755 |
69,01 | 651 | Dominik Wehner |
716 |
9.529 |
108 % |
10.291 |
69,01 | 710 |
(1) Hinsichtlich der ausbezahlten Beträge ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen der Herren Rice Powell, Franklin W.
Maddux MD, William Valle, Kent Wanzek und Michael Brosnan in US-Dollar vereinbart sind und die Beträge Wechselkurs schwankungen
unterliegen. Die Umrechnung der auf US-Dollar lautenden Beträge für die im Geschäftsjahr gewährte langfri stige Vergütung
(Auszahlungsbetrag) erfolgte mit dem Schlusskurs des Erdienungstags.
(2) Die für Herrn Franklin W. Maddux, MD ausgewiesene Auszahlung erfolgte aus einer Zuteilung vor seiner Bestellung in den Vorstand.
LTIP 2011 Einzelne im Geschäftsjahr amtierende und frühere Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr Aktienoptionen ausgeübt,
die ihnen in früheren Jahren unter dem LTIP 2011 gewährt worden waren.
Die unter dem LTIP 2011 - letztmalig im Jahr 2015 - gewährten Aktienoptionen können nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit,
die mit dem Gewährungstag zu laufen beginnt, innerhalb von weiteren vier Jahren - letztmalig also im Jahr 2023 - unter Beachtung
von bestimmten Ausübungssperrfristen und in Abhängigkeit der Erreichung der Erfolgsziele sowie, vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen im Einzelfall, dem Fortbestehen des Dienstverhältnisses, ausgeübt werden.
Das Erfolgsziel ist jeweils erreicht, wenn innerhalb der Wartezeit entweder das bereinigte Ergebnis je Stammaktie um mindestens
acht Prozent pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestiegen ist oder, sollte dies nicht der Fall sein, das geometrische
Mittel des bereinigten Ergebnisses je Stammaktie in den vier Jahren der Wartezeit um mindestens acht Prozent pro Jahr gestiegen
ist. Sollte hinsichtlich eines Vergleichszeitraums oder mehrerer der vier Vergleichszeiträume innerhalb der Wartezeit weder
das bereinigte Ergebnis je Aktie um mindestens acht Prozent pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestiegen sein, noch
das geometrische Mittel des bereinigten Ergebnisses je Aktie in den vier Jahren der Wartezeit um mindestens acht Prozent pro
Jahr gestiegen sein, verfallen die jeweils ausgegebenen Aktienoptionen in dem anteiligen Umfang, wie das Erfolgsziel innerhalb
der Wartezeit nicht erreicht worden ist, d.h. um ein Viertel, um zwei Viertel, um drei Viertel oder vollständig.
Die Aktienoptionen können nach Ablauf der Wartezeit grundsätzlich jederzeit außerhalb der Ausübungssperrfristen ausgeübt werden.
Ausübungssperrfristen unter dem LTIP 2011 sind die Zeiträume (i) vom 15. Dezember bis zum 15. Januar, (ii) vom 21. Kalendertag
vor einer Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung, (iii) von dem Tag, an dem die Gesellschaft
ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von jungen Aktien in einem Börsenpflichtblatt oder im Bundesanzeiger veröffentlicht,
bis zu dem Tag, an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse erstmals 'ex Bezugsrecht'
notiert werden sowie (iv) vom 15. Kalendertag vor der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse bzw. des Jahresergebnisses bis
zur Veröffentlichung der Quartalsergebnisse bzw. des Jahresergebnisses. Kapitalmarktrechtliche Beschränkungen zur Ausübung
der Aktienoptionen bleiben von den Ausübungssperrfristen unberührt.
Der Ausübungspreis ist der Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen 'Xetra' Handel der Deutschen Börse AG
in Frankfurt am Main oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an den letzten 30 Kalendertagen vor dem jeweiligen Gewährungstag
in Euro. Der Ausübungspreis wird unter bestimmten Umständen (z. B. bei Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft) angepasst.
Zuflüsse aus der Ausübung von Aktienoptionen werden mit Blick auf das neue Regime des § 162 AktG nicht als eine gewährte oder
geschuldete Vergütung verstanden und daher in diesem Vergütungsbericht nicht ausgewiesen. Eine Übersicht zum Stand der Aktienoptionen
findet sich in dem folgenden Abschnitt 'Übersicht über ausstehende aktienbasierte Vergütungsbestandteile'. Weitere Angaben
zu meldepflichtigen Ausübungen von Aktienoptionen werden unter
www.dgap.de
unter der Rubrik 'Directors' Dealings' sowie auf der Internetseite der Gesellschaft im Abschnitt 'Investoren' veröffentlicht. Übersicht über ausstehende aktienbasierte Vergütungsbestandteile Der Stand der ausstehenden aktienbasierten Vergütungsbestandteile der im Geschäftsjahr amtierenden und früheren Mitglieder
des Vorstands im Geschäftsjahr sowie weitere Informationen sind in den folgenden Tabellen dargestellt:
Übersicht zu den ausstehenden Performance Shares | |
Zuteilungstag |
Erdienungstag |
Beizulegender Zeitwert bei Zuteilung in TSD ? |
Anzahl zugeteilte Performance Shares |
Gesamt- zielerreichung (sofern final) |
Anzahl Performance Shares zum 31. Dezember 2021 |
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands | Rice Powell |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) |
30. Juli 2018 |
30. Juli 2022 |
1.413 |
17.548 |
81 % |
14.214 | |
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) |
29. Juli 2019 |
29. Juli 2023 |
1.575 |
25.127 |
38 % |
9.548 | |
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
2. November 2020 |
2. November 2023 |
2.170 |
35.030 |
|
35.030 | |
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
1. März 2021 |
1. März 2024 |
2.231 |
40.894 |
|
40.894 | | Summe | |
|
| 118.599 | | 99.686 | Helen Giza |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) |
2. Dezember 2019 |
2. Dezember 2023 |
812 |
13.399 |
38 % |
5.092 | |
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
2. November 2020 |
2. November 2023 |
1.070 |
17.465 |
|
17.465 | |
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
1. März 2021 |
1. März 2024 |
1.138 |
20.941 |
|
20.941 | | Summe | |
|
| 51.805 | | 43.498 | Franklin W. Maddux, MD |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) (1) |
30. Juli 2018 |
30. Juli 2022 |
432 |
5.365 |
n.a. (1) |
5.365 | |
Zuteilung 2019 (LTIP 2019) (1) |
29. Juli 2019 |
29. Juli 2022 |
564 |
8.869 |
n.a. (1) |
8.869 | |
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
2. November 2020 |
2. November 2023 |
988 |
15.954 |
|
15.954 | |
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
1. März 2021 |
1. März 2024 |
1.016 |
18.625 |
|
18.625 | | Summe | |
|
| 48.813 | | 48.813 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) |
3. Dezember 2018 |
2. Dezember 2022 |
734 |
10.637 |
81 % |
8.616 | |
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) |
29. Juli 2019 |
29. Juli 2023 |
803 |
12.927 |
38 % |
4.912 | |
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
2. November 2020 |
2. November 2023 |
1.139 |
18.588 |
|
18.588 | |
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
1. März 2021 |
1. März 2024 |
1.225 |
22.533 |
|
22.533 | | Summe | |
|
| 64.685 | | 54.649 | Dr. Olaf Schermeier |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) |
30. Juli 2018 |
30. Juli 2022 |
757 |
9.404 |
81 % |
7.617 | |
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) |
29. Juli 2019 |
29. Juli 2023 |
803 |
12.927 |
38 % |
4.912 | |
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
2. November 2020 |
2. November 2023 |
907 |
14.809 |
|
14.809 | |
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
1. März 2021 |
1. März 2024 |
1.105 |
20.328 |
|
20.328 | | Summe | |
|
| 57.468 | | 47.666 | William Valle |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) |
30. Juli 2018 |
30. Juli 2022 |
707 |
8.774 |
81 % |
7.107 | |
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) |
29. Juli 2019 |
29. Juli 2023 |
788 |
12.564 |
38 % |
4.774 | |
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
2. November 2020 |
2. November 2023 |
1.676 |
27.053 |
|
27.053 | |
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
1. März 2021 |
1. März 2024 |
1.723 |
31.582 |
|
31.582 | | Summe | |
|
| 79.973 | | 70.516 | Kent Wanzek |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) |
30. Juli 2018 |
30. Juli 2022 |
707 |
8.774 |
81 % |
7.107 | |
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) |
29. Juli 2019 |
29. Juli 2023 |
788 |
12.564 |
38 % |
4.774 | |
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
2. November 2020 |
2. November 2023 |
972 |
15.694 |
|
15.694 | |
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
1. März 2021 |
1. März 2024 |
1.033 |
18.929 |
|
18.929 | | Summe | |
|
| 55.961 | | 46.504 | Harry de Wit |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) |
30. Juli 2018 |
30. Juli 2022 |
757 |
9.404 |
81 % |
7.617 | |
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) |
29. Juli 2019 |
29. Juli 2023 |
803 |
12.927 |
38 % |
4.912 | |
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
2. November 2020 |
2. November 2023 |
920 |
15.014 |
|
15.014 | |
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
1. März 2021 |
1. März 2024 |
1.012 |
18.614 |
|
18.614 | | Summe | |
|
| 55.959 | | 46.157 |
Früheres Mitglied des Vorstands | Michael Brosnan |
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) |
30. Juli 2018 |
30. Juli 2022 |
707 |
8.774 |
81 % |
7.107 | |
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) |
29. Juli 2019 |
29. Juli 2023 |
788 |
12.564 |
38 % |
4.774 | | Summe | |
|
| 21.338 | | 11.881 |
(1) Diese für Herrn Franklin W. Maddux, MD ausgewiesene Zuteilung erfolgte vor seiner Bestellung in den Vorstand. Die endgültige
Feststellung der Gesamtzielerreichung der vor der Vorstandstätigkeit zugeteilten Performance Shares erfolgt im Einklang mit
den anwendbaren Planbedingungen im Vorfeld der Auszahlung.
