Kennzahlen Ergebnis und Umsatz ausschließlich auf Konzernebene. Für alle Vorstände erfolgt die Messung der ESG-Ziele 
gleichermaßen auf Konzernebene. Das Maß der Erfüllung jedes ESG-Ziels wird innerhalb jedes der vier (4) 
Unternehmensbereiche ermittelt und mit jeweils 25 % gewichtet. Die ESG-Gesamtzielerreichung ist vorerst identisch für 
alle Vorstandsmitglieder. 
Die finanziellen Erfolgsziele spiegeln die wichtigsten operativen Kennzahlen der Gesellschaft wider und unterstützen 
die Strategie der Gesellschaft zur Erzielung eines nachhaltigen und profitablen Wachstums. Die nicht-finanziellen 
Erfolgsziele bekräftigen das Engagement der Gesellschaft für die Umsetzung ihrer globalen Nachhaltigkeitsstrategie. 
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Die den finanziellen Erfolgszielen zugrunde liegenden Finanzkennzahlen können um bestimmte Effekte aus 
Sondereinflüssen, insbesondere Effekte aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungsmaßnahmen und 
Änderung von Rechnungslegungsgrundsätzen, bereinigt werden. Der Aufsichtsrat kann zudem einmalige wesentliche 
Sondereffekte bereinigen, die nicht vom Vorstand zu verantworten sind, nicht budgetiert wurden und damit auch nicht in 
die Ermittlung der Zielwerte eingegangen sind. 
Um die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmensbereichen weiter zu verbessern und gleichzeitig Anreize für die 
Mitglieder des Vorstands im Hinblick auf ihre individuellen Verantwortlichkeiten zu setzen, werden einige Erfolgsziele 
auf Konzernebene, andere auf Bereichsebene gemessen. Bei Mitgliedern des Vorstands mit 
Unternehmensbereichsverantwortung beziehen sich das Ergebnis und der Umsatz je zur Hälfte auf die entsprechenden 
Finanzkennzahlen des Konzerns und des jeweiligen Unternehmensbereichs. Bei Mitgliedern des Vorstands mit 
Konzernverantwortung beziehen sich das Ergebnis und der Umsatz auf die entsprechenden Finanzkennzahlen des Konzerns. 
Durch die Messung der finanziellen Erfolgsziele auf Konzernebene und auf Bereichsebene wird sowohl der finanzielle 
Erfolg der einzelnen Unternehmensbereiche als auch des Konzerns abgebildet. 
Die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele wird auf Konzernebene gemessen, um eine enge Zusammenarbeit zwischen den 
Unternehmensbereichen der Gesellschaft im Bereich Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die nicht-finanziellen Erfolgsziele 
beziehen sich auf ESG-Fokusthemen wie Qualität, Mitarbeiter, Innovation, Compliance und Umwelt. Es werden dabei 
jährlich Ziele definiert, die wiederum auf jedes Fokusthema Anwendung finden. 
4.2.3 Festlegung der Erfolgsziele und Feststellung der Zielerreichung 
Zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs bestimmt der Aufsichtsrat für jedes finanzielle Erfolgsziel auf Basis des 
Budgets die konkreten Werte für die zugrundeliegenden Finanzkennzahlen, die zu einer Zielerreichung von 0 % 
(Untergrenze), 100 % (Zielwert) und 150 % (Begrenzung bzw. Cap) führen. Bei der Festlegung der Zielwerte berücksichtigt 
der Aufsichtsrat das Markt- und Wettbewerbsumfeld, das Budget und die strategischen Wachstumsziele. Soweit hierfür die 
Berücksichtigung von Finanzkennzahlen erforderlich ist, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, legt der 
Aufsichtsrat zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs die Methodik fest, welche anzuwenden ist, sobald diese 
Finanzkennzahlen vorliegen. 
Im Hinblick auf die ESG-Ziele hat der Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 bereits jeweils drei (3) Ziele 
festgelegt, über die jedes der fünf (5) Fokusthemen qualitativ bemessen wird. Auf diese Weise werden insgesamt 15 
Aspekte im Rahmen der ESG-Ziele qualitativ auf eine Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung hin geprüft. Werden alle ESG-Ziele 
in den vier (4) Unternehmensbereichen erfüllt, ergibt sich eine ESG-Gesamtzielerreichung von 100 % (Begrenzung bzw. 
Cap). Zur Festlegung der Nachhaltigkeitsziele für die Geschäftsjahre nach 2022 bestimmt der Aufsichtsrat vor Beginn des 
Geschäftsjahrs 2023 quantitative Nachhaltigkeitsziele, einschließlich der Messgrößen und der Methodik zur Ermittlung 
der Zielwerte und der Zielerreichung, die ab dem Geschäftsjahr 2023 maximal 150 % betragen kann. Über die ESG-Ziele und 
deren Zielerreichung wird transparent im Vergütungsbericht des jeweiligen Geschäftsjahres berichtet. 
Nach Ablauf des einjährigen Bemessungszeitraums für die kurzfristige variable Vergütung bestimmt der Aufsichtsrat, ob 
und inwieweit die Erfolgsziele erreicht sind. Für die finanziellen Erfolgsziele gilt: Wird die Untergrenze nicht 
erreicht, liegt eine Zielerreichung von 0 % vor. Wird die Begrenzung überschritten, liegt eine Zielerreichung von 150 % 
vor (Begrenzung (Cap)). Liegen die erreichten Finanzkennzahlen zwischen den jeweiligen Werten für eine Zielerreichung 
von 0 % und 100 % oder 100 % und 150 %, wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation ermittelt. 
