Der Verwaltungsrat der Glaston Oyj Abp hat der am 9. April 2024 stattfindenden Jahreshauptversammlung vorgeschlagen, auf der Grundlage der für die Finanzperiode 2023 zu beschließenden Bilanz eine Kapitalrückzahlung von 0,05 EUR je Aktie in Höhe von insgesamt 4.201.996 EUR auszuschütten. Die Kapitalrückzahlung wird aus der Rücklage für investiertes, nicht gebundenes Eigenkapital an die Aktionäre ausgezahlt, die am Stichtag der Zahlung, dem 11. April 2024, im von Euroclear Finland Ltd geführten Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind. Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Kapitalrückzahlung am 25. April 2024 zu leisten.