Übersicht zu den ausstehenden, unter dem Share Based Award zugeteilten, virtuellen Anteilen |
Zuteilungstag |
Erdienungstag |
Anzahl virtuelle Anteile zum 31. Dezember 2021 |
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands | Rice Powell |
|
|
| |
Zuteilung 2018 |
12. März 2019 |
12. März 2022 |
15.003 | |
Zuteilung 2019 |
10. März 2020 |
10. März 2023 |
9.913 | | Summe | |
| 24.916 | Helen Giza |
|
|
| |
Zuteilung 2019 |
10. März 2020 |
10. März 2023 |
815 | | Summe | |
| 815 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
|
|
| |
Zuteilung 2018 |
12. März 2019 |
12. März 2022 |
1.805 | |
Zuteilung 2019 |
10. März 2020 |
10. März 2023 |
5.788 | | Summe | |
| 7.593 | Dr. Olaf Schermeier |
|
|
| |
Zuteilung 2018 |
12. März 2019 |
12. März 2022 |
4.739 | |
Zuteilung 2019 |
10. März 2020 |
10. März 2023 |
3.839 | | Summe | |
| 8.578 | William Valle |
|
|
| |
Zuteilung 2018 |
12. März 2019 |
12. März 2022 |
10.675 | |
Zuteilung 2019 |
10. März 2020 |
10. März 2023 |
5.208 | | Summe | |
| 15.883 | Kent Wanzek |
|
|
| |
Zuteilung 2018 |
12. März 2019 |
12. März 2022 |
5.786 | |
Zuteilung 2019 |
10. März 2020 |
10. März 2023 |
4.356 | | Summe | |
| 10.142 | Harry de Wit |
|
|
| |
Zuteilung 2018 |
12. März 2019 |
12. März 2022 |
4.642 | |
Zuteilung 2019 |
10. März 2020 |
10. März 2023 |
4.305 | | Summe | |
| 8.947 |
Übersicht zu den ausstehenden, unter dem LTIP 2011 zugeteilten Aktienoptionen | | | | | | |
Entwicklung der Anzahl im Geschäftsjahr | | |
Zuteilungstag |
Laufzeit Ende |
Ausübungs-preis |
Anzahl zugeteilte Aktien-optionen |
Gesamtziel-erreichung |
1. Januar 2021 |
Zu-/ Abgänge |
31. Dezember 2021 |
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands | Rice Powell |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2014 |
28. Juli 2014 |
18. Juli 2022 |
49,93 |
74.700 |
100 % |
74.700 |
- |
74.700 | |
Zuteilung 2015 |
27. Juli 2015 |
16. Juli 2023 |
76,99 |
149.400 |
100 % |
149.400 |
- |
149.400 | Franklin W. Maddux, MD |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2014 (1) |
28. Juli 2014 |
18. Juli 2022 |
49,93 |
15.000 |
100 % |
15.000 |
- |
15.000 | |
Zuteilung 2015 (1) |
27. Juli 2015 |
16. Juli 2023 |
76,99 |
30.000 |
100 % |
30.000 |
- |
30.000 | Dr. Olaf Schermeier |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2013 |
29. Juli 2013 |
19. Juli 2021 |
49,76 |
37.350 |
25 % |
9.338 |
(9.338) |
- | |
Zuteilung 2014 |
28. Juli 2014 |
18. Juli 2022 |
49,93 |
37.350 |
100 % |
37.350 |
- |
37.350 | |
Zuteilung 2015 |
27. Juli 2015 |
16. Juli 2023 |
76,99 |
49.800 |
100 % |
49.800 |
- |
49.800 | William Valle |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2015 (1) |
27. Juli 2015 |
16. Juli 2023 |
76,99 |
30.000 |
100 % |
30.000 |
- |
30.000 | Kent Wanzek |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2015 |
27. Juli 2015 |
16. Juli 2023 |
76,99 |
69.720 |
100 % |
69.720 |
- |
69.720 |
Frühere Mitglieder des Vorstands | Michael Brosnan |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2013 |
29. Juli 2013 |
19. Juli 2021 |
49,76 |
37.350 |
25 % |
9.338 |
(9.338) |
- | |
Zuteilung 2014 |
28. Juli 2014 |
18. Juli 2022 |
49,93 |
37.350 |
100 % |
37.350 |
- |
37.350 | |
Zuteilung 2015 |
27. Juli 2015 |
16. Juli 2023 |
76,99 |
74.700 |
100 % |
74.700 |
- |
74.700 | Roberto Fusté |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2013 |
29. Juli 2013 |
19. Juli 2021 |
49,76 |
37.350 |
25 % |
9.338 |
(9.338) |
- | |
Zuteilung 2014 |
28. Juli 2014 |
18. Juli 2022 |
49,93 |
24.900 |
100 % |
24.900 |
- |
24.900 | |
Zuteilung 2015 |
27. Juli 2015 |
16. Juli 2023 |
76,99 |
59.760 |
100 % |
59.760 |
- |
59.760 | Dominik Wehner |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zuteilung 2015 |
27. Juli 2015 |
16. Juli 2023 |
76,99 |
49.800 |
100 % |
49.800 |
- |
49.800 |
(1) Diese für die Herren Franklin W. Maddux MD und William Valle ausgewiesenen Zuteilungen erfolgten vor ihrer jeweiligen Bestellung
in den Vorstand.
Die folgende Übersicht zeigt das zeitliche Profil der ausstehenden aktienbasierten Vergütungsbestandteile, die bereits in
den vorstehenden Tabellen und in den jeweiligen Textabschnitten im Detail beschrieben wurden.
(1) Das zeitliche Profil verwendet eine vereinfachende, schematische Darstellung der Zuteilungen. Die Details können den vorstehenden
Tabellen und den zugehörigen Erläuterungen im Text entnommen werden.
(2) Der Share Based Award kann frühestens nach einer Frist von drei Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden.
Malus und Clawback
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin ist unter dem Vergütungssystem 2020+ berechtigt, in Fällen, in
denen sich ein Mitglied des Vorstands pflichtwidrig verhält oder interne Richtlinien der Gesellschaft nicht einhält, variable
Vergütungsbestandteile unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls einzubehalten oder zurückzufordern. Innerhalb
dieses Rahmens stellt der Aufsichtsrat sicher, dass entsprechende vertragliche Bestimmungen bestehen, in denen die Voraussetzungen
für eine Einbehaltung bzw. Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile festgelegt sind und in denen die Folgen, einschließlich
des partiellen oder vollständigen Verfalls einzelner oder sämtlicher variablen Vergütungsbestandteile, geregelt werden.
Im Geschäftsjahr bestand für den Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin kein Anlass, von diesen Berechtigungen
Gebrauch zu machen.
Vergütungstabellen für die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands In den folgenden Tabellen ist die jedem einzelnen im Geschäftsjahr amtierenden Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr gewährte
und geschuldete Vergütung individualisiert dargestellt. Darüber hinaus wird der Versorgungsaufwand angegeben, der für die
einzelvertraglichen Versorgungszusagen angefallen ist. Die tabellarische Darstellung orientiert sich an den Mustertabellen
des Deutschen Corporate Governance Kodex in der früheren Fassung vom 7. Februar 2017.
Unter dem neuen Regime des § 162 AktG hat sich noch keine einheitliche Praxis zu der Frage gebildet, unter welchen Voraussetzungen
eine Vergütung als 'gewährt' anzusehen ist. Die den folgenden Tabellen zugrunde liegende Ausweislogik wird daher im Sinne
der Klarheit und Verständlichkeit des Vergütungsberichts im Folgenden erläutert.
Als 'im Geschäftsjahr gewährt' wird eine Vergütung für die Zwecke der folgenden Tabellen angesehen, wenn sie im Geschäftsjahr
erdient wurde. Erdient in diesem Sinne ist eine Vergütung in dem Jahr, in dem die ihr zugrunde liegende Tätigkeit vollständig
erbracht worden ist und der Anspruch auf die Auszahlung der Vergütung keinen aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen mehr
unterliegt. Dies entspricht bei den langfristig variablen Vergütungen dem Jahr, in dem diese zur Auszahlung kommen.
Die kurzfristige variable Vergütung ist nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis in dem Geschäftsjahr erdient und wird
daher in den folgenden Tabellen für das jeweilige Geschäftsjahr als in dem Geschäftsjahr gewährt ausgewiesen, in dem die ihr
zugrunde liegende Tätigkeit erbracht wurde. Dies erleichtert den Vergleich der Leistung der Mitglieder des Vorstands in einem
Geschäftsjahr mit der Leistung der Gesellschaft in demselben Geschäftsjahr und ermöglicht eine periodengerechte Zuordnung
der kurzfristigen variablen Vergütung zu dem Jahr, in dem die Leistung erbracht wurde. Die Spalten für das Jahr 2021 enthalten
mithin die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2021, die erst im Jahr 2022 ausbezahlt wird, und die Spalten
für das Jahr 2020 enthalten die kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020, die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlt wurde.
Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands in TSD ? |
Rice Powell |
Helen Giza | | Vorstandsvorsitzender |
Finanzvorstand | | Mitglied des Vorstands seit 21. Dezember 2005 (1) |
Mitglied des Vorstands seit 1. November 2019
| |
2021 |
2020 (2) |
2021 |
2020 (2) | | Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil | |
|
|
Grundvergütung |
1.708 |
|
1.769 |
|
855 |
|
855 |
| |
|
|
Nebenleistungen |
315 |
|
429 |
|
214 (3) |
|
320 (3) |
| |
|
Summe feste Vergütung |
2.023 |
37 % |
2.198 |
29 % |
1.069 |
60 % |
1.175 |
58 % | |
|
|
Kurzfristige variable Vergütung |
1.422 |
26 % |
1.734 |
23 % |
712 |
40 % |
839 |
42 % | |
|
|
Langfristige variable Vergütung |
1.979 |
36 % |
3.710 |
49 % |
- |
- % |
- |
- % | |
|
|
|
Zuteilung 2016 (Share Based Award) |
|
|
659 |
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2017 (Share Based Award) |
677 |
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2015 (Phantom Stock - LTIP 2011) |
|
|
748 |
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2016 (LTIP 2016) |
|
|
2.303 |
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2017 (LTIP 2016) |
1.302 |
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Summe variable Vergütung |
3.401 |
|
5.444 |
|
712 |
|
839 |
| |
Gesamtvergütung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG |
5.424 |
|
7.642 |
|
1.781 |
|
2.014 |
| |
|
Versorgungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtvergütung inklusive Versorgungsaufwand |
5.424 | | 7.642 | | 1.781 | | 2.014 | |
|
Franklin W. Maddux, MD |
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß | | Globaler Medizinischer Leiter |
Vorstand für die Region Europa, Naher Osten, Afrika (EMEA) | | Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2020
|
Mitglied des Vorstands seit 1. September 2018
| |
2021 |
2020 (2) |
2021 |
2020 (2) | | Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil | |
|
|
Grundvergütung |
778 |
|
805 |
|
920 |
|
910 |
| |
|
|
Nebenleistungen |
162 |
|
200 |
|
60 |
|
33 |
| |
|
Summe feste Vergütung |
940 |
47 % |
1.005 |
34 % |
980 |
52 % |
943 |
47 % | |
|
|
Kurzfristige variable Vergütung |
648 |
33 % |
790 |
27 % |
892 |
48 % |
1.050 |
53 % | |
|
|
Langfristige variable Vergütung |
398 |
20 % |
1.154 |
39 % |
- |
- % |
- |
- % | |
|
|
|
Zuteilung 2016 (Share Based Award) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2017 (Share Based Award) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2015 (Phantom Stock - LTIP 2011) |
|
|
450 (4) |
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2016 (LTIP 2016) |
|
|
704 (4) |
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2017 (LTIP 2016) |
398 (4) |
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Summe variable Vergütung |
1.046 |
|
1.944 |
|
892 |
|
1.050 |
| |
Gesamtvergütung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG |
1.986 |
|
2.949 |
|
1.872 |
|
1.993 |
| |
|
Versorgungsaufwand |
|
|
|
|
2.498 |
|
|
|
Gesamtvergütung inklusive Versorgungsaufwand |
1.986 | | 2.949 | | 4.370 | | 1.993 | |
Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands in TSD ? |
Dr. Olaf Schermeier |
William Valle | | Vorstand für Forschung und Entwicklung
|
Vorstand für die Region Nordamerika (NA) | | Mitglied des Vorstands seit 1. März 2013
|
Mitglied des Vorstands seit 17. Februar 2017
| |
2021 |
2020 (2) |
2021 |
2020 (2) | | Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil | |
|
|
Grundvergütung |
830 |
|
725 |
|
1.319 |
|
1.366 |
| |
|
|
Nebenleistungen |
88 |
|
137 |
|
242 |
|
327 |
| |
|
Summe feste Vergütung |
918 |
36 % |
862 |
28 % |
1.561 |
42 % |
1.693 |
38 % | |
|
|
Kurzfristige variable Vergütung |
691 |
27 % |
711 |
23 % |
1.017 |
27 % |
1.414 |
32 % | |
|
|
Langfristige variable Vergütung |
969 |
38 % |
1.469 |
48 % |
1.131 |
30 % |
1.295 |
29 % | |
|
|
|
Zuteilung 2016 (Share Based Award) |
|
|
226 |
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2017 (Share Based Award) |
259 |
|
|
|
480 |
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2015 (Phantom Stock - LTIP 2011) |
|
|
|
|
|
|
450 (5) |
| |
|
|
|
Zuteilung 2016 (LTIP 2016) |
|
|
1.243 |
|
|
|
845 (5) |
| |
|
|
|
Zuteilung 2017 (LTIP 2016) |
710 |
|
|
|
651 |
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Summe variable Vergütung |
1.660 |
|
2.180 |
|
2.148 |
|
2.709 |
| |
Gesamtvergütung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG |
2.578 |
|
3.042 |
|
3.709 |
|
4.402 |
| |
|
Versorgungsaufwand |
282 |
|
504 |
|
1.348 |
|
4.152 |
|
Gesamtvergütung inklusive Versorgungsaufwand |
2.860 | | 3.546 | | 5.057 | | 8.554 | |
|
Kent Wanzek |
Harry de Wit | | Vorstand für Produktion, Qualität und Logistik
|
Vorstand für die Region Asien-Pazifik (AP)
| | Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2010
|
Mitglied des Vorstands seit 1. April 2016
| |
2021 |
2020 (2) |
2021 |
2020 (2) | | Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil |
Absolut |
Anteil | |
|
|
Grundvergütung |
791 |
|
792 |
|
760 |
|
735 |
| |
|
|
Nebenleistungen |
158 |
|
212 |
|
331 |
|
327 |
| |
|
Summe feste Vergütung |
949 |
37 % |
1.004 |
27 % |
1.091 |
39 % |
1.062 |
33 % | |
|
|
Kurzfristige variable Vergütung |
658 |
26 % |
777 |
21 % |
779 |
28 % |
754 |
23 % | |
|
|
Langfristige variable Vergütung |
947 |
37 % |
1.873 |
51 % |
944 |
34 % |
1.427 |
44 % | |
|
|
|
Zuteilung 2016 (Share Based Award) |
|
|
272 |
|
|
|
184 |
| |
|
|
|
Zuteilung 2017 (Share Based Award) |
296 |
|
|
|
234 |
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2015 (Phantom Stock - LTIP 2011) |
|
|
449 |
|
|
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2016 (LTIP 2016) |
|
|
1.152 |
|
|
|
1.243 |
| |
|
|
|
Zuteilung 2017 (LTIP 2016) |
651 |
|
|
|
710 |
|
|
| |
|
|
|
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) |
|
|
|
|
|
|
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| |
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|
|
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
Summe variable Vergütung |
1.605 |
|
2.650 |
|
1.723 |
|
2.181 |
| |
Gesamtvergütung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG |
2.554 |
|
3.654 |
|
2.814 |
|
3.243 |
| |
|
Versorgungsaufwand |
470 |
|
474 |
|
548 |
|
619 |
|
Gesamtvergütung inklusive Versorgungsaufwand |
3.024 | | 4.128 | | 3.362 (6) | | 3.862 (6) | |
(1) Das Datum bezieht sich auf die Bestellung zum Mitglied des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin.
