IRW-PRESS: Granada Gold Mine Inc.: Granada erhält aufsichtsrechtliche Genehmigung für
die Notierung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A

6. Juni 2023 / IRW-Press / Granada Gold Mine Inc. (TSXV: GGM) (das Unternehmen oder Granada)
freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die bedingte Genehmigung der TSX Venture Exchange
(TSXV) für die zusätzliche Notierung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A an
der TSXV erhalten hat. Granada hat eine ordentliche und eine außerordentliche Hauptversammlung
einberufen, die am 17. Juli 2023 in der Firmenzentrale des Unternehmens in Coquitlam, British
Columbia, stattfinden soll und auf welchen die Aktionäre gebeten werden, unter anderem einen
Sonderbeschluss anzunehmen, mit welchem die Einführung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der
Klasse A genehmigt wird. 

Granada hat die Absicht, rückkaufbare Vorzugsaktien der Klasse A zu einem geschätzten
Preis von USD $ 31,10 pro Aktie auszugeben und somit bis zu USD $ 25 Millionen im Wege einer
Privatplatzierung zu beschaffen. Das Unternehmen beabsichtigt, den Erlös aus der
Privatplatzierung für die beschleunigte Verarbeitung von Gold in seinem Konzessionsgebiet
Granada Gold in der Nähe von Rouyn-Noranda, Québec, zu verwenden, um eine festgesetzte
Menge goldhaltigen Materials zu verarbeiten, nämlich 75.000 Unzen über 36 Monate;
außerdem wird der Erlös als Betriebskapital verwendet. Das Unternehmen ist davon
überzeugt, dass es die Verarbeitung von Gold in dem Konzessionsgebiet Granada Gold auf diese
Weise beschleunigen kann, ohne dass den Inhabern der Stammaktien des Unternehmens eine unangemessene
Verwässerung entsteht. 

Die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A sind 36 Monate nach Transaktionsabschluss der
geplanten Privatplatzierung rückkaufbar, vorbehaltlich jedoch des Rechts des Unternehmens, das
Rückkaufdatum nach eigenem Ermessen vorzuverlegen. Die Inhaber von rückkaufbaren
Vorzugsaktien der Klasse A haben die Möglichkeit, ihre Aktien gegen ein Goldguthaben
einzulösen, falls das Unternehmen innerhalb von 36 Monaten nach Transaktionsabschluss der
Privatplatzierung in dem Konzessionsgebiet Granada Gold mindestens 25.000 Unzen Gold produziert. Bei
den Inhabern von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A, die ihre Aktien nicht in ein
Goldguthaben einlösen wollen, werden die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A vom
Unternehmen automatisch gegen Bargeld zurückgekauft, und zwar auf der Basis des Gold-Spotkurses
in New York, multipliziert mit der Grammzahl, die zu diesem Zeitpunkt von den rückkaufbaren
Vorzugsaktien der Klasse A vertreten wird. Für diesen Zweck wird angenommen, dass jede
rückkaufbare Vorzugsaktie der Klasse A ein Gramm Gold vertritt. 

Auf der Hauptversammlung, die am 17. Juli stattfinden soll, werden die Aktionäre gebeten,
die Einführung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse B zu genehmigen und die
allgemeinen Bedingungen für die Stammaktien des Unternehmens dahingehend abzuändern, dass
jede Stammaktie nach Wahl ihres Inhabers während eines Zeitraums von 30 Tagen vor dem
Rückkaufdatum in rückkaufbare Vorzugsaktien der Klasse B unwandelbar ist, und zwar anhand
eines Umwandlungsverhältnisses, das auf dem volumengewichteten Durchschnittskurs der
Stammaktien unmittelbar vor der Umwandlung und dem Ausgabepreis der rückkaufbaren Vorzugsaktien
der Klasse A (geschätzt auf USD $ 31,10) basiert. Die rückkaufbaren Vorzugsaktien der
Klasse B sind auf gleiche Weise wie die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A
rückkaufbar, jedoch unter der Bedingung, dass keine rückkaufbare Vorzugsaktie der Klasse B
zurückgekauft werden kann, bevor nicht alle rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A
zurückgekauft wurden. 