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Der Grad der Gesamtzielerreichung wird anhand des gewichteten arithmetischen Mittels der jeweiligen Zielerreichungen 
der einzelnen finanziellen und nicht-finanziellen Erfolgsziele bestimmt. Der endgültige Betrag der kurzfristigen 
variablen Vergütung ergibt sich, indem der Grad der jeweiligen Gesamtzielerreichung mit den Zielbeträgen der 
kurzfristigen variablen Vergütung multipliziert wird. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat wird der 
endgültige Betrag der kurzfristigen variablen Vergütung in bar an das entsprechende Mitglied des Vorstands ausbezahlt. 
Da die Gesamtzielerreichung auf höchstens 142,5 % für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 bzw. auf höchstens 150 % ab dem 
Geschäftsjahr 2023 begrenzt ist, ist auch der Auszahlungsbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung für die 
Geschäftsjahre 2021 und 2022 auf 142,5 % bzw. ab dem Geschäftsjahr 2023 auf 150 % des jeweiligen Zielbetrags begrenzt. 
Bei der Bestimmung des Zielerreichungsgrads kann der Aufsichtsrat - der entsprechenden Empfehlung des Deutschen 
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 folgend - berücksichtigen, dass bestimmte 
außergewöhnliche wirtschaftliche, steuerliche oder vergleichbare Auswirkungen nicht mit der Leistung des jeweiligen 
Mitglieds des Vorstands in Zusammenhang stehen. Für den außergewöhnlichen Fall, dass der Aufsichtsrat beschließt, von 
dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, werden die Gründe hierfür angemessen erläutert und offengelegt werden. 
Ausführliche Angaben zu den angewendeten Zielwerten, Bereinigungen und der jeweiligen Erreichung der Erfolgsziele 
werden jeweils im Nachhinein im Vergütungsbericht für das betreffende Geschäftsjahr veröffentlicht. 
4.3 Langfristige variable Vergütung 
Im Rahmen des Vergütungssystems 2021+ haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine langfristige variable 
Vergütung in Form von sogenannten "Performance Shares" mit einem Bemessungszeitraum von vier (4) Jahren. Performance 
Shares sind nicht durch Eigenkapital hinterlegte, virtuelle Aktien mit Barausgleich. Eine mögliche Auszahlung hängt von 
der Erreichung von zwei (2) gleich gewichteten Erfolgszielen und ferner von der Entwicklung des Börsenkurses der Aktien 
der Gesellschaft ab. 
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4.3.1 Zuteilungswerte 
Der Aufsichtsrat legt jeweils den Zuteilungswert der langfristigen variablen Vergütung für die einzelnen Mitglieder des 
Vorstands fest, dieser entspricht einem individualvertraglich festgelegten Prozentsatz der Grundvergütung. Werden 
Mitglieder des Vorstands während eines Geschäftsjahrs in den Vorstand berufen, kann der Zuteilungswert für diese 
Mitglieder des Vorstands zeitanteilig ermittelt werden. 
Um die dem jeweiligen Mitglied des Vorstands zu gewährende Anzahl von Performance Shares zu ermitteln, wird der 
jeweilige Zuteilungswert durch den Wert je Performance Share geteilt. Der Wert je Performance Share wird gemäß IFRS 2 
und unter Berücksichtigung des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft über einen Zeitraum von sechzig (60) 
Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Tag der Zuteilung ermittelt. Die finale Anzahl der Performance Shares ist von der 
Erreichung vordefinierter Erfolgsziele abhängig, die vor dem Beginn des jeweiligen Bemessungszeitraums vom Aufsichtsrat 
festgelegt werden. 
4.3.2 Erfolgsziele 
Die langfristige variable Vergütung wird anhand der Erreichung von zwei (2) gleich gewichteten finanziellen 
Erfolgszielen bemessen: Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses und Relativer Total Shareholder Return ("Relativer 
TSR"). Diese Erfolgsziele wurden ausgewählt, da sie die strategischen Prioritäten der Gesellschaft mit Blick auf die 
Steigerung der Profitabilität, das langfristige nachhaltige Wachstum und die Unternehmenswertentwicklung abbilden. 
Gleichzeitig beinhalten sie einen relativen Vergleich mit Wettbewerbern und stellen sicher, dass den 
Aktionärsinteressen angemessen Rechnung getragen wird. 
Die Erfolgsziele im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung gehören zu den wichtigsten Kennzahlen der Gesellschaft 
und fördern die Umsetzung der langfristigen Strategie der Gesellschaft. Um sicherzustellen, dass alle 
Entscheidungsträger einheitliche Ziele verfolgen, wird die langfristige variable Vergütung für den Vorstand und die 
Führungskräfte nach einheitlichen Erfolgszielen sowie einer einheitlichen Systematik bestimmt. 
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Das Wachstum des bereinigten Konzernergebnisses wird zu konstanten Wechselkursen ermittelt. Die den finanziellen 
Erfolgszielen zugrunde liegenden Finanzkennzahlen werden um vorab abschließend definierte Effekte, wie etwa Effekte 
bestimmter Akquisitionen und Desinvestitionen sowie Änderungen der IFRS-Rechnungslegungsstandards, bereinigt, um die 
Vergleichbarkeit dieser Finanzkennzahlen zur operativen Leistung sicherzustellen. 

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April 07, 2021 11:51 ET (15:51 GMT)