(2) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Beträge mit denen des Geschäftsjahres ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen
Wechselkursschwankungen unterliegen können, abhängig davon, ob sie vertraglich in Euro (Frau Helen Giza, Frau Dr. Katarzyna
Mazur-Hofsäß, Herr Dr. Olaf Schermeier und Herr Harry de Wit) oder US-Dollar (Herr Rice Powell, Herr Franklin W. Maddux MD,
Herr William Valle und Herr Kent Wanzek) vereinbart sind. Die Planbedingungen des Share Based Awards sowie der Phantom Stock
begründen stets Ansprüche auf eine Zahlung in Euro. Die Umrechnung der US-Dollar-Beträge erfolgte grundsätzlich mit dem Durchschnittskurs
für das betreffende Kalenderjahr. Für die langfristige variable Vergütung erfolgte die Umrechnung der US-Dollar-Beträge mit
dem Schlusskurs des Erdienungstags.
(3) Die Nebenleistungen von Frau Helen Giza enthalten eine Zahlung in Höhe von 200 TSD ? für das Geschäftsjahr und eine Zahlung
in Höhe von 200 TSD ? für das Jahr 2020, die Frau Helen Giza im Zusammenhang mit der Bestellung in den Vorstand erhalten hat.
(4) Die für Herrn Franklin W. Maddux, MD ausgewiesene Gewährung erfolgte aus einer Zuteilung vor seiner Bestellung in den Vorstand.
(5) Die für Herrn William Valle ausgewiesene Gewährung erfolgte aus einer Zuteilung vor seiner Bestellung in den Vorstand.
(6) Die hier ausgewiesenen Beträge inkludieren sämtliche Vergütungen für Herrn Harry de Wit in seiner Funktion als Vorstand bzw.
CEO für die Region Asia-Pacific und wurden teilweise von einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft gewährt.
Eigeninvestment aus der variablen Vergütung Um die Mitglieder des Vorstands angemessen an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung teilhaben zu lassen, hat der Aufsichtsrat
der persönlich haftenden Gesellschafterin im Geschäftsjahr beschlossen, dass die seinerzeit amtierenden Mitglieder des Vorstands
- mit ihrem Einvernehmen - für einen Anteil der ihnen im Geschäftsjahr für das Jahr 2020 ausgezahlten kurzfristigen variablen
Vergütung sowie für einen Anteil der ihnen als Mitglieder des Vorstands im Jahr 2018 unter dem LTIP 2016 und im Jahr 2019
unter dem MB LTIP 2019 zugeteilten langfristigen variablen Vergütung jeweils Aktien der Gesellschaft erwerben. Die derart
erworbenen Aktien dürfen von dem jeweiligen Vorstandsmitglied erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren ab dem Erwerbszeitpunkt
wieder veräußert werden.
Der jeweilige Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung, für den ein Vorstandsmitglied aus der Auszahlung der kurzfristigen
variablen Vergütung für das Jahr 2020 im Geschäftsjahr Aktien der Gesellschaft erworben hat, hing von der jeweiligen Gesamtzielerreichung
für das Jahr 2020 ab. Die von den Mitgliedern des Vorstands insoweit im Geschäftsjahr investierten Nettobeträge stellen sich
wie folgt dar:
Eigeninvestment aus dem Nettobetrag der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2020 in TSD | Betrag |
Währung | Rice Powell |
598 |
US$ | Helen Giza |
309 |
US$ | Franklin W. Maddux, MD |
280 |
US$ | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
189 |
? | Dr. Olaf Schermeier |
215 |
? | William Valle |
324 |
US$ | Kent Wanzek |
268 |
US$ | Harry de Wit |
155 |
? |
Der jeweilige Anteil der vorgenannten langfristigen variablen Vergütung, für den ein Vorstandsmitglied Aktien der Gesellschaft
erwerben wird, hängt von der jeweiligen Gesamtzielerreichung unter dem LTIP 2016 (Zuteilung aus dem Jahr 2018) und unter dem
MB LTIP 2019 (Zuteilung aus dem Jahr 2019) ab. Die Höhe der aus den vorgenannten Vergütungsbestandteilen zu gewährenden Beträge
hängt von der jeweiligen Gesamtzielerreichung und dem nach näherer Maßgabe des LTIP 2016 und des MB LTIP 2019 zu bestimmenden
Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft ab. Die konkreten Beträge, die aus den Zuflüssen zu investieren sind, können daher erst
im Jahr 2022 (für die Zuteilung aus dem Jahr 2018 unter dem LTIP 2016) und im Jahr 2023 (für die Zuteilung aus dem Jahr 2019
aus dem MB LTIP 2019) ermittelt werden. Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft durch die Mitglieder des Vorstands soll im
Anschluss an die Ermittlung der zu investierenden Beträge erfolgen. Die unter dem MB LTIP 2020 vorgesehene Anlage der Zuflüsse
aus dem MB LTIP 2020 in Aktien der Gesellschaft bleibt hiervon unberührt.
Bereits im Jahr 2019 hatte der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen, dass die seinerzeit amtierenden
Mitglieder des Vorstands - mit ihrem Einvernehmen - für einen Anteil ihrer kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr
2018 Aktien der Gesellschaft an der Börse erwerben, um der Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 angemessen Rechnung zu tragen.
Die derart erworbenen Aktien dürfen von dem jeweiligen Vorstandsmitglied ebenfalls erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren
ab dem Erwerbszeitpunkt wieder veräußert werden.
Die Stückzahl der von den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen der vorstehend beschriebenen Eigeninvestments erworbenen Anteile
(einschließlich American Depositary Receipts (ADRs)) sind in der folgenden Tabelle ausgewiesen, wobei zwei ADRs jeweils eine
Aktie repräsentieren:
Angaben zum Eigeninvestment aus der kurzfristigen variablen Vergütung |
Zugrunde liegender Vergütungsbestandteil |
Zeitpunkt Eigeninvestment |
Ende der Halteperiode |
Art der Eigenkapital- instrumente |
Anzahl der erworbenen Eigenkapital- instrumente |
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands | Rice Powell |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 |
7. März 2019 |
7. März 2022 |
ADRs |
6.000 | 8. März 2019 |
8. März 2022 |
ADRs |
6.000 | 11. März 2019 |
11. März 2022 |
ADRs |
4.560 | Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 |
12. März 2021 |
12. März 2024 |
ADRs |
16.415 | Helen Giza |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 |
24. Februar 2021 |
24. Februar 2024 |
ADRs |
8.700 | Franklin W. Maddux, MD |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 |
25. Februar 2021 |
25. Februar 2024 |
ADRs |
8.000 | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 |
8. März 2021 |
8. März 2024 |
Aktien |
1.205 | Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 |
25. Februar 2021 |
25. Februar 2024 |
Aktien |
3.295 | Dr. Olaf Schermeier |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 |
26. Februar 2019 |
26. Februar 2022 |
Aktien |
3.550 | Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 |
24. Februar 2021 |
24. Februar 2024 |
Aktien |
3.730 | William Valle |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 |
5. März 2019 |
5. März 2022 |
Aktien |
4.000 | Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 |
22. März 2021 |
22. März 2024 |
ADRs |
8.850 | Kent Wanzek |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 |
27. Februar 2019 |
27. Februar 2022 |
Aktien |
3.855 | 1. März 2019 |
1. März 2022 |
Aktien |
509 | Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 |
25. Februar 2021 |
25. Februar 2024 |
ADRs |
7.639 | Harry de Wit |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 |
27. Februar 2019 |
27. Februar 2022 |
Aktien |
2.425 | Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 |
24. Februar 2021 |
24. Februar 2024 |
Aktien |
2.650 |
Früheres Mitglied des Vorstands | Michael Brosnan |
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 |
4. März 2019 |
4. März 2022 |
ADRs |
8.350 |
Sonstige Leistungen und Zusagen Die folgenden Angaben betreffen Leistungen und Zusagen an Mitglieder des Vorstands im Sinne von § 162 Abs. 2 AktG sowie verwandte
Angaben.