Die verbindliche Annahme der zusätzlichen Notierung der rückkaufbaren Vorzugsaktien der
Klasse A an der TSXV unterliegt der Bedingung, dass das Unternehmen die Genehmigung der TSXV
für die geplante Privatplatzierung von rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A in
Übereinstimmung mit sämtlichen geltenden Richtlinien der TSXV einholt und die
Einreichungsanforderungen gemäß der TSXV-Richtlinie 2.8 Supplemental Listing
erfüllt, unter anderem die Vergabe der rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse A an
mindestens 75 Personen, die jeweils mindestens ein Aktienpaket (100 Aktien) von rückkaufbaren
Vorzugsaktien der Klasse A halten müssen. Die rückkaufbaren Vorzugsaktien der Klasse B
werden nicht an der TSXV notiert.

Das Board of Directors des Unternehmens empfiehlt den Aktionären einstimmig, für beide
Sonderbeschlüsse zur Änderung des Aktienkapitals des Unternehmens zu stimmen. Das
Unternehmen ist davon überzeugt, dass es durch dieses Projekt in schnellerem Tempo Fortschritte
machen kann. 

Die Aktionäre werden gebeten, das Management-Informationsrundschreiben des Unternehmens vom
5. Juni 2023, das unter dem Profil des Unternehmens auf SEDAR unter www.sedar.com und auf der
Website des Unternehmens unter www.granadagoldmine.com abrufbar ist, sorgfältig zu prüfen.


Über Granada Gold Mine Inc.

Granada Gold Mine Inc. entwickelt und exploriert weiterhin sein zu 100 % unternehmenseigenes
Goldkonzessionsgebiet Granada unweit von Rouyn-Noranda (Québec), das an den produktiven
Cadillac Break grenzt. Das Unternehmen besitzt 14,73 Quadratkilometer Land in einer Kombination aus
Bergbaupachten und Claims. Zurzeit führt das Unternehmen ein umfangreiches Bohrprogramm durch.
Bislang sind 30.000 Meter (2020/2021) von 120.000 Metern abgeschlossen. Aktuell pausieren die
Bohrtätigkeiten, um dem technischen Team ausreichend Zeit zu geben, die bestehenden Daten zu
bewerten und zu verarbeiten. 

Die Scherzone Granada und die Scherzone South enthalten, basierend auf historischen detaillierten
Kartierungen sowie aktuellen und historischen Bohrungen, bis zu 22 mineralisierte Strukturen, die
sich über fünfeinhalb Kilometer in Ost-West-Richtung erstrecken. Drei dieser Strukturen
wurden historisch aus vier Schächten und drei offenen Gruben abgebaut. Die historischen
Untertagegehalte lagen zwischen 8 und 10 Gramm Gold pro Tonne (g/t) in zwei Schächten bis auf
eine Tiefe von 236 Metern bzw. 498 Metern, während die Gehalte im Tagebau zwischen 3,5 und 5
Gramm pro Tonne Gold lagen.

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne
der geltenden Wertpapiergesetze darstellen, einschließlich, jedoch nicht darauf
beschränkt, Aussagen bezüglich der geplanten Privatplatzierung von rückzahlbaren
Vorzugsaktien der Klasse A, der Erschließung des unternehmenseigenen Goldkonzessionsgebiets
Granada in der Nähe von Rouyn-Noranda, Québec, und der Goldproduktion auf dem
Goldkonzessionsgebiet Granada. Bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Aussagen in dieser
Pressemitteilung hat das Unternehmen bestimmte Faktoren und Annahmen zugrunde gelegt, die auf den
derzeitigen Überzeugungen des Unternehmens sowie auf den Annahmen und Informationen, die dem
Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, beruhen. Obwohl das Unternehmen diese Annahmen auf
der Grundlage der ihm derzeit zur Verfügung stehenden Informationen für vernünftig
hält, können sie sich als unrichtig erweisen, und die zukunftsgerichteten Aussagen in
dieser Pressemitteilung unterliegen zahlreichen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die
dazu führen können, dass künftige Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in
solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Leser werden davor
gewarnt, sich vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Das Unternehmen
beabsichtigt nicht und lehnt ausdrücklich jegliche Absicht oder Verpflichtung ab,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht
gesetzlich vorgeschrieben ist.

Frank J. Basa
Frank J. Basa, P. Eng.
Chief Executive Officer

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Frank J. Basa, P.Eng.
Chief Executive Officer
T: 416-625-2342

Oder:

Wayne Cheveldayoff, 
Corporate Communications
T: 416-710-2410 
E: waynecheveldayoff@gmail.com 

2875 Ave Granada
Rouyn Noranda, Québec J9Y 1Y1
Tel.: 819-797-4144 / Fax: 819-792-2306

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der
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