Leistungen von Dritten Sofern in diesem Vergütungsbericht nicht anders angegeben, wurden den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr keine Leistungen
von einem Dritten im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder zugesagt und werden Vergütungen, die den
Mitgliedern des Vorstands für Geschäftsführungstätigkeiten oder Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften des Konzerns der Gesellschaft
gewährt werden, auf die Vergütung des jeweiligen Mitglieds des Vorstands angerechnet. Sofern der Aufsichtsrat der persönlich
haftenden Gesellschafterin beschließt, dass Vergütungen, die Mitgliedern des Vorstands für Aufsichtsratstätigkeiten außerhalb
des Konzerns der Gesellschaft gewährt werden, vollständig oder teilweise von der Vergütung des betreffenden Mitglieds des
Vorstands in Abzug gebracht werden, wird dies entsprechend transparent gemacht.
Versorgungszusagen Den Vorstandsmitgliedern Rice Powell, Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß, Dr. Olaf Schermeier, William Valle, Kent Wanzek und Harry
de Wit wurden von der persönlich haftenden Gesellschafterin einzelvertragliche, leistungsorientierte Versorgungszusagen erteilt.
Die einzelvertraglichen Versorgungszusagen sehen jeweils ab dem endgültigen Ausscheiden aus der aktiven Erwerbstätigkeit,
frühestens jedoch ab Vollendung des 65. Lebensjahres, oder ab dem Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung
ein von der Höhe der letzten Grundvergütung abhängiges Ruhegehalt und eine Hinterbliebenenversorgung vor. Vorstandsmitglieder,
die zum Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens aus der aktiven Erwerbstätigkeit mindestens zehn Jahre lang Mitglied des Vorstands
gewesen sind, haben diesen Anspruch bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (Frühverrentung); in diesem Fall reduzieren
sich die Leistungen um 0,5 % je Kalendermonat, den das Vorstandsmitglied vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus der aktiven
Erwerbstätigkeit ausscheidet.
Hinsichtlich des Ruhegehalts erhöht sich der von 30 % der auf der Grundlage der letzten Grundvergütung (für die Vorstandsmitglieder
Rice Powell, Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß, Dr. Olaf Schermeier und Kent Wanzek) oder der auf der Grundlage des 5-Jahresdurchschnitts
der letzten Grundvergütungen (für die Vorstandsmitglieder William Valle und Harry de Wit) ausgehende Prozentsatz mit jedem
vollen Dienstjahr um 1,5 Prozentpunkte, wobei maximal 45 % erreicht werden können. Laufende Ruhegehälter erhöhen sich nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§ 16 BetrAVG). Spätere Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit des Vorstandsmitglieds
sind grundsätzlich mit 30 % ihres Bruttobetrages auf die Pension anzurechnen. Im Fall des Todes eines der Vorstandsmitglieder
erhält der überlebende Ehegatte eine Pension in Höhe von 60 % des sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Pensionsanspruches.
Ferner erhalten leibliche eheliche Kinder des verstorbenen Vorstandsmitglieds bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens
jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, eine Waisenpension in Höhe von 20 % des sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden
Pensionsanspruches. Alle Waisenpensionen und die Pension für den überlebenden Ehegatten erreichen zusammen jedoch höchstens
90 % des Pensionsanspruches des Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus
dem Vorstand aus, bleiben die Anwartschaften auf die vorgenannten Versorgungsleistungen erhalten, jedoch vermindert sich die
zu zahlende Pension, sofern das Vorstandsmitglied nicht durch Eintritt des Versorgungsfalls (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit,
Zahlung von Hinterbliebenenrente im Todesfall oder, soweit anwendbar, Frühverrentung) aus dem Vorstand ausscheidet, im Verhältnis
der tatsächlichen Dienstzeit als Vorstandsmitglied zur möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Erläuterungen zu den Vereinbarungen, die von der persönlich haftenden Gesellschafterin mit den zum Ablauf des Geschäftsjahres
ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Dr. Olaf Schermeier, Kent Wanzek und Harry de Wit im Hinblick auf ihre jeweilige Versorgungszusage
getroffen worden sind, finden sich im Abschnitt 'Vereinbarungen mit zum Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitgliedern
des Vorstands'.
Die Zuführung zur Pensionsrückstellung für zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierende Vorstandsmitglieder betrug im Geschäftsjahr
7.035 TSD ? (Vorjahr: 4.082 TSD ?). Die Entwicklung und der Stand der Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19 stellen sich wie
folgt dar:
Entwicklung und Stand der Pensionsverpflichtungen in TSD ? |
1. Januar 2021 |
Zuführung |
31. Dezember 2021 (1) | Rice Powell (2) |
14.727 |
693 |
15.420 | Helen Giza |
- |
- |
- | Franklin W. Maddux, MD |
- |
- |
- | Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
- |
2.498 |
2.498 | Dr. Olaf Schermeier |
2.000 |
366 |
2.366 | William Valle |
4.152 |
1.812 |
5.964 | Kent Wanzek |
5.196 |
1.029 |
6.225 | Harry de Wit |
2.259 |
637 |
2.896 | Summen: |
28.334 |
7.035 |
35.369 |
(1) Die Versorgungszusage der Herren Rice Powell, William Valle und Kent Wanzek dotiert in US-Dollar. Der Berechnung der Pensionsrückstellung
wurde ein Wechselkurs von 0,88 Euro/1 US-Dollar zugrunde gelegt.
(2) Die für Herrn Rice Powell ausgewiesenen Beträge enthalten auch unverfallbare Ansprüche aus der Teilnahme an Pensionsplänen
für Mitarbeiter(innen) der Fresenius Medical Care North America, die die Zahlung eines Ruhegehaltes ab Vollendung des 65.
Lebensjahres und die Zahlung reduzierter Leistungen ab Vollendung des 55. Lebensjahres vorsehen. Im März 2002 sind die Ansprüche
aus den Pensionsplänen auf dem damaligen Stand eingefroren worden.
US-basierter 401(k) Savings Plan Die Vorstandsmitglieder Rice Powell, Helen Giza, Franklin W. Maddux MD, William Valle und Kent Wanzek nahmen im Geschäftsjahr
zusätzlich aufgrund einzelvertraglicher Zusagen an dem US-basierten 401(k) Savings Plan teil; im Geschäftsjahr wurden diesbezüglich
jeweils 8.700 US$ (7.356 ?) (Vorjahr (ohne Frau Helen Giza): 8.550 US$ (7.486 ?)) erdient und im Januar 2022 an die vorgenannten
Vorstandsmitglieder geleistet. Dieser Plan ermöglicht es generell Mitarbeiter(inne)n in den USA, einen begrenzten Teil ihrer
Bruttovergütung in Programmen zur Ruhestandsvorsorge zu investieren. Das Unternehmen unterstützt Mitarbeiter(innen) hierbei
mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 50 % der jährlich getätigten Zahlungen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Mit allen Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Sofern dieses zur Anwendung kommt,
erhalten die Vorstandsmitglieder für die Dauer von maximal zwei Jahren für jedes Jahr der sie jeweils betreffenden Geltung
des Wettbewerbsverbotes eine Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen jährlichen Grundvergütung.
Kontrollwechsel Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine ausdrücklichen Regelungen für den Fall eines 'Change of Control'. Abfindungs-Cap Die mit den Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Dienstverträge sehen ein Abfindungs-Cap vor. Danach dürfen Zahlungen im Zusammenhang
mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr
als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten. Für die Berechnung der relevanten Jahresvergütung werden lediglich die festen
Vergütungsbestandteile herangezogen. Sofern die persönlich haftende Gesellschafterin den Dienstvertrag aus wichtigem Grund
gekündigt hat oder hierzu berechtigt wäre, erfolgen keine Abfindungszahlungen.
Fortzahlungen im Krankheitsfall Alle Vorstandsmitglieder haben einzelvertragliche Zusagen zur Fortzahlung ihrer Bezüge im Krankheitsfall für maximal zwölf
Monate erhalten, wobei ab sechs Monaten krankheitsbedingtem Ausfall gegebenenfalls Versicherungsleistungen zur Anrechnung
gebracht werden. Im Falle des Versterbens eines Vorstandsmitglieds werden den Hinterbliebenen nach dem Monat des Versterbens
noch drei Monatsbezüge ausbezahlt, längstens jedoch bis zum Ende des jeweiligen Dienstvertrags.
Vereinbarungen mit zum Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands Die Vorstandsmitglieder Dr. Olaf Schermeier, Kent Wanzek und Harry de Wit sind im Rahmen der Transformation des Betriebsmodells
des Unternehmens mit Ablauf des Geschäftsjahres und somit vor dem Ablauf der ursprünglich vereinbarten Amtszeiten aus dem
Vorstand ausgeschieden. Sie übernehmen aber in Führungsfunktionen bei Konzerngesellschaften weiterhin Verantwortung für das
Unternehmen und bringen ihre Kompetenz und ihre langjährigen Erfahrungen ein.
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin hat mit Herrn Dr. Olaf Schermeier, Herrn Kent Wanzek und Herrn
Harry de Wit aus Anlass ihres Ausscheidens aus dem Vorstand jeweils vereinbart, dass sie bis zum Ablauf des Geschäftsjahres
gemäß den Vereinbarungen ihres jeweiligen Dienstvertrags vergütet werden. Neben der Grundvergütung und Nebenleistungen erhalten
Herr Dr. Olaf Schermeier, Herr Kent Wanzek und Herr Harry de Wit kurzfristige und langfristige variable Vergütungsbestandteile
für das Geschäftsjahr auf der Grundlage der jeweiligen Planbedingungen. Die ihnen bis zum Ablauf des Geschäftsjahres zugeteilten
langfristigen variablen Vergütungsbestandteile sind grundsätzlich gemäß den in diesen Planbedingungen ursprünglich vereinbarten
Zielen und Fälligkeitszeitpunkten ausübbar und auszahlbar.
Mit Herrn Harry de Wit hat der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin darüber hinaus vereinbart, dass die
Herrn de Wit im Geschäftsjahr zugeteilten Performance Shares nicht verfallen, sofern sein neues Anstellungsverhältnis im Konzern
am 31. Dezember 2023 regulär endet und er kein anderweitiges Anstellungs- oder Beschäftigungsverhältnis eingeht. Diese Performance
Shares können abweichend von den bestehenden Planbedingungen mithin weiterhin erdient werden; die Pflicht von Herrn de Wit,
die Zuflüsse aus diesen Performance Shares in Aktien der Gesellschaft zu investieren, entfällt.
Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 werden Herr Dr. Olaf Schermeier, Herr Kent Wanzek und Herr Harry de Wit nach Maßgabe
ihrer neuen Anstellungsverträge von der jeweils maßgeblichen Konzerngesellschaft vergütet und erhalten im Grundsatz keine
Vergütung mehr von der persönlich haftenden Gesellschafterin. Lediglich folgende Leistungszusagen hat die persönlich haftende
Gesellschafterin Herrn Dr. Olaf Schermeier, Herrn Kent Wanzek und Herrn Harry de Wit im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden
aus dem Vorstand erteilt:
Mit Herrn Dr. Olaf Schermeier, Herrn Kent Wanzek und Herrn Harry de Wit wurde im Zuge ihres Ausscheidens aus dem Vorstand
vereinbart, dass die Versorgungszusagen, die ihnen mit Blick auf ihre Dienstverträge erteilt worden sind und in deren Rahmen
sie unverfallbare Pensionsansprüche erworben haben, bei der persönlich haftenden Gesellschafterin belassen werden. Solange
Herr Dr. Olaf Schermeier, Herr Kent Wanzek und Herr Harry de Wit für den Konzern tätig sind, können ihnen bis zum jeweiligen
regulären Laufzeitende der vorzeitig beendeten Dienstverträge weitere Leistungen aus diesen Versorgungszusagen erwachsen.
Darüber hinaus ist Herr Dr. Olaf Schermeier berechtigt, die von der persönlich haftenden Gesellschafterin erteilte Pensionszusage
rückwirkend durch ein beitragsorientiertes System zu ersetzen, sofern die persönlich haftende Gesellschafterin ein solches
System einführt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat Herrn Harry de Wit zugesagt, die auch bisher geleisteten Beiträge für bestehende
Lebensversicherungen bis zum regulären Laufzeitende seines vorzeitig beendeten Dienstvertrags weiter zu übernehmen, solange
er seine Funktion bei der Konzerngesellschaft weiter ausübt.
Des Weiteren ist Herrn Dr. Schermeier die Übernahme von Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem
Vorstand zugesagt worden.
Sonstige Angaben Die Bezüge der US-amerikanischen Vorstandsmitglieder Rice Powell, Helen Giza, Franklin W. Maddux MD, William Valle und Kent
Wanzek wurden zum Teil in den USA (in US-Dollar) und zum Teil in Deutschland (in Euro) ausbezahlt. Für den in Deutschland
ausbezahlten Betrag besteht für die vorgenannten Vorstandsmitglieder eine Vereinbarung, wonach bei unterschiedlichen Steuersätzen
in beiden Ländern den Vorstandsmitgliedern diejenige Steuerlast ausgeglichen wird oder von ihnen zurückgezahlt werden muss
(Nettovergütung), die in Deutschland durch höhere oder niedrigere Steuersätze verglichen mit den USA mehr oder weniger angefallen
ist. Diese Vorstandsmitglieder werden demnach durch eine modifizierte Nettovereinbarung so gestellt, als würden sie nur in
den USA besteuert. Da die tatsächliche Steuerlast erst zeitversetzt im Rahmen der Steuererklärungen ermittelt werden kann,
ergeben sich gegebenenfalls nachgehend Korrekturen, die dann in zukünftigen Vergütungsberichten nachträglich enthalten sein
werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat sich verpflichtet, die Mitglieder des Vorstands von Ansprüchen, die gegen sie
aufgrund ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft und deren konzernverbundene Unternehmen erhoben werden, soweit solche Ansprüche
über ihre Verantwortlichkeit nach deutschem Recht hinausgehen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen freizustellen. Zur Absicherung
derartiger Verpflichtungen besteht eine Directors & Officers Versicherung mit einem Selbstbehalt, der den aktienrechtlichen
Bestimmungen entspricht.
In Übereinstimmung mit anwendbaren gesetzlichen Vorschriften wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr keine Darlehen
oder Vorschusszahlungen auf zukünftige Vergütungsbestandteile gewährt.
Vergütung für frühere Mitglieder des Vorstands Herr Michael Brosnan war bis zum Ablauf des 31. Oktober 2019 Mitglied des Vorstands. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 erhielt Herr Michael Brosnan auf der Grundlage seiner Ausscheidensvereinbarung einen Betrag in Höhe
von 30 % seiner früheren Grundvergütung, der im Geschäftsjahr gezahlt wurde. Die Herrn Michael Brosnan im Rahmen des LTIP
2011, des LTIP 2016, des MB LTIP 2019 und in Form des Share Based Awards zugeteilten Vergütungsbestandteile sind oder waren
nach Maßgabe der entsprechenden Planbedingungen auszubezahlen bzw. ausübbar. Seit dem 1. Januar 2021 erhält Herr Michael Brosnan
für einen Zeitraum von zwei Jahren eine jährliche Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot
in Höhe von 553 TSD US$ (467 TSD ?) pro Jahr. Mit Herrn Michael Brosnan wurde vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2021 Anspruch
auf Erhalt eines Ruhegehalts gemäß der bereits dargestellten einzelvertraglichen Versorgungszusage der persönlich haftenden
Gesellschafterin in Höhe von jährlich 405 TSD US$ (342 TSD ?) hat. Die Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche
Wettbewerbsverbot wird auf das Ruhegehalt angerechnet. Im Geschäftsjahr hat Herr Michael Brosnan Nebenleistungen in Form von
Ausgleichszahlungen im Hinblick auf die Steuerlast in Folge unterschiedlicher Steuersätze in Deutschland und den USA (Nettovergütung)
und Umzugskostenzuschüssen in Höhe von insgesamt 240 TSD ? (Vorjahr: 225 TSD ?) erhalten. Mit Blick auf die in diesem Vergütungsbericht
zugrunde gelegte Definition von 'gewährter' Vergütung resultiert hieraus eine Herrn Michael Brosnan im Geschäftsjahr gewährte
langfristige variable Vergütung in Höhe von 651 TSD ?. Diese Herrn Michael Brosnan im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung
in Höhe von 651 TSD ? setzt sich zu 100 % aus langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen zusammen.
Herr Dominik Wehner war bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 Mitglied des Vorstands. Im Rahmen seiner Ausscheidensvereinbarung
wurde für die unter seinem Dienstvertrag zugesagten Vergütungsbestandteile für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31.
März 2022 vereinbart, dass er jährlich eine Grundvergütung in Höhe von 425 TSD ? sowie einen Betrag in Höhe von 30 % seiner
Grundvergütung erhält, der im auf das jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahr gezahlt wird. Außerdem hat Herr Dominik Wehner
Anspruch auf Nebenleistungen in Form der Privatnutzung seines Firmen-Pkw, Erstattung von Honoraren zur Erstellung von Einkommensteuerunterlagen
und zur Finanzplanung, Versicherungsleistungen und Zuschüssen zur Renten- und Krankenversicherung in einer Gesamthöhe von
etwa 37 TSD ? pro Jahr. Die Herrn Dominik Wehner im Rahmen des LTIP 2011, des LTIP 2016 und in Form des Share Based Awards
gewährten bzw. zugeteilten Vergütungsbestandteile sind oder waren zum jeweiligen regulären Erdienungszeitpunkt nach Maßgabe
der entsprechenden Planbedingungen auszubezahlen bzw. ausübbar. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres wird Herr Dominik Wehner
eine betriebliche Altersrente gemäß der bereits dargestellten einzelvertraglichen Versorgungszusage der persönlich haftenden
Gesellschafterin erhalten. Mit Blick auf die in diesem Vergütungsbericht zugrunde gelegte Definition von 'gewährter' Vergütung
resultiert hieraus eine Herrn Dominik Wehner im Geschäftsjahr gewährte langfristige variable Vergütung in Höhe von 908 TSD
?. Diese Herrn Dominik Wehner im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung in Höhe von 908 TSD ? setzt sich zu 100 % aus langfristigen
variablen Vergütungsbestandteilen zusammen.
Herr Roberto Fusté, der bis zum 31. März 2016 Mitglied des Vorstands war, hat im Geschäftsjahr Pensionszahlungen in Höhe von
rund 274 TSD ? (Vorjahr: 274 TSD ?) sowie Nebenleistungen in Form von Umzugskostenzuschüssen in Höhe von 43 TSD ? (Vorjahr:
0 TSD ?) erhalten. Mit Blick auf die in diesem Vergütungsbericht zugrunde gelegte Definition von 'gewährter' Vergütung resultiert
hieraus eine Herrn Roberto Fusté im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung in Höhe von 274 TSD ?, die sich zu 100 % aus festen
Vergütungsbestandteilen zusammensetzt.
Herr Prof. Emanuele Gatti, der bis zum 31. März 2014 Mitglied des Vorstands war, hat im Geschäftsjahr Pensionszahlungen in
Höhe von 355 TSD ? (Vorjahr: 355 TSD ?) erhalten. Diese Herrn Prof. Emanuele Gatti im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung
in Höhe von 355 TSD ? setzt sich zu 100 % aus festen Vergütungsbestandteilen zusammen.
Für die Erläuterungen, wie die Vergütungsbestandteile dem maßgeblichen Vergütungssystem entsprechen, wie die Vergütung die
langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert, wie die Leistungskriterien angewendet wurden und wie die im Geschäftsjahr
'gewährte' Vergütung definiert wird, wird auf die entsprechenden vorstehenden Ausführungen zu der Vergütung der im Geschäftsjahr
amtierenden Mitglieder des Vorstands verwiesen.
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung und ist in die Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender
Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Mit Blick auf diese verantwortungsvollen Aufgaben sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats
eine angemessene Vergütung erhalten, die auch den zeitlichen Anforderungen an das Aufsichtsratsamt hinreichend Rechnung trägt.
Darüber hinaus stellt eine auch im Hinblick auf das Marktumfeld angemessene Aufsichtsratsvergütung sicher, dass der Gesellschaft
auch in Zukunft qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat zur Verfügung stehen. Damit trägt die angemessene
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
bei.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin
ist in § 13 ihrer jeweiligen Satzung geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von der Gesellschaft
und die Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin
vergütet. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und die Vergütung für die
Mitglieder seiner Ausschüsse werden gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft an die Gesellschaft weiterbelastet.
Billigung der in der Satzung geregelten Vergütung durch die Hauptversammlung Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. August 2020 hat beschlossen, § 13 der Satzung der Gesellschaft und
die darin geregelte Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 zu ändern.
Insbesondere wurde der bis dahin in der Satzung vorgesehene variable Vergütungsbestandteil mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021
abgeschafft und als Ausgleich die Festvergütung erhöht und die Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss angepasst. Zugleich
hat die Hauptversammlung sowohl die seinerzeit als auch die seit dem 1. Januar 2021 geltende Vergütung für den Aufsichtsrat
der Gesellschaft mit einer Mehrheit von mehr als 98 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Der Beschluss der Hauptversammlung
der Gesellschaft über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft findet sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/ueber-uns/aufsichtsrat/verguetung
Die ordentliche Hauptversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 4. November 2020 hat beschlossen, § 13 der
Satzung der persönlich haftenden Gesellschafterin und die darin geregelte Vergütung des Aufsichtsrats der persönlich haftenden
Gesellschafterin mit Wirkung für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 entsprechend zu ändern. Hierdurch ist gewährleistet, dass
die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft einerseits und die Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich
haftenden Gesellschafterin andererseits auch weiterhin aufeinander abgestimmt ist.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher, soweit nicht anders angegeben, sowohl auf die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft als auch auf die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin.
Vergütungsregelung in § 13 der Satzung Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Maßgabe von § 13 der jeweiligen Satzung eine Festvergütung, Nebenleistungen
(bestehend aus Auslagenersatz und Versicherungsschutz) und, sofern sie eine Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats ausüben,
eine Vergütung für diese Ausschusstätigkeit. Umfasst ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr, ist die auf ein volles
Geschäftsjahr bezogene Vergütung zeitanteilig zu zahlen.
Im Geschäftsjahr wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats auf der Grundlage von und im Einklang mit § 13 der jeweiligen Satzung
in der im Geschäftsjahr geltenden Fassung wie folgt vergütet:
Tätigkeit im Aufsichtsrat Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhielt für das volle Geschäftsjahr eine Festvergütung von je 160 TSD US$ (Vorjahr: 88 TSD
US$), zahlbar in vier gleichen Raten am Ende eines Kalenderquartals. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt eine zusätzliche
Vergütung in Höhe von 160 TSD US$ (Vorjahr: 88 TSD US$) und sein Stellvertreter eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 80
TSD US$ (Vorjahr: 44 TSD US$), jeweils für das volle Geschäftsjahr.
Tätigkeit in Ausschüssen Als Mitglied eines Ausschusses erhielt ein Aufsichtsratsmitglied zusätzlich 40 TSD US$ (Vorjahr: 44 TSD US$ für Mitglieder
des Aufsichtsrats der Gesellschaft und 55 TSD US$ für Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin)
für das volle Geschäftsjahr. Als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender eines Ausschusses erhielt ein Ausschussmitglied
darüber hinaus 40 TSD US$ bzw. 20 TSD US$ (Vorjahr: 22 TSD US$ bzw. 11 TSD US$) für das volle Geschäftsjahr, jeweils zahlbar
in gleichen Raten am Ende eines Kalenderquartals. Für die Mitgliedschaft im Gemeinsamen Ausschuss der Gesellschaft sowie für
die Funktionen des jeweiligen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden dieses Ausschusses wurde keine gesonderte Vergütung
gewährt. Gemäß § 13e Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses jedoch ein Sitzungsgeld
in Höhe von 3,5 TSD US$.
Reduzierungs- und Anrechnungsklauseln Soweit eine Person zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin
ist und für diese Tätigkeiten jeweils eine Vergütung erhält, werden diese Vergütungen jeweils auf die Hälfte reduziert. Das
Gleiche gilt hinsichtlich der zusätzlichen Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats bzw. seinen Stellvertreter, soweit
eine Person die jeweilige Funktion gleichzeitig im Aufsichtsrat der Gesellschaft und im Aufsichtsrat der persönlich haftenden
Gesellschafterin wahrnimmt. Soweit der Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder der persönlich
haftenden Gesellschafterin gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der
Gesellschaft ist, erhält er für seine Tätigkeit als Stellvertreter insoweit keine zusätzliche Vergütung. Soweit eine Person
zugleich Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und eines Ausschusses des Aufsichtsrats der persönlich
haftenden Gesellschafterin ist und für diese Tätigkeiten jeweils eine Vergütung erhält, werden diese Vergütungen in entsprechender
Höhe aufeinander angerechnet, sofern die Ausschüsse die gleiche Art an Aufgaben und Zuständigkeiten haben.
Auslagenersatz und Versicherungsschutz Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ferner die in Ausübung ihres Amtes entstandenen Auslagen erstattet, zu denen auch
die von ihnen gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer gehört.
Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Directors & Officers Versicherung mit einem Selbstbehalt, der den
aktienrechtlichen Bestimmungen für Mitglieder des Vorstands folgt.
Keine variable Vergütung Die Vergütung für den Aufsichtsrat enthält mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 keinen variablen Vergütungsbestandteil mehr.
Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung setzt sich ausschließlich aus festen
Vergütungsbestandteilen zusammen.
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung Die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden
Gesellschafterin im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung, inklusive der von der persönlich haftenden Gesellschafterin
gegenüber der Gesellschaft vorgenommenen Weiterbelastung, ist in der folgenden Tabelle ausgewiesen:
Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats (1) in TSD ? |
Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit in der persönlich haftenden Gesellschafterin |
Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit in der Gesellschaft |
Vergütung für Ausschusstätigkeit in der persönlich haftenden Gesellschafterin |
Vergütung für Ausschusstätigkeit in der Gesellschaft |
Gewährte und geschuldete Gesamtvergütung | |
2021 |
2020 |
2021 |
2020 |
2021 |
2020 |
2021 |
2020 |
2021 |
2020 |
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | Dr. Dieter Schenk |
71 |
39 |
212 |
116 |
78 |
127 |
46 |
26 | 407 |
308 | Stephan Sturm (2) |
283 |
154 |
- |
- |
141 |
111 |
- |
- | 424 |
265 | Rolf A. Classon |
71 |
39 |
141 |
77 |
56 |
106 |
130 |
58 | 398 |
280 | Rachel Empey (3) |
141 |
77 |
- |
- |
- |
- |
- |
- | 141 |
77 | Gregory Sorensen, MD (4) |
43 |
- |
43 |
- |
- |
- |
- |
- | 86 |
- | Dr. Dorothea Wenzel (5) |
- |
- |
141 |
77 |
- |
- |
43 |
- | 184 |
77 | Pascale Witz (6) |
43 |
- |
98 |
77 |
- |
- |
46 |
74 | 187 |
151 | Prof. Dr. Gregor Zünd (7) |
- |
- |
141 |
77 |
- |
- |
- |
- | 141 |
77 |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | William P. Johnston (8) |
27 |
39 |
27 |
39 |
41 |
116 |
21 |
48 | 116 |
242 | Dr. Gerd Krick (9) |
55 |
77 |
- |
- |
34 |
58 |
- |
- | 89 |
135 |
Summen |
734 |
425 |
803 |
463 |
350 |
518 |
286 |
206 |
2.173 |
1.612 |
(1) Ausweis ohne Umsatz- und Quellensteuer; Umrechnung der US-Dollar-Beträge mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.
(2) Vorsitzender des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin, jedoch kein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft;
Vergütung durch die persönlich haftende Gesellschafterin ausbezahlt.
(3) Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin, nicht aber des Aufsichtsrats der Gesellschaft; Vergütung
durch die persönlich haftende Gesellschafterin ausbezahlt.
(4) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass Herr Gregory Sorensen,
MD erst seit dem 20. Mai 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft ist
und deshalb auch erst ab diesem Zeitpunkt hier auszuweisende Vergütungsleistungen erhält.
(5) Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, nicht aber des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin; Vergütung
durch die Gesellschaft ausbezahlt.
(6) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass Frau Pascale Witz
erst seit dem 20. Mai 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin ist und deshalb auch erst
ab diesem Zeitpunkt hier auszuweisende Vergütungsleistungen für diese Tätigkeit erhält.
(7) Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, nicht aber des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin; Vergütung
durch die Gesellschaft ausbezahlt.
(8) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass Herr William P. Johnston
nur bis zum 20. Mai 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft war und
deshalb auch nur bis zu diesem Zeitpunkt hier auszuweisende Vergütungsleistungen erhielt.
(9) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass Herr Dr. Gerd Krick
nur bis zum 20. Mai 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin war und deshalb auch nur bis
zu diesem Zeitpunkt hier auszuweisende Vergütungsleistungen erhielt.
Vor dem Beginn des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats ist im Geschäftsjahr keine Vergütung gewährt
oder geschuldet worden.
Vergleichende Darstellung der Entwicklung der Vergütung Die Entwicklung der den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden
Gesellschafterin sowie des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewährten und geschuldeten Vergütung, die Ertragsentwicklung der
Gesellschaft und die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis werden in der
folgenden Tabelle vergleichend dargestellt.
Kennzahlen für die Leistung der Gesellschaft Für die vergleichende Darstellung der Leistung der Gesellschaft werden neben dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw.
-fehlbetrag der Gesellschaft, in dem ihre Ertragsentwicklung zum Ausdruck kommt, auch der Konzernumsatz und das Konzernergebnis
sowie das operative Ergebnis und die Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) herangezogen, die jeweils als Steuerungsgrößen
des Konzerns und als Erfolgsziele für die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands dienen.
Angaben zur gewährten und geschuldeten Vergütung Um einen sinnvollen Vergleich zwischen den einzelnen Jahren zu ermöglichen, werden die in der folgenden Tabelle enthaltenen
Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des jeweiligen Aufsichtsrats in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020
im Einklang mit der Logik ausgewiesen, die auch den Vergütungstabellen in dem Abschnitt 'Vergütungstabellen für die im Geschäftsjahr
amtierenden Mitglieder des Vorstands' zugrunde liegt. Die betragsmäßigen Angaben zu Vorjahren unterscheiden sich daher teilweise
von den entsprechenden Angaben in den Vergütungsberichten für frühere Geschäftsjahre.
Finanzkennzahlen Die in dem Vergütungsvergleich aufgeführten Kennzahlen werden zu jeweils aktuellen Wechselkursen (at current currency) und nach den im Geschäftsjahr jeweils von der Gesellschaft angewandten Rechnungslegungsstandards ausgewiesen, während die
Kennzahlen für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands grundsätzlich zu festen Wechselkursen (at constant currency) ermittelt werden.
Wie in den Vergütungsberichten für die betreffenden Geschäftsjahre ausgewiesen, wurden und werden die Kennzahlen, die für
die Ermittlung der Zielerreichung und für die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands herangezogen werden,
teilweise um bestimmte Effekte wie insbesondere solche aus der Änderung von anwendbaren Rechnungslegungsstandards bereinigt.
Zum Beispiel implementierte die Gesellschaft im Jahr 2018 IFRS 15 und im Jahr 2019 IFRS 16. Die erstmalige Anwendung dieser
Rechnungslegungsstandards hat jeweils einen materiellen Einfluss auf einige der im Vergütungsvergleich aufgeführten Kennzahlen
(Konzernergebnis, Umsatzerlöse, operatives Ergebnis, ROIC), was dazu führt, dass für diese Kennzahlen der Vergleich zwischen
den Jahren 2017 und 2018 sowie 2018 und 2019 erschwert wird.
Eine Vergleichbarkeit der in der Tabelle für die einzelnen Geschäftsjahre ausgewiesenen Kennzahlen mit der jeweils ausgewiesenen
Vergütung für die Mitglieder des Vorstands und insbesondere eine Vergleichbarkeit der jährlichen Veränderung dieser Zahlen
miteinander ist daher nur bedingt gegeben.
Vergütung des Vorstands Eine Gewährung der langfristigen variablen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands erfolgt im Einklang mit den jeweils
anwendbaren Planbedingungen grundsätzlich frühestens nach vier (LTIP 2011, LTIP 2016 und MB LTIP 2019) bzw. drei (MB LTIP
2020, Share Based Award) Jahren nach der jeweiligen Zuteilung. Das führt dazu, dass den Mitgliedern des Vorstands in den ersten
Jahren ihrer Vorstandstätigkeit für gewöhnlich eine geringere Vergütung gewährt oder geschuldet wird als in den Folgejahren.
Vergütung des Aufsichtsrats Der zuvor für den Aufsichtsrat bestehende variable Vergütungsbestandteil ist mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 entfallen und
als Ausgleich hierfür wurde die Festvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats angesichts des erheblich gestiegenen Umfangs
der Überwachungs- und Beratungstätigkeit erhöht.
Vergütung der Arbeitnehmer Für die Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter aller im Jahresdurchschnitt des jeweiligen
Geschäftsjahres auf Vollzeitäquivalenzbasis bei Unternehmen der Gruppe weltweit beschäftigten Mitarbeiter abgestellt, um eine
mit den entsprechenden Zahlen aus Berichten für Vorjahre konsistente Berichterstattung sowie einen möglichst umfassenden Vergleich
über den gesamten Vergleichszeitraum zu ermöglichen.
Vergleichende Darstellung der Entwicklung der Vergütung in TSD ? |
2021 |
Verände- rung |
2020 |
Verände- rung |
2019 |
Verände- rung |
2018 |
Verände- rung |
2017 |
Umsatzerlöse | 17.618.685 | (1 %) | 17.859.063 | 2 % | 17.476.555 | 6 % | 16.546.873 | (7 %) | 17.783.572 |
Operatives Ergebnis | 1.852.290 | (20 %) | 2.304.409 | 2 % | 2.269.558 | (25 %) | 3.037.798 | 29 % | 2.362.439 |
Konzernergebnis | 969.308 | (17 %) | 1.164.377 | (3 %) | 1.199.619 | (39 %) | 1.981.924 | 55 % | 1.279.788 |
ROIC | 4,9 % | (15 %) | 5,8 % | (5 %) | 6,1 % | (51 %) | 12,4 % | 44 % | 8,6 % |
Jahresergebnis laut Einzelabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA | 1.737.017 | 228 % | (1.357.242) | (301 %) | 676.709 | 172 % | (937.906) | (216 %) | 811.510 |
Durchschnittliche Arbeitnehmervergütung | 45,4 | (2 %) | 46,2 | 2 % | 45,5 | 2 % | 44,6 | (7 %) | 47,9 |
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands | |
|
|
|
|
|
|
|
| |
Rice Powell |
5.424 | (29 %) | 7.642 | 88 % | 4.060 | (1 %) | 4.082 | 3 % | 3.968 | |
Helen Giza |
1.781 | (12 %) | 2.014 | 185 % | 707 | n. a. | - | n. a. | - | |
Franklin W. Maddux, MD |
1.986 | (33 %) | 2.949 | n. a. | - | n. a. | - | n. a. | - | |
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß |
1.872 | (6 %) | 1.993 | 4 % | 1.925 | 33 % | 1.447 | n. a. | - | |
Dr. Olaf Schermeier |
2.578 | (15 %) | 3.042 | 42 % | 2.136 | 14 % | 1.868 | 8 % | 1.724 | |
William Valle |
3.709 | (16 %) | 4.402 | 88 % | 2.345 | (8 %) | 2.548 | 20 % | 2.120 | |
Kent Wanzek |
2.554 | (30 %) | 3.654 | 77 % | 2.059 | 8 % | 1.911 | (3 %) | 1.963 | |
Harry de Wit |
2.814 | (13 %) | 3.243 | 91 % | 1.698 | (3 %) | 1.745 | - % | 1.751 |
Frühere Mitglieder des Vorstands | |
Michael Brosnan |
651 | (83 %) | 3.813 | (16 %) | 4.561 | 107 % | 2.207 | (7 %) | 2.361 | |
Roberto Fusté |
274 | (87 %) | 2.157 | 245 % | 626 | 97 % | 317 | (56 %) | 720 | |
Prof. Emanuele Gatti |
355 | - % | 355 | - % | 355 | (51 %) | 729 | 70 % | 428 | |
Dominik Wehner |
908 | (59 %) | 2.202 | 2.374 % | 89 | (71 %) | 311 | (92 %) | 3.737 |
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | |
Dr. Dieter Schenk |
407 | 32 % | 308 | 4 % | 296 | - % | 296 | 5 % | 283 | |
Stephan Sturm |
424 | 60 % | 265 | 3 % | 257 | (9 %) | 282 | (4 %) | 295 | |
Rolf A. Classon |
398 | 42 % | 280 | (2 %) | 285 | (7 %) | 305 | (3 %) | 314 | |
Rachel Empey |
141 | 83 % | 77 | (3 %) | 79 | (45 %) | 143 | 186 % | 50 | |
Gregory Sorensen, MD |
86 | n. a. | - | n. a. | - | n. a. | - | n. a. | - | |
Dr. Dorothea Wenzel |
184 | 139 % | 77 | 71 % | 45 | n. a. | - | n. a. | - | |
Pascale Witz |
187 | 24 % | 151 | 9 % | 139 | (3 %) | 143 | (4 %) | 149 | |
Prof. Dr. Gregor Zünd |
141 | 83 % | 77 | (3 %) | 79 | 216 % | 25 | n. a. | - |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | |
William P. Johnston |
116 | (52 %) | 242 | (1 %) | 245 | (18 %) | 300 | (4 %) | 313 | |
Dr. Gerd Krick |
89 | (34 %) | 135 | (2 %) | 138 | (42 %) | 239 | (26 %) | 323 |
Ausblick auf vergütungsbezogene Änderungen Das Unternehmen hat mit der Neuausrichtung seines Betriebsmodells im Rahmen des Programms 'FME25' begonnen, die im Jahr 2023
abgeschlossen werden soll. Ab diesem Zeitpunkt wird die Gesellschaft in einer deutlich vereinfachten Struktur mit nur noch
zwei globalen Segmenten - Care Enablement und Care Delivery - operieren. Dies führt auch zu Veränderungen in der Zusammensetzung
des Vorstands und in der Geschäftsverteilung unter den im Amt verbleibenden Mitgliedern des Vorstands.
Die Mitglieder des Vorstands Herr Dr. Olaf Schermeier (bislang Vorstandsmitglied für Forschung & Entwicklung), Herr Kent Wanzek
(bislang Vorstandsmitglied für Produktion, Qualität und Logistik) und Herr Harry de Wit (bislang Vorstandsmitglied für die
Region Asien-Pazifik) haben sich bereiterklärt, im Rahmen der Umsetzung von FME25 bereits mit Ablauf des Geschäftsjahres aus
dem Vorstand der Gesellschaft auszuscheiden. Sie werden in anderen leitenden Funktionen weiterhin für das Unternehmen tätig
sein.
Gemäß der zum 1. Januar 2022 umgesetzten Geschäftsverteilung für die Mitglieder des Vorstands sind Frau Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß
(bislang Vorstandsmitglied für die Region Europa, Naher Osten und Afrika) für das neue Geschäftssegment Care Enablement und
Herr William Valle (bislang Vorstandsmitglied für die Region Nordamerika) für das neue Geschäftssegment Care Delivery zuständig.
Herr Rice Powell bleibt Vorsitzender des Vorstands und CEO; Herr Franklin W. Maddux, MD, ist weiterhin Globaler Medizinischer
Leiter. Frau Helen Giza hat zusätzlich zu ihrer Rolle als Finanzvorstand die Position des Chief Transformation Officer übernommen.
Der Wegfall von Vorstandsfunktionen mit regionaler Verantwortung hat Veränderungen bei der kurzfristigen variablen Vergütung
für das Jahr 2022 zur Folge: Für sämtliche Mitglieder des Vorstands wird diese im Einklang mit dem Vergütungssystem 2020+
ausschließlich an auf Konzernebene gemessenen Erfolgszielen gemessen und nicht mehr wie bisher teilweise auch an auf regionaler
Ebene gemessenen Erfolgszielen. Dies entspricht auch dem Ziel von FME25, das Betriebsmodell zu vereinfachen und global auszurichten.
Das Unternehmen ist sich seiner Verantwortung für Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) bewusst. Bereits im Jahr 2020
hat der Aufsichtsrat unter dem Vergütungssystem 2020+ in der kurzfristigen variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstands
ein Nachhaltigkeitsziel vorgesehen. Der Aufsichtsrat wird im Jahr 2022 prüfen, darüber hinaus auch für die langfristige variable
Vergütung der Mitglieder des Vorstands ein Erfolgsziel einzuführen, das einen zusätzlichen Anreiz für die Sicherung des starken
ESG-Bekenntnisses der Gesellschaft setzt und die Förderung von ESG-Aspekten im Interesse der Gesellschaft belohnt.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die hiermit verbundene Änderung des Vergütungssystems 2020+ sowie etwaig weitere, mit Blick
auf FME25 veranlasste Anpassungen des Vergütungssystems 2020+ nach der gebotenen eingehenden Prüfung der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft im Mai 2023 zur Billigung vorzulegen.
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers An die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Hof an der Saale
Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Hof an
der Saale für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA sind verantwortlich für die Aufstellung
des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen
Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufs pflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt
der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich
der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben.
Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Verwendungsbeschränkung Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA geschlossenen Auftrags.
Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft
über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß
diesem Auftrag allein der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt
(Anlage und/oder Vermögens-)Entscheidungen treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht
oder Haftung; insbesondere sind keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen
aus einem Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
Frankfurt am Main, den 25. Februar 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Peter Kartscher Wirtschaftsprüfer | Holger Lutz Wirtschaftsprüfer | |
III. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR EINBERUFUNG
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 293.027.279 Stückaktien
eingeteilt und besteht ausschließlich aus Inhaberaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 293.027.279 Stimmrechte.
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 Satz 1, Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der ab dem 15. September 2021
geltenden Fassung ('COVID-19-Gesetz') hat die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre
ihre Stimmen insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben können.
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe,
statt. Dies ist auch der Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes. Zum Schutz der Gesundheit der Aktionäre und der
anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin ist
eine physische Teilnahme von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
ausgeschlossen.
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen
in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird für die angemeldeten Aktionäre
vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation
sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt
und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung
des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung von Aktionärsrechten Zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: + 49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur
Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung nachgewiesen haben. Zum Nachweis dieser
Berechtigung müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär, also in der Regel durch ihr depotführendes Institut, in
Textform in deutscher oder englischer Sprache an die vorstehende Adresse übermittelt haben, der sich auf den Beginn des 21. April 2022 (00:00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') bezieht.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die angemeldeten Aktionäre Zugangskarten, auf denen
die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Zugangsdaten für das internetbasierte Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem
(Aktionärsportal) abgedruckt sind.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und
die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung nur als
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten sowie der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall einer vollständigen oder partiellen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag hat dies keine Auswirkungen auf das Stimmrecht und die Berechtigung zur Ausübung
weiterer Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Entsprechendes gilt auch für den Erwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien zur Ausübung von Aktionärsrechten nur berechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung, da
diese allein an die Aktionärseigenschaft am Tag der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch die ordentliche Hauptversammlung
anknüpft.
Internetbasiertes Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (Aktionärsportal) Die Gesellschaft hat für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ein internetbasiertes Hauptversammlungs-
und Abstimmungssystem (Aktionärsportal) einrichten lassen, das den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung von
Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ermöglicht, ohne an der Hauptversammlung physisch teilzunehmen.
Das Aktionärsportal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
zugänglich. Der Zugang zum Aktionärsportal erfordert die Eingabe von Zugangsdaten, die den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten
nach ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt werden.
Unbeschadet der nachstehend im Einzelnen beschriebenen weiteren Möglichkeiten zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung können Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über das Aktionärsportal Vollmachten und Weisungen erteilen,
ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben, die Übertragung der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 verfolgen sowie weitere Aktionärsrechte
ausüben.
Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter Aktionäre können ihre Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind
eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach erfolgter Anmeldung nicht aus. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung
und ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; Intermediäre, Aktionärsvereinigungen
und Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG sowie sonstige den Intermediären gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen können im Fall ihrer Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.
Zur Bevollmächtigung Dritter kann das Aktionärsportal genutzt werden, das zugleich als elektronischer Weg für die Übermittlung
des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Erteilung einer Vollmacht,
ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter über das Aktionärsportal können bis zur Schließung
der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 erfolgen.
Außerdem können Aktionäre zur Bevollmächtigung Dritter das Formular zur Stimmrechtsvertretung nutzen, das den Aktionären nach
erfolgter Anmeldung mit der Zugangskarte übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
abrufbar ist. Bei einer Bevollmächtigung Dritter mittels des Formulars zur Stimmrechtsvertretung oder anderweitig in Textform
außerhalb des Aktionärsportals muss die ordnungsgemäße Bevollmächtigung aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf
des 11. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangen sein:
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: + 49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Sollte ein Aktionär Bevollmächtigungen Dritter fristgemäß sowohl elektronisch über das Aktionärsportal als auch mittels des
Formulars zur Stimmrechtsvertretung oder auf anderem Wege erteilen, ändern oder widerrufen, wird unabhängig von dem Zeitpunkt
des Eingangs der Erklärungen die letzte elektronisch über das Aktionärsportal abgegebene Erklärung als verbindlich betrachtet.
Die Stimmabgabe kann auch im Fall der Vollmachtserteilung an einen Dritten ausschließlich wie jeweils nachstehend beschrieben
per Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder im Wege der Briefwahl erfolgen.
Die Nutzung des Aktionärsportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die
mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten
versandt wurden.
Verfahren für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Auch im Fall der Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten
an die Stimmrechtsvertreter nach erfolgter Anmeldung nicht aus. Bei den Stimmrechtsvertretern handelt es sich um Mitarbeiter
der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens, die aufgrund von Bevollmächtigungen durch Aktionäre gemäß den ihnen
erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung
fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.
Zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können Aktionäre das Aktionärsportal nutzen, das zugleich
als elektronischer Weg für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter an die Gesellschaft
zur Verfügung steht. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
der Stimmrechtsvertreter können elektronisch über das Aktionärsportal bis unmittelbar vor Beginn des Abstimmungsvorgangs in
der Hauptversammlung erfolgen.
Außerdem können Aktionäre zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter das Formular zur Stimmrechtsvertretung
nutzen, das den Aktionären nach erfolgter Anmeldung mit der Zugangskarte übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
abrufbar ist. Bei Verwendung des Formulars zur Stimmrechtsvertretung muss das vollständig ausgefüllte Formular der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 11. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangen sein:
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: + 49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Sollte ein Aktionär Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter fristgemäß sowohl elektronisch über das Aktionärsportal
als auch mittels des Formulars zur Stimmrechtsvertretung erteilen, ändern oder widerrufen, wird unabhängig von dem Zeitpunkt
des Eingangs der Erklärungen die letzte elektronisch über das Aktionärsportal abgegebene Erklärung als verbindlich betrachtet.
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann entweder elektronisch
über das Aktionärsportal oder unter Verwendung des Formulars zur Stimmrechtsvertretung erfolgen, das den Aktionären nach erfolgter
Anmeldung mit der Zugangskarte übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
abrufbar ist.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das Aktionärsportal kann bis unmittelbar vor Beginn des Abstimmungsvorgangs
in der Hauptversammlung erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Aktionärsportal
erfolgten Stimmabgabe möglich.
Die mittels des Formulars zur Stimmrechtsvertretung abgegebenen Briefwahlstimmen können der Gesellschaft per Post, Telefax
oder E-Mail übermittelt werden und müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 11. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangen sein:
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: + 49 (0)89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Sollte ein Aktionär das Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl elektronisch über das Aktionärsportal als auch mittels
des Formulars zur Stimmrechtsvertretung ausüben, wird unabhängig von dem Zeitpunkt des Eingangs der Briefwahlstimmen die letzte
elektronische Stimmabgabe über das Aktionärsportal als verbindlich betrachtet.
Charakter der Abstimmungen (Angaben gemäß Tabelle 3 des Anhangs zur Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212) Die vorgesehenen Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5
haben jeweils verbindlichen Charakter, die vorgesehene Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt
6 hat empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit 'Ja' (Befürwortung) oder 'Nein'
(Ablehnung) abstimmen, sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung) oder von einer Stimmabgabe absehen.
Rechte der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000,00 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 11. April 2022 (24:00 Uhr MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen können nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsteller haben hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin
über den Antrag halten (§ 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG).
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Medical Care Management AG - Vorstand - Else-Kröner-Straße 1 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Deutschland
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung zum einen Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden
Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie zum anderen Vorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 27. April 2022 (24:00 Uhr MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer
etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
zugänglich gemacht. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge müssen hingegen nicht begründet
werden.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorstehend genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA - Investor Relations - Else-Kröner-Straße 1 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Deutschland Telefax: + 49 (0)6172 609-2301 E-Mail: hauptversammlung@fmc-ag.com
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht
zu werden. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nach § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern nach §
127 AktG gilt § 126 AktG sinngemäß.
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden zudem nur dann zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person bzw. die Firma und den Sitz der vorgeschlagenen juristischen Person
enthalten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1
Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation Gemäß § 1 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 8 Satz 1 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen
bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Die persönlich haftende
Gesellschafterin wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie sie Fragen beantwortet.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen der Gesellschaft also bis spätestens 10. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) über das Aktionärsportal unter Nutzung der dort zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Eingabemöglichkeit übermitteln.
Im Rahmen der Beantwortung von Fragen kann gegebenenfalls auch der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs oder Aktionärsvertreters
genannt werden.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131
Abs. 1 AktG Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131
Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
zur Verfügung. Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung Die Konzeption der virtuellen Hauptversammlung gemäß dem COVID-19-Gesetz sieht nicht vor, dass Aktionäre sich in der Hauptversammlung
in Redebeiträgen zur Tagesordnung äußern können. Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten soll jedoch - über die Vorgaben
des COVID-19-Gesetzes hinaus - mit ihrer Einwilligung die Möglichkeit gegeben werden, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen
in Form von Videobotschaften mit Bezug zur Tagesordnung zur Veröffentlichung im Aktionärsportal einzureichen, die dort für
die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten bis zur Beendigung der Hauptversammlung einsehbar sind.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können Stellungnahmen in Videoform unter Angabe ihres Namens bis spätestens 8. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) über das Aktionärsportal übermitteln.
Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen werden in dem Aktionärsportal unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs
und gegebenenfalls des Bevollmächtigten veröffentlicht, sofern bei der Einreichung die nachstehenden Hinweise beachtet werden.
Stellungnahmen sind ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln und sollen eine Dauer von drei Minuten
nicht überschreiten. Der Hintergrund sollte neutral sein. Es sind nur solche Stellungnahmen zulässig, in denen der Aktionär
oder gegebenenfalls der Bevollmächtigte selbst in Erscheinung tritt. Nach Einwilligung des Aktionärs und gegebenenfalls des
Bevollmächtigten auf dem Aktionärsportal und der Einreichung der Stellungnahme wird diese unter Nennung des Namens des Aktionärs
und gegebenenfalls des Bevollmächtigten im Aktionärsportal veröffentlicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft widerrufen werden. Einzelheiten zu den technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das Einreichen von Stellungnahmen
in Form von Videobotschaften sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
sowie im Aktionärsportal dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer
Stellungnahme besteht. Die Gesellschaft behält sich vor, Stellungnahmen mit einer Dauer von mehr als drei Minuten sowie Stellungnahmen,
welche die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen oder keinen hinreichenden Bezug zur Tagesordnung haben oder nicht bis
zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt eingereicht wurden, nicht zu veröffentlichen. Gleiches gilt für Stellungnahmen mit beleidigendem
oder strafrechtlich relevantem Inhalt oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt. Ferner behält die Gesellschaft
sich vor, pro Aktionär nur eine Stellungnahme zu veröffentlichen. Etwaige Anträge, Wahlvorschläge oder Fragen in den eingereichten
Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen
Wegen einzureichen.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären. Entsprechende Erklärungen können - eine Stimmabgabe vorausgesetzt - ab der Eröffnung der Hauptversammlung über
das Aktionärsportal abgegeben werden und sind bis zu der Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter möglich.
Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen Die folgenden Unterlagen und die übrigen Informationen nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 124a AktG sowie alle weiteren Informationen
zur Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
zugänglich: 1) | der vom Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021; | 2) | die Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der
nichtfinanziellen Konzernerklärung;
| 3) | der Bericht des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021; | 4) | der Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB; | 5) | der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns; | 6) | der Geschäftsbericht des Fresenius Medical Care-Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 mit der Erklärung zur Unternehmensführung;
sowie
| 7) | der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021. |
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
veröffentlicht. Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung verlangen kann, finden sich im Aktionärsportal.
Übertragung in Bild und Ton Die Hauptversammlung wird am 12. Mai 2022 ab 10:00 Uhr MESZ über das Aktionärsportal für die angemeldeten Aktionäre in Bild
und Ton vollständig übertragen. Die Übertragung der einleitenden Ausführungen des Versammlungsleiters sowie der Rede des Vorsitzenden
des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin kann die interessierte Öffentlichkeit am 12. Mai 2022 ab 10:00 Uhr
MESZ über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/hauptversammlung/
verfolgen, ohne dass es eines Zugangs zum Aktionärsportal und damit einer vorherigen Anmeldung zur Hauptversammlung bedarf. Zeitangaben in dieser Einberufung Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - auf die mitteleuropäische
Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Mitteilung an die Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) hinsichtlich der ordentlichen Hauptversammlung Die Inhaber von ADR übermitteln ihre Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts in der Regel an The Bank of New York Mellon in
deren Eigenschaft als Depotbank. The Bank of New York Mellon wird den ADR-Inhabern (a) eine Mitteilung, in der die ADR-Inhaber
über die elektronische Verfügbarkeit der Einladung zur Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der in der Tagesordnung
genannten Materialien informiert werden, und (b) ein Formular zur weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts übermitteln.
Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts müssen der The Bank of New York Mellon spätestens am 28. April 2022 (vor 12:00 Uhr EDT) vorliegen.
Hof an der Saale, im März 2022 Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin Fresenius Medical Care Management AG Der Vorstand
Hinweise zum Datenschutz
1. Verantwortliche Stelle, Kategorien von verarbeiteten Daten und Zwecke der Datenverarbeitung Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland ('Gesellschaft'),
E-Mail: ir@fmc-ag.com, verarbeitet als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der Zugangskarte und Stimmabgabe sowie gegebenenfalls Name, Vorname
und Anschrift des jeweiligen Aktionärsvertreters) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter
mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich
sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Aktionärsvertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B.
E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch personenbezogene Daten zu Fragen, Stellungnahmen,
Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung.
Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung über
das Aktionärsportal Fragen einzureichen, erfolgt die Beantwortung grundsätzlich unter Nennung ihres Namens. Dieser kann in
der virtuellen Hauptversammlung zur Kenntnis genommen werden. Im Rahmen der Einreichung der Fragen haben Aktionäre und Aktionärsvertreter
die Möglichkeit, der Nennung ihres Namens zu widersprechen.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben ferner die Möglichkeit, Stellungnahmen in Videoform über das Aktionärsportal einzureichen.
Diese werden im Aktionärsportal unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs und gegebenenfalls des Aktionärsvertreters
veröffentlicht und sind für alle Nutzer des Aktionärsportals einsehbar. Die Aktionäre und Aktionärsvertreter können die von
ihnen erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Stellungnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die
Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Datenverarbeitungen bleibt hiervon unberührt.
2. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a), Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) sowie Art. 6 Abs. 1
Satz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung ('DSGVO').
3. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten, Datenquellen und Speicherdauer Die Gesellschaft bzw. die Dienstleister der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung beauftragt
wurden, erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Anmeldestelle, welche die Daten
von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst oder von den depotführenden Instituten der Aktionäre erhält. Die von der
Gesellschaft beauftragten Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung können auch weitere personenbezogene Daten zu Fragen, Stellungnahmen,
Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter erhoben werden. Im Aktionärsportal veröffentlichte
Stellungnahmen sind dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung einsehbar und werden anschließend zeitnah gelöscht. Im Übrigen
werden personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung verarbeitet und zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der
gesetzlichen Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert und anschließend gelöscht.
4. Rechte von Betroffenen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben als Betroffene unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Bezüglich etwaig erteilter Einwilligungen steht den Aktionären
und Aktionärsvertretern ein Widerrufsrecht zu. Zur Ausübung dieser Rechte gegenüber der Gesellschaft können sich die Aktionäre
und Aktionärsvertreter unentgeltlich unter den oben genannten Kontaktdaten an die Gesellschaft oder direkt an den Datenschutzbeauftragten
der Gesellschaft wenden: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Herr Giovanni Brugugnone, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg
v. d. Höhe, Deutschland, E-Mail: datenschutzbeauftragter@fmc-ag.com. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
Weitere Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der Nutzung des
Aktionärsportals können im Aktionärsportal abgerufen werden